SIMPLE-QUALITY
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Quality - Keep it simple...!!

Produktsicherheitsbeauftragter

Beitrag 24.02.2016, 11:04 Uhr
dmatze
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Hallo Forum,

das ist mein erster Post hier, deshalb mal Grüße an alle.


Wir liefern an MAN (VW- Konzern) und müssen nun einen Produktsicherheitsbeauftragten stellen.
Kein Thema, wir durch mich abgedeckt, ich besuche in nächster Zeit ein Seminar bei VW.
Zu meiner Frage:
Besteht noch von anderen Kunden, außer VW, die Anforderungen eines PSB?
Daimler z.B?

Danke für die Antworten

Gruß
   
Beitrag 24.02.2016, 11:34 Uhr
Flo5589
Flo5589
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Hallo,

ich weiß nur von VW

Gruß
   
Beitrag 24.02.2016, 11:46 Uhr
N_Unzicker
N_Unzicker
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Hallo dmatze,

zur zeit wird ein PSB nur von VW gefordert. Ich kenne deine Position im Unternehmen nicht. Solltest die Aufgaben und Pflichten nicht alleine tragen. Technik, Entwicklung und QM sind in diesem Thema schon mit in der Verantwortung.

Gruß Norbert
   
Beitrag 24.02.2016, 12:21 Uhr
dmatze
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Danke Dir
   
Beitrag 24.02.2016, 12:26 Uhr
dmatze
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Hallo,

danke erstmal für die Antwort.
Ich bin QMB in unserem Unternehmen und habe auch nicht vor, das Thema PSB alleine zu bearbeiten.
Ich bin zwar beauftragt, werde aber, wie schon von Dir vorgeschlagen, dies interdisziplinär abarbeiten.

Bin mal gespannt, ob doch noch jemand einen Kunden mit PSB- Anforderung kennt.

Bis dann
dMatze
   
Beitrag 24.02.2016, 14:27 Uhr
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Hallo,

ich kenne dies auch - auch VW.
VG
Ute
   
Beitrag 24.02.2016, 15:00 Uhr
SQ-dirk66
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Hallo,
aktuell nur VW Gruppe, DAI denkt drüber nach. Wird wohl demnächst kommen.

Gruss,
Dirk
   
Beitrag 24.02.2016, 16:01 Uhr
dmatze
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Hallo zusammen,

dann nehm ich mal mit, dass bis jetzt nur VW den PSB explizit verlangt.

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß
dMatze
   
Beitrag 24.02.2016, 19:27 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
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Hallo,

1. Ja, derzeit nur VW ! andere OEM´s werden derzeit nicht folgen.
2. VW hat zusammen mit dem VDA eine Schulung kreiert die sehr sehr gut ist. Diese geht auch ein bisschen mehr auf die allg. Hintergründe ein. Ich habe beide Schulungen besucht und würde die vom VDA priorisieren. Diese ist explizit von VW auch akzeptiert.

Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 25.02.2016, 12:24 Uhr
Denni9000
Denni9000
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Ich habe die Schulung mit VW auch durchgeführt.
Da VW nun auch die Nennung eines PSB in der unterlieferanten kette einfordert, sollte jeder genau prüfen:
- Kennt der PSB alle Anwendungen des Produktes?
- Hat der PSB Entscheiderbefugnisse (Kostenentscheidungen bei Rückrufen)
- Sind die Kriterien bestimmt für die der PSB haftet (Maße ext..t /TLD's)
- Ist der PSB in die Entwicklung und im Management angesiedelt?
- Und das wichtigste, ist der PSB entsprechend versichert (da pers. haftend)

Ich kann nur jedem empfehlen das so lange wie möglich auszusitzen.
Es kann teuer und schmerzhaft sein blind zu unterschreiben.
   
Beitrag 25.02.2016, 12:39 Uhr
tamtom
tamtom
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Ich kann mir die Bemerkung nicht verkneifen: AUSGERECHENT VW!!!

