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Follower:innenBesondere Merkmale
23.07.2018, 13:17 Uhr
jensnathy
Level 2 = Community-Facharbeiter
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 27.09.2013
Beiträge: 93
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Beiträge: 93
Hallo zusammen,
wir hatten jetzt ein Kundenaudit Und es kam der Punkt auf das wir zu jedem unserer Prozesse ein oder mehrere Besondere Merkmale selber identifizieren müssen. Z.b. lt. Formel Q. (siehe Anhang
Ich bin der Meinung das wir sofern wir keine Besondern Merkmale abgesehen von welchen die in der Zeichnung sind aufführen müssen, außer wir entdecken selber welche für unser Produkt/Prozess.
Wie seht ihr das? Formel_Q7.2.JPG ( 85.63KB ) Anzahl der Downloads: 0
wir hatten jetzt ein Kundenaudit Und es kam der Punkt auf das wir zu jedem unserer Prozesse ein oder mehrere Besondere Merkmale selber identifizieren müssen. Z.b. lt. Formel Q. (siehe Anhang
Ich bin der Meinung das wir sofern wir keine Besondern Merkmale abgesehen von welchen die in der Zeichnung sind aufführen müssen, außer wir entdecken selber welche für unser Produkt/Prozess.
Wie seht ihr das? Formel_Q7.2.JPG ( 85.63KB ) Anzahl der Downloads: 0
24.07.2018, 12:25 Uhr
Daniel_Schmidt
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 01.07.2014
Beiträge: 8
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Beiträge: 8
Hallo jensnathy,
mit dieser Forderung sollte man sehr vorsichtig umgehen.
Wenn man Hersteller von sicherheitsrelevanten Bauteilen ist (Airbags, Bremsen, etc.) dann ist diese Forderung sicherlich berechtigt und allein aus Gründen der Produkthaftung sinnvoll.
Allgemein sollte man am besten eine Risikoanalyse durchführen (evtl. Design-FMEA) und basierend darauf die Entscheidung für eine Einstufung in "Besondere Merkmale" treffen.
Pauschal sollte man Merkmale niemals als "Besonders" einstufen, da diese Merkmale dann entsprechend dokumentiert werden müssen und der Nachweis einer Prozessfähigkeit erforderlich ist. Ein Nichterreichen der Prozessfähigkeit resultiert dann in die Einführung einer 100%-Kontrolle des Merkmals.
Hat der Kunde während des Audits denn gezielt Merkmale benannt, die aus seiner Sicht kritisch für Funktion oder Sicherheit sind, aber in seinen Anforderungsunterlagen noch nicht aufgeführt waren oder war das eher so ein Schuss ins Blaue, damit man etwas in den Bericht schreiben kann? Würde mich nicht wirklich überraschen.
Gruß
Daniel
mit dieser Forderung sollte man sehr vorsichtig umgehen.
Wenn man Hersteller von sicherheitsrelevanten Bauteilen ist (Airbags, Bremsen, etc.) dann ist diese Forderung sicherlich berechtigt und allein aus Gründen der Produkthaftung sinnvoll.
Allgemein sollte man am besten eine Risikoanalyse durchführen (evtl. Design-FMEA) und basierend darauf die Entscheidung für eine Einstufung in "Besondere Merkmale" treffen.
Pauschal sollte man Merkmale niemals als "Besonders" einstufen, da diese Merkmale dann entsprechend dokumentiert werden müssen und der Nachweis einer Prozessfähigkeit erforderlich ist. Ein Nichterreichen der Prozessfähigkeit resultiert dann in die Einführung einer 100%-Kontrolle des Merkmals.
Hat der Kunde während des Audits denn gezielt Merkmale benannt, die aus seiner Sicht kritisch für Funktion oder Sicherheit sind, aber in seinen Anforderungsunterlagen noch nicht aufgeführt waren oder war das eher so ein Schuss ins Blaue, damit man etwas in den Bericht schreiben kann? Würde mich nicht wirklich überraschen.
Gruß
Daniel
24.07.2018, 12:49 Uhr
jensnathy
Level 2 = Community-Facharbeiter
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Mitglied seit: 27.09.2013
Beiträge: 93
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Beiträge: 93
Hallo Daniel,
ich sehe es wie du. Vor allem da wir die Spezialisten für unseren Prozess sind.
