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Produktsicherheitsbeauftragter - Pflichten, Haftung, Voraussetzungen

Beitrag 12.05.2016, 07:30 Uhr
VivianM
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Guten Morgen,

uns hat eine Anfrage zum Produktsicherheitsbeauftragten erreicht. Leider habe ich als Tier-XYZ-Lieferant keinen Zugang zu den relevanten VW-Richtlinien. Damit gestaltet sich die Recherche etwas schwierig.

Das Thema ist im Forum schon mal erläutert worden, aber einige Fragen sind mir dennoch nicht abschließend klar.

Meine Fragen:

Welche persönlichen Haftungsrisiken geht der PSB konkret ein?
(Zusatz: Eine D&O-Versicherung ist für evtl. Haftungsrisiken bei meinem AG nicht machbar. Mein Interesse an diesem Job ist entsprechend reduziert. Ich suche ganz klar nach Möglichkeiten, mich aus dem Thema herauszunehmen. Im Schadensfall bliebe mir nur, meinem AG Organisatiionsverschulden nachzuweisen, um mich von Ansprüchen zu befreien. Dann liegt die Beweislast aber bei mir.)

Ist der PSB nur für Produkte mit sicherheitsrelevanten Merkmalen erforderlich oder für alle Produkte, die an VW geliefert werden?

Ist von VW zwingend eine Schulung bei einem von VW autorisierten Ausbilder erforderlich?

In welchem VW-Dokument ist der PSB gefordert bzw. sind seine Aufgaben beschrieben?

Vorab schon mal vielen Dank

Vivian
   
Beitrag 12.05.2016, 08:52 Uhr
jensnathy
jensnathy
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Moin,
die Forderung nach dem PSB kommt aus der Formel Q und ihre dazugehörigen Dokumente.
In der Fomrel Q- Fähigkeit Anlage Zusatzergänzung zu Frage 5.2 nach VDA 6.3. steht die Anforderung nach einem PSB welcher für jede Stufe der Lieferkette zu bennen ist.
Die Aufgaben des PSB sind im Dokument Aufgaben des PSB beschrieben.

Grüße
Jens
   
Beitrag 12.05.2016, 09:02 Uhr
N_Unzicker
N_Unzicker
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Hallo VivianM,
anbei ein Auszug aus der Formel Q der sicherlich verschiedene Fragen von dir beantwortet.

Gruß Norbert

Auszug aus der Formel Q

4.2 Produktsicherheit, Produkthaftung
Der Kunde trägt bei der Verwendung von Kaufteilen die Endherstellverantwortung und die Gesamt-verantwortung für das Endprodukt, das Fahrzeug.
© Volkswagen AG 5. Auflage – April 2015
14
Die primäre Herstellverantwortung für die in das Endprodukt eingebauten Kaufteile liegt beim Lieferanten, ggf. beim Unterlieferanten. Der Lieferant hat daher alles organisatorisch und technisch Mögliche zu tun, um die Produktsicherheit seiner Teile und die seiner Unterlieferanten zu gewähr-leisten und die Risiken der Produkthaftung zu minimieren.

Der Lieferant stellt sicher und verpflichtet auch seine Unterlieferanten, dass:
 im gesamten Unternehmen ein ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein vorhanden ist,
 bei der Entwicklung von Komponenten die erforderliche Produktsicherheit gewährleistet wird,
 bei der Qualitätsplanung die Produktsicherheit besondere Berücksichtigung findet,
 die Qualitätsfähigkeit der Fertigungsprozesse sichergestellt und nachgewiesen wird,
 durch angemessene serienbegleitende Qualitätssicherungsmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens fehlerhafter Produkte minimiert wird,
 die rechtzeitige Entdeckung fehlerhafter Produkte im Produktionsablauf durch entsprechende Maßnahmen frühestmöglich (Minimierung der Kosten/Verschwendung von Wertschöpfung) sichergestellt ist,
 Qualitätsdaten und gesetzlich geforderte Nachweisprüfungen ausführlich dokumentiert werden, um nachweisen zu können, dass die Herstellung der Produkte in Übereinstimmung mit Gesetzen und Sicherheitsstandards erfolgt ist,
 ein Materialrückverfolgungssystem zum Einsatz gelangt, um im Bedarfsfall die Auswirkungen eingetretener Fehler eingrenzen zu können,
 eine ausführliche Information und Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter zum Thema Produkt-sicherheit und Produkthaftung erfolgt und
 vergleichbare Systeme mit den Anforderungen des Kunden analog der Formel Q-konkret etc. bei allen Unterlieferanten zur Anwendung gelangen,
 ein Vor-Ort Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) für jede Stufe in der Lieferkette benannt ist. Der PSB des 1st Tier Lieferanten ist in der Lieferantendatenbank (LDB) einzutragen. Dieser Eintrag ist vom Lieferanten aktuell zu halten;
 Bauteile mit einer begrenzten Haltbarkeit die spezifischen Kennzeichnungsanforderungen, insbe-sondere gemäß Handbuch für Original Teile Lieferanten, erfüllen.