Die sollten intern auch privat Haftbare PSBs einführen cool.gif

Tamtom
(von Wolke 4, da "nur" im Heavy Duty liefernd!)
   
Beitrag 25.02.2016, 20:01 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
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Hallo,
leider waren einige Kommentare die ich widersprechen muß:

Erstmal steht es auch in der Formel Q das:
4.2 Produktsicherheit, Produkthaftung
Der Kunde trägt bei der Verwendung von Kaufteilen die Endherstellverantwortung und die Gesamt-verantwortung für das Endprodukt, das Fahrzeug => also der OEM.

Der PSB ist eine Erfindung (sinnvolle) von VW und kann und will auch nicht das Produkthaftungsgesetzt aushebeln. Das Management kann nicht die Verantwortung an einem Beauftragten abgeben. So einfach geht es nicht.
Wie der QMB ist der PSB dafür da das Unternehmen auf Unstimmigkeiten in der Produktion oder am Produkt hinzuweisen und die Organisation zu sensibilisieren. Der PSB muss z.B. dem Management darauf hinweisen (sollte er schriftlich tun), dass eine Verlagerung der Produktion (auch nur für wenige Meter) die Freigabe an das Produkt (PPF) hinfällig ist und Teile ausgeliefert werden die nicht vom Kunden freigegeben werden. (Lieferantenwechsel das gleiche). Wenn das Management das aber trotzdem macht ist es das Problem vom Management und nicht des PSB. Der PSB ist dem Management nicht Weisungsbefugt ! Um solche Unstimmigkeiten zu sehen, kann er natürlich einiges tun, wie z.B. Line Walk Audits, System Audits und Prozess Audits uvm. Er kann und sollte natürlich auch Experten also z.B. Auditoren dazu holen wenn er selber keiner ist.
Gesetzliche Anforderungen stehen immer über des dem Kunden !

Bitte keine Angst machen an PSB´s und eine Versicherung ist wohl etwas übertrieben, Sorry aber wenn er seinen Job macht kann ihm keiner was auch wenn er ggf. etwas übersehen hat er ist nicht die NSA oder die Staatsanwaltschaft im Unternehmen sondern ein "Berater" und ggf. etwas mehr !

Der PSB kann auch nie Recall veranlassen (da dies ja in die Millionen gehen kann), er kann höchsten den Prozess anstoßen. Er muss auch kein Mitglied aus der Entwicklung sein. Pers. Haftbar ist er nur dann wenn er vorsätzlich handelt, das sind wir übrigens alle ! Auch die Empfehlung dies solange wie möglich hinauszuziehen kann ich nicht befürworten. Da Kundenzufriedenheit dahinter steht. Produkthaftung wartet nicht auf einen geschulten PSB, das ist schon immer da gewesen.

Er hat natürlich Pflichten und diese müssen klar geregelt sein !

Gruß
Wolfgang
Bearbeitungsgrund: Erweiterung 2
   
Beitrag 29.02.2016, 17:27 Uhr
SQ-Braun-ProzessPerformance
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Sehr geehrte User dieses Forums,

wir schulen nun seit Anfang 2014 zukünftige Produktsicherheitsbeauftragte, als auch die Kundenanforderungen der Formel Q.

Im Folgenden möchte ich Ihnen Fragestellungen darlegen, welche einen zukünftigen PSB durchaus nachdenklich bei der Übernahme des PSB stimmen sollten. Dies sind alles Praxisbeispiele:

