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Co-Zertifikat Pflichten des Zweitzertifikats-Inhabers

Beitrag 17.09.2019, 08:30 Uhr
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Hallo liebe SQ-Gemeinschaft,
hat jemand Erfahrungen mit der Ausstellung bzw. dem Innehaben eines sog. Co-Zertifikates? Gemeint ist hier im Speziellen ein Co-Zertifikat für eine EU-Baumusterprüfung im Bereich von PSA der Kategorie III (Ich vermute bei Medizinprodukten ist es sehr ähnlich).
Welche Pflichten ergeben sich hier für den Inhaber des Zweitzertifikats? Muss dieser eventuell auch eine Konfomitätsbewertung durchführen mit allem Drum und Dran durchführen oder ist dies nur die Pflicht des Hauptzertikatsinhabers?
Ich bedanke mich im Vorfeld für Ihre Antworten
Beste Grüße
   
Beitrag 05.05.2021, 09:41 Uhr
Felidaea
Felidaea
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Für mein Erachten bist Du durch ein Co-Zertifikat ein Quasi-Hersteller und die Pflichten dazu finden sich in der PSA-Verordnung 2016/425.
Dadurch, dass es ein Produkt der KAT III ist würde ich vermuten, dass auch Modul D oder C2 erfüllt werden muss.
Die Frage wäre eben, was wollt Ihr mit dem Co-Zertifikat machen?
Produkte selber fertigen? oder einfach nur auf Euren Namen verkaufen?
Da es gerade bei KAT III Produkten doch ein wenig kniffliger ist, wäre der erste Ansprechpartner das Institut welches das Zertifikat ausgestellt hat und (falls unterschiedlich) auch das Institut, das die Überwachung des Produktes durchführt.
Deine Frage ist zwar schon älter, aber vielleicht hilft meine Antwort ja trotzdem weiter smile.gif
   
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