SIMPLE-QUALITY
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PPF nach Produktionsverlagerung

Beitrag 29.01.2019, 11:38 Uhr
kunime
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Guten Tag,
wir möchten die Fertigung eines freigegebenen Artikels an einen Zulieferanten verlagern. Die ganzen Spezifikations-, Funktions-, Maß- und Werkstofftests wurden von uns dafür durchgeführt.
Dem Lieferanten sollen alle aktuellen Werkzeuge und Vorrichtungen zur Produktion zur Verfügung gestellt.
Das Vertragsverhältnis soll Kunde-Lieferant werden d.h. Lieferant kauft die Einzelteile von uns und verkauft uns ein fertiges Produkt zurück.
Wie gestalltet sich nun die PPF Freigabe und welcher Prüfumfang wäre erforderlich ?

Schönen Tag
   
Beitrag 29.01.2019, 17:49 Uhr
Sonntag
Sonntag
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Guten Tag,

bevor es zum PPF kommt, verlangen einige Kunden mehrere Monate vorher einen Antrag auf Verlagerung der Produktion an einen Unterlieferanten.
Je nach Produkt und Unterlieferant könnte dies zu Widerständen beim Kunden führen.
Mit der Genehmigung des Antrags teilt Ihr Kunden dann in der Regel mit, welche Freigabeverfahren in welchem Umfang wo anzuwenden sind.
Viel Glück.


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
Beitrag 30.01.2019, 08:04 Uhr
kunime
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Guten Morgen,
der Kunde wurde informiert das verlagert werden soll und er ist auch damit einverstanden. Der Qualifikations-/Prüfumfang wurde auch soweit abgestimmt d.h. wir müssen eine PPF Nachbemusterung mit dem abgestimmten Qualifikations-/Prüfumfang an Kunden senden.
Das Problem ist aber ein anderes u.zw. das Vertragsverhältnis Kunde- Lieferant zwischen unserer Firma und unserm (zukünftigen) Lieferant.
Eigentlich müssten wir alle Einzelteile (die wir z.T. auch zukaufen) die wir an den Lieferanten verkaufen werden bemustern und freigeben lassen.
Dann fertigt der Lieferant das Endprodukt und verkauft das wiederum an uns.
D.h. der (zukünftige) Lieferant muss das Endprodukt an uns bemustern inkl. des kompletten Qualifikations-/Prüfumfang das mit unserem Kunden abgestimmt wurde.
Ist das der korrekte Ablauf, oder gibt es andere Vorgehensweisen ?

Vielen Dank

Gruß
kunime
   
Beitrag 30.01.2019, 12:46 Uhr
the_Raccoon
the_Raccoon
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....Oder er liefert mit einem Werkszeugnis 3.1 (incl. der von euch benötigten Unterlagen) und Ihr erstellt den EMPB.

Denn erstens habt Ihr den Auftrag bekommen und Ihr erhaltet auch die Baufreigabe. Deshalb muss auch der im System genannte Lieferant im EMPB stehen. (Kopie muss dann an euren Lieferanten)

Vermutlich werdet Ihr auch die Reklamationen erhalten und werdet auch bei Änderungen die Unterlagen erhalten.

the Raccoon
   
Beitrag 30.01.2019, 13:02 Uhr
kunime
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Ja, das ist so. Wir haben den Auftrag und müssen die Verlagerung auch entsprechend an unseren Kunden bemustern.
Kann ein Werkszeugnis 3.1 ein PPF Verfahren zum Unterlieferanten ersetzten ?

MfG
kunime
   
Beitrag 31.01.2019, 10:01 Uhr
the_Raccoon
the_Raccoon
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Nein.
Das Werkzeugniss ist die Bestätigung der Konformität (der "Qualifizierten Prüfung") eurer Teile. (nicht des Prozesses)
Wenn nichts anderes vereinbart wurde reicht das zur Freigabe eines Lieferanten bzw. der gekauften Teile.

Die PPF müsst ihr durchführen weil es so von eurem Kunden gewollt ist.
Ihr seit ja der Ersteller des EMPB. Solltet Ihr mit eurem Lieferanten gemeinsam durchführen.
Kann man auch im Rahmen eines Lieferantenaudits machen.

the Raccoon
   
Beitrag 31.01.2019, 10:24 Uhr
kunime
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Guten Morgen,
ok, Produktfreigabe kann über das Werkszeugnis erfolgen.
Und wie wird der Prozess freigegeben ?
Das ist ja die eigentliche Änderung.
Das wir an unseren Kunden bemustern müssen ist klar.

Gruß
kunime
   
Beitrag 31.01.2019, 21:47 Uhr
SQ-THKE
SQ-THKE
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Hallo,
da Sie es mit den OEM´s (Audi / VW AG) im betreffenden Fall zu tun haben, greift unter Berücksichtigung übergeordneter Normen (DIN EN ISO 9001:2015 + IATF 16949:2016), fast sicher "VDA Band 2 - Sicherung der Qualität von Lieferungen Produktionsprozess- und Produktfreigabe PPF), speziell mit Punkt 4. In der Regel, gilt Vorlagestufe 2 als gängiges Szenario für Bemusterungen von Produkten u. Prozessen, auch bei sog. Verlagerungsbemusterungen.
Da Ihrem Kunden die Verlagerungsabsicht Ihres Unternehmens wohl schon geraume Zeit angekündigt / angezeigt wurde, kann ich nur aus meiner eigenen Erfahrung folg. Handlungsweise empfehlen:
1. Nehmen Sie persönlichen Kontakt mit Ihren entscheidungsbeteiligten Kunden-Qualitätern auf und beschreiben Sie nochmals Sachlage und relevante Time-Line des Vorhabens.
2. Erarbeiten Sie mit Ihrem Verlagerungsstandort zusammen eine vollumfängliche Neubemusterung, entsprechend VDA 2.4, Vorlagestufe 2. (Absender = Verlagerungsstandort / Empfänger = Sie)
Prozesstechnisch relevant sind vorrangig die neu erstellten MFU´s + MSA´s bzw. veränderte PLP´s. (Genau das möchte Ihr Kunde / Abnehmer zunächst wissen!)
Darüber hinaus ist ein Update des bisherigen Run&Rates am neuen Fertigungsstandort geboten! Oft genügt dem Kunden die Einsichtnahme in die nachträglich zur Verfügung gestellten Dokumente, anderenfalls haben Sie ggfs. das Vergnügen einer erneuten 2-TP-Abnahme durch den Kunden am neuen Fertigungsstandort.
3. Läuft alles entspr. der Pkte. 1 - 2 reibungslos, geben Sie die Erstbemusterung Ihres Verlagerungsstandortes nach Ihrer "internen" Prüfung FREI, bestenfalls 1-1-1 und generieren Sie ein neues EMPB-Deckblatt an Ihren Kunden. NICHT VERGESSEN! Fügen Sie Ihrem neuen Deckblatt die komplette Bemusterung ihres neuen Standortes mit dem "internen" Freigabe-Bescheid von Ihnen in Kopie bei.
4. Vereinbaren Sie mit Ihrem Kunden vorab die Anzahl der neu zu liefernden Erstmuster vom Verlagerungsstandort und senden Sie diese mit der Einreichung Ihres neuen EMPB an Ihren Kunden.
Dann sollte der Anerkennung der Verlagerung durch Ihren Kunden gar nichts oder relativ wenig im Wege stehen.

Mit freundlichem Gruß
Th. Keil
   
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