Der Kunde argumentierte damit das letztens VW bei Ihm zum Audit war und diese bemängelt hat und diese Erfahrung an uns weitergeben müsse.
Darauf habe ich gefragt welche Merkmale er dann bei uns sehen würde und daraufhin meinte er das wir ja die Spezialisten sind.
Ich wollte nur mal so die Meinung von anderen hören.Manchmal verrennt man sich ja auch in seiner eigenen Meinung.
Grüße
Jens
ich sehe es wie du. Vor allem da wir die Spezialisten für unseren Prozess sind.
Der Kunde argumentierte damit das letztens VW bei Ihm zum Audit war und diese bemängelt hat und diese Erfahrung an uns weitergeben müsse.
Darauf habe ich gefragt welche Merkmale er dann bei uns sehen würde und daraufhin meinte er das wir ja die Spezialisten sind.
Ich wollte nur mal so die Meinung von anderen hören.Manchmal verrennt man sich ja auch in seiner eigenen Meinung.
Grüße
Jens
24.07.2018, 13:10 Uhr
Daniel_Schmidt
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 01.07.2014
Beiträge: 8
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Beiträge: 8
Hallo jensnathy,
das hört sich ja nach einem sehr lustigem Kunden an.
Wenn das mit exakt der Begründung als Abweichung in den Auditbericht aufgenommen wird, würde ich den Punkt an eurer Stelle so nicht anerkennen, da hier ein objektiver Nachweis fehlt. Ansonsten kann ich ja überall Annahmen treffen und aufgrund von Vermutungen Abweichungen ausstellen.
Sofern ihr einen Prozess definiert habt, der risikobasiert die Ermittlung und Einstufung "Besonderer Merkmale" regelt, sehe ich hier keinen Grund für eine Abweichung.
Sicherlich ist der Kunde (selbsternannt) König, man muss sich aber auch nicht alles gefallen lassen.
Gruß
Daniel
das hört sich ja nach einem sehr lustigem Kunden an.
Wenn das mit exakt der Begründung als Abweichung in den Auditbericht aufgenommen wird, würde ich den Punkt an eurer Stelle so nicht anerkennen, da hier ein objektiver Nachweis fehlt. Ansonsten kann ich ja überall Annahmen treffen und aufgrund von Vermutungen Abweichungen ausstellen.
Sofern ihr einen Prozess definiert habt, der risikobasiert die Ermittlung und Einstufung "Besonderer Merkmale" regelt, sehe ich hier keinen Grund für eine Abweichung.
Sicherlich ist der Kunde (selbsternannt) König, man muss sich aber auch nicht alles gefallen lassen.
Gruß
Daniel
24.07.2018, 16:07 Uhr
Guten Tag,
bitte beachten Sie, dass Ihre Argumentation bzgl. Besondere Merkmale nur Bestand haben kann, wenn Sie keine Designverantwortung haben.
Sobald Sie mit Designverantwortung an die Automobilindustrie liefern,
sollten Sie Risikoanalysen und Nachweise vorlegen können, warum Sie welches Produkt- und/oder Prozessmerkmal als Besonderes Merkmal definiert oder nicht definiert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Sonntag
bitte beachten Sie, dass Ihre Argumentation bzgl. Besondere Merkmale nur Bestand haben kann, wenn Sie keine Designverantwortung haben.
Sobald Sie mit Designverantwortung an die Automobilindustrie liefern,
sollten Sie Risikoanalysen und Nachweise vorlegen können, warum Sie welches Produkt- und/oder Prozessmerkmal als Besonderes Merkmal definiert oder nicht definiert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Sonntag
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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
aus dem Naheland
Sonntag
31.07.2018, 11:07 Uhr
jensnathy
Level 2 = Community-Facharbeiter
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Mitglied seit: 27.09.2013
Beiträge: 93
Mitglied seit: 27.09.2013
Beiträge: 93
Hallo Sonntag,
sehe ich wie du mit der Designverantwortung.
Wir fertigen aber nach vorgegebener Zeichnung.
sehe ich wie du mit der Designverantwortung.
Wir fertigen aber nach vorgegebener Zeichnung.
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