• Sie haben selbst Kenntnis über alle das Produkt betreffende rechtliche Rahmenbedingungen und können somit die vollständige Bewertung im Hinblick der Produktsicherheit eigenverantwortlich wahrnehmen
• Alle notwendigen Fachabteilungen werden an der Lastenheftprüfung um Einschätzung der Machbarkeit eines neuen oder geänderten Produktes beteiligt. Sie werden somit bereits bei vorliegender Anfrage involviert.
• Ihre Fachabteilungen im Unternehmen prüfen das Lastenheft auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Stand der Technik.
• In Ihrer FMEA Dokumentation sind alle Merkmale das Produkt betreffend stichhaltig und plausibel dokumentiert. Sie arbeiten nicht mit einer starren RPZ Zahl, die Bewertung ist kein Zufallswerk. 
• Die Fachabteilungen im Projekt haben in Bezug Ihrer zur Beurteilung der Produktsicherheit notwendigen Informationen eine Bringschuld
• Sie kennen genauestens die unterzeichneten Verträge in Richtung Kunden und Lieferanten.
• Sie können stets zur fachlichen Beurteilung von Verträgen auf rechtlichen Beistand in Form einer Rechtsabteilung oder externen Anwaltskanzlei zurückgreifen.
• Sie können alleine alle laufenden Projekte überblicken, denn Sie sind beauftragt.
• Es finden keine Deckblattbemusterungen oder sonstige Fake Aktionen im Unternehmen statt. Die Aussagen der qualitätsrelevanten Dokumente sind stets belastbar und somit nachweisbar. 
• Ihr Unternehmen hat sich die Mühe gemacht ein Normen- und Gesetzeskataster aufzubauen und kennt die darin enthaltenen Anforderungen. D. h. es gibt formulierte und wirksame Maßnahmen, die eine Einhaltung von Normen und Gesetzen nachweisen. 
• Sie kommen Ihrer Überwachungsverantwortung in Bezug Ihrer Lieferanten nach. D. h. Sie auditieren beispielsweise auch all Ihre Setzteillieferanten.
• Da Produktsicherheit auch mit ausgehenden Gefahren für das eigene Personal zutun hat, wird auch stets in der Prozessplanung die Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Prozess-FMEA um Einschätzung gebeten.
• Ihr Unternehmen hat keinerlei Besondere oder sicherheitskritische Merkmale versucht in der Vertragsverhandlung auszuklammern
• All Ihre Fachabteilungen sind ebenfalls in den Rahmenbedingungen für Produktsicherheit und Haftung geschult
• Das von VW geforderte Selbstaudit bildet die tatsächliche Wirklichkeit ab
• Sie kennen die Anforderungen der Regelwerke Formel Q, Formel Q Fähigkeit, Formel Q Neuteile Integral und VW 99000
• Im Unternehmen herrscht ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, auch Sie werden von Ihrem Vorgesetzten gehört.
• Die leitenden Angestellten Ihres Unternehmens verfügen über eine D & O Versicherung
• Die schöne QM-Welt auf dem Papier ist die tatsächlich gelebte Praxis
• Der SOP Termin naht, Sie bemerken, dass Ihr Lieferant nicht alle Punkte aus dem Lastenheft umgesetzt hat, es werden somit auch für durchaus kritische Merkmale keine Sonderfreigaben erteilt.
• Geplante und umgesetzte Maßnahmen werden stets auf deren Wirksamkeit geprüft.
• Auch Lieferantenaudits werden konsequent bei all Ihren Lieferanten umgesetzt, sofern nötig wird auch eine C-Bewertung ausgesprochen

Können hierbei einzelne Fragen mit NEIN beantwortet werden, würde ich mir an Ihrer Stelle die Übernahme dieser höchst fragwürdigen Kundenanforderung genauestens überlegen

Man muss grundsätzlich zwei Dinge unterscheiden. VW möchte einen direkten und zentralen Ansprechpartner, welcher auch bei einem Rückruf bzw. Reklamation Rede und Antwort steht (Siehe dazu auch die Aussage in VW 99000). 

Zum Anderen kommt es darauf an, was das Unternehmen sich unter einem PSB vorstellt, bzw. damit erreichen möchte. Hierbei kommt es auf die Inhalte, der nach Benennung zum PSB geänderten Stellenbeschreibungen an. Hierbei ist ebenso zu klären, welche Befugnisse Sie haben.

