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Risiko bei Sicherheitsrelevanten Bauteilen 5% vs. 100% Prüfung

Beitrag 14.03.2022, 08:18 Uhr
SQ-ValentinK
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Guten Morgen,
bin mir nicht ganz sicher ob das Thema hier richtig ist, ich probier's einfach mal...
Ein Kunde bestellt Sicherheitsrelevante Teile (Einsatz z.B im Stahlbau, mehrstöckige Bühnen usw.) verlangt aber aus Kostengründen das nur 5% der Teile geprüft werden.
Ist der Hersteller der Teile nun auch für die 95% ungeprüfter Teile verantwortlich im Falle das mal ein Teil einen Materialfehler aufweist und z.B. eine Bühne einstürzt und im schlimmsten Fall noch Menschen zu schaden kommen, oder ist in diesem Fall der Kunde verpflichtet selbst die restlichen 95% bzw. 100% der Teile zu prüfen?
 
   
Beitrag 14.03.2022, 14:31 Uhr
Sonntag
Sonntag
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Guten Tag,

grundsätzlich ist nach meiner Überzeugung der Hersteller und In-Verkehr-Bringer verantwortlich für die
Sicherheit und Beschaffenheit seiner Produkte.
Bei sicherheitskritischen Merkmalen sollte Ihr Unternehmen eine Risikoanalyse über die Prozessfähigkeit durchführen und sich nicht auf unnötige und offensichtlichen Risiken einlassen.
 


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
Beitrag 15.03.2022, 07:31 Uhr
SQ-ValentinK
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vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Wissen Sie zufällig ob es hierzu vom Gesetzgeber eine belegbare "Anweisung" oder evtl. ein Gerichtsurteil gibt?
Wie gesagt möchte der Kunde nur eine 5% Prüfung aus Kostengründen, da die Teile mittels Ultraschall oder Röntgen geprüft werden ist eine 100% Prüfung bei der Stückzahl natürlich nicht gerade günstig. Wir sind der Meinung das eigentlich der Kunde das Risiko der 95% ungeprüfter Teile tragen muss, da wir ja vorgeschlagen bzw. angeboten haben 100% zu prüfen. Der Kunde ist der Meinung das wir dann die Kosten der Prüfung tragen müssten, das übersteigt aber bei weitem unsere Marge!
   
Beitrag 15.03.2022, 14:57 Uhr
Sonntag
Sonntag
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Guten Tag,

die Entscheidungsträger Ihres Unternehmens sollten sich mit dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beschäftigen oder besser sich von Fachleuten dazu beraten lassen.
Wenn Fehler an Produkten gemäß ProdHaftG nachgewiesen werden und Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer des Produktes entsteht, greift das Gesetz.  
Es haften üblicherweise der Hersteller und/oder Importeur des Produktes für Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler und auch bei unzureichenden Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen.
Eine Haftungsfreizeichnung ist gemäß §14 ausdrücklich untersagt.
Eine weitere Besonderheit ist die Tatsache, dass bei der Einführung des Gesetzes in Deutschland erstmalig die Beweislastumkehr eingeführt wurde. D.h., Ihr Unternehmen muss nachweisen, dass der Stand der Technik im gesamten Produktentstehungszyklus eingehalten wurde.


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
Beitrag 16.03.2022, 07:33 Uhr
SQ-ValentinK
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Guten Morgen Herr Sonntag,
vielen Dank für Ihre ausführlich Antwort, das hilft mir weiter!
So wie ich das sehe haben wir 3 Möglichkeiten:
1. wir prüfen 100% der Teile und legen die Kosten auf den Teilepreis um
2. wir stornieren den Auftrag, bzw. würde das der Kunde sowieso tun wenn wir die 100% Prüfkosten auf den Teilepreis umlegen
3. wir prüfen weiterhin nur 5% und leben mit dem Risiko, was mir persönlich zu riskant wäre, aber das muss der GF entscheiden....
   
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