Zum Thema der Versicherung: Hierbei geht es um die D & O, diese steht für Durchführung & Organisation. Sofern Ihr Unternehmen oder Sie als PSB diese abgeschlossen haben, sollten Sie in jedem Fall klären, ob Ihre Aufgaben und somit die PSB Tätigkeit überhaupt gedeckt ist. Ebenso zahlt diese nicht, wenn Ihnen Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. 
Stellen Sie sich als Kunde Ihrer Lieferanten doch mal diese Frage in Bezug von Sonderfreigaben, welche gegeben werden, um Zieltermine und Kostenrahmen nicht zu gefährden. 

Die Geschäftsführung kann Aufgaben stets delegieren, jedoch die Überwachungsverantwortung nur bedingt an Personen / Mitarbeiter delegieren.

Interessant ist hierbei auch §9 des Ordnungswidrigkeitengesetzes, dort heißt es "(2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten 
1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder
2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebes obliegen,
und handelt er auf Grund dieses Auftrages, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Möglichkeit der Ahndung begründen, auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Inhaber des Betriebes vorliegen.

Beauftragt zu sein, heißt sich zu kümmern und sich nicht nur auf seine beratende Funktion zu beschränken. 

Wir als Beratungsunternehmen können Ihnen nur den dringenden Rat geben, die Übernahme dieser Position sehr genau zu überdenken. Nur mal so als Beispiel: Wir sehen immer wieder bei Lieferantenaudits die höchst fragwürdige Qualität so mancher FMEA, als Teil der technischen Dokumentation, diese spiegelt das Bewusstsein für Produktsicherheit und Produkthaftung der Personen wieder, welche daran mitgewirkt haben.

Argumentieren wir doch mal mit der Norm:
Wenn man sich die ISO 9001:2015 anschaut, dann stellen wir fest, dass die Unternehmensführung immer mehr in die Pflicht genommen werden muss. Warum also benennen Sie im Unternehmen nicht die GF als PSB, bezüglich der Haftung derer würde sich nichts ändern. Für die einzelnen Fachbereiche gibt es bereits jetzt schon die jeweils verantwortlichen Abteilungsleitungen (organisatorische Haftungsabsicherung). Warum also eine zusätzliche Funktion dazwischen schalten.

Gerne stehen wir Ihnen für eventuelle Rückfragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

D. Braun

Braun ProzessPerformance GmbH & Co. KG
http://www.braun-prozessperformance.de
   
Beitrag 29.02.2016, 20:31 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
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Hallo D.Braun
im Grunde sagen Sie das was ich vorher auch beschrieben haben.

Bzgl. Schulungen ist hier das VW Anschreiben vom 1.2016 (Stand November 2015) zu beachten. Dort sind die Anforderung an den PSB beschrieben.

1.4 ...die sich aus einer qualifizierten PSB Schulung ergeben.

Jeder von uns der schon einmal mit VW zu tun hatte, weiß was dies heißt. => von VW zugelassene Schulung. Gleich wie bei der VDA 6.3 Schulung.

Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 08.03.2016, 16:23 Uhr
OEsiPotty
OEsiPotty
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Hallo zusammen,

ich möchte einfach nur danke sagen.
Dieser Thread hat mir einige meiner offenen Fragen beantwortet.

Ich war zwar beim PSB Lehrgang bei AUDI/VW, jedoch war dieser in meinen Augen etwas schwammig
bzw. nicht aussagekräftig.

Edit:
Wenn man sich das Ganze im Detail genauer überlegt,
ist der PSB eine eigene "Vollzeitstelle".
Nebenher zu seinen eigentlichen Tätigkeiten, ist dieses im Regelfall nicht machbar.
Oder wie seht Ihr/Sie das?


Danke / Lieben Gruß
   
Beitrag 08.03.2016, 16:43 Uhr
doomenik
doomenik
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Guten Abend zusammen,

kurze Frage an der Stelle, hat jemand eine grobe Übersicht über das Aufgabengebiet sowie die Verantwortungen eines PSB ?

Demnächst werden 2 unserer Lageristen auf Schulung zum PSB geschickt, euren Texten nach zu urteilen vermute ich nun leider das hier die falschen(aufgrund der etwas höheren Anforderungen) auf Schulung gesendet werden.
   
Beitrag 08.03.2016, 17:05 Uhr
qualita
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Hallo!

Die Anforderungen bzw. das Aufgabengebiet sind in dem VW Dokument gut beschrieben.

Es sollten natürlich schon Mitarbeiter sein, die die Produkte und Prozesse kennen!

Viele Grüße!
Angehängte Datei(en)
Angehängte Datei  Aufgaben_des_Produktsicherheitsbeauftragten_Nov2015_.pdf ( 1.18MB ) Anzahl der Downloads: 0
 
   
Beitrag 08.03.2016, 17:08 Uhr
qualita
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Hallo!

Porsche, Audi, MAN --> allgemein gesagt, alle die die Formel Q umsetzen bzw. diese in der Lieferkette weitergeben müssen. Die Forderung kommt bei uns auch über Tier1 Lieferanten rein.
   
Beitrag 09.03.2016, 07:50 Uhr
doomenik
doomenik
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Vielen Dank, da müssen wir die Jungs im Vorfeld aber enorm schulen.

Auch wenn wir keine wirklichen sicherheitsrelevanten Bauteile liefern, ist das Aufgabengebiet doch sehr groß. Grade im Umgang mit FMEA oder Prozessprüfungen haben die zwei keinerlei Erfahrung.
   
Beitrag 17.01.2018, 12:34 Uhr
adelice
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Hallo Zusammen,

inzwischen auch eine Anforderung von BMW
In Ergänzung gelten folgende Dokumente der BMW Group
Der Lieferant muss einen Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) in B2B Portal benennen.
The supplier has to nominate a Product Safety Representative (PSB) in the B2B Portal.

Gruß Delice
   
Beitrag 17.01.2018, 21:19 Uhr
SQ-dirk66
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Hallo zusammen,

beim VDA-QMC gibt es dazu eine Fachgruppe.
Den Gelbband zum Produktsicherheitsbeauftragten gibts voraussichtlich im September 18.

VW AG legt aktuell den meisten Wert auf diese Funktion.
Bei BMW und Daimler muss dieser namentlich im Portal hinterlegt werden.

Gruss, Dirk
   
Beitrag 18.01.2018, 08:06 Uhr
SQ-reja
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Hallo Zusammen,

danke für die hilfreichen Informationen.

Kann ich als Lieferant in der Zulieferkette auch dazu verpflichtet werden einen Produktsicherheitsbeauftragen zu benennen oder kann der Lieferant das ablehnen?
Wenn ja, wie ist da die geeignete Antwort an den Kunden?

Danke
   
Beitrag 18.01.2018, 08:25 Uhr
qualita
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Hallo und guten Tag!

Ja natürlich können tust du schon, falls du es in einer QSV nicht schon unterzeichnet hast, alle kundenspezifischen Anforderungen umzusetzen.

Allerdings werten wir unsere Lieferanten in der Bewertung ab, wenn sie uns keinen PSB benennen wollen.

Schönen Tag!
   
Beitrag 19.01.2018, 06:38 Uhr
WolfgangA
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Hallo,
das ist genauso mit dem QMB. Der steht auch nicht mehr in der Norm => Die GF ist es dann !
Beim PSB, wird keiner benannt ist es der GF. Der GF ist selbst vor dem Gesetz derjenige, der sich vor Gericht verantworten muss wenn es um Produkthaftung geht.

Gruß
Wolfganga
   
Beitrag 03.05.2018, 08:50 Uhr
amarok
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Hallo,

wie schon angekundigt, hat VDA-QMC den Gelbband zum Produktsicherheitsbeauftragten veröffentlicht.
VDA Gelbband PSB (-Produktintegrität- Handlungsempfehlung für Unternehmen zu Produktsicherheit und –konformität)
Die Feedbackphase endet am 30. Juli 2018


Viele Grüße!
   
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