VDA 6.3

7.6 · Externe Qualifizierung mindestens eines Mitgliedes des
Managements zu den Grundsätzen des Produktsicherheits und Produkthaftungsrechts· Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) in der Lieferantendatenbank
(Konzern Business Plattform - LDB) für jeden Standort spezifisch benennen.
· Kenntnisse der Funktion und des Einsatzzwecks des Produktes im Fahrzeug.
· Das Selbstaudit muss von zertifizierten VDA 6.3 Auditoren durchgeführt werden (siehe Auditorenqualifikation in Kapitel
Bearbeitungsgrund: Ergänzung Zusatzfragen VDA 6.3
   
Beitrag 12.05.2016, 11:57 Uhr
VivianM
VivianM
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Hallo,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

Wir wirkt die Formel Q auf Lieferanten durch, die lediglich nach der ISO 9001 zertifiziert sind?

Die Forderungen von VW sind sinnvoll und nachvollziehbar, gehen jedoch deutlich über die ISO 9001 hinaus.

Schöne Grüße

Vivian
   
Beitrag 12.05.2016, 12:09 Uhr
N_Unzicker
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QUOTE
Hallo,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

Wir wirkt die Formel Q auf Lieferanten durch, die lediglich nach der ISO 9001 zertifiziert sind?
Ist min. Anforderung mit Weiterentwicklung zur TS sowie Umwelt 14001

Die Forderungen von VW sind sinnvoll und nachvollziehbar, gehen jedoch deutlich über die ISO 9001 hinaus.

Schöne Grüße

Vivian
   
Beitrag 12.05.2016, 12:10 Uhr
tommmili
tommmili
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Hallo Vivian,
wenn sich Dein Kunde korrekt verhält, d.h. er setzt die einschlägigen Bestimmungen - in diesem Fall insbesondere Formel Q - konsequent um, dann sagt er Dir a daß es sich um ein Teil für VW handelt und b daß Du die CVRs namens 1,2,...n zu befolgen hast.

Liest sich dann: der Lieferant ist dafür verantwortlich sicher zu stellen, daß die Forderungen über die gesamte Lieferkette eingehalten werden.

Ausgesprochen ungünstig: laut DIN EN ISO musst Du, so ganz pauschal, kundenspezifische Anforderungen umsetzen.

Tag genug versaut oder besteht noch Nachtretebedarf sad.gif ???
Grüßle
T
   
Beitrag 12.05.2016, 12:21 Uhr
N_Unzicker
N_Unzicker
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Hallo tommmili,

die Gier nach mehr ist immer ein Risiko und wer mit einem großen Hund spazieren geht, muss auch das Bein heben können. Nicht ohne Grund verschwinden gute Zulieferer in dieser Branche.
Gruß Norbert
   
Beitrag 12.05.2016, 12:55 Uhr
tommmili
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Hallo Norbert,
Das mit dem Hund versteh ich ja nicht ganz: wenn ich mit meinem Hund - der auch nicht zu den ganz kleinen gehört - spazieren geh, hebt er das Bein, nicht ich.
Aber man kann ja mal das von anderen fordern, was man selber nicht hinkriegt.
Du hast schon recht, die Beiträge hier im Forum sprechen eine eindeutige Sprache, da wird ohne groß Ahnung an Automobilisten verkauft und wenn dann die Ernüchterung in Form der Realisation der Anforderungen kommt gibt's jede Menge Pipi in die Augen.
So nach dem Motto: ich hab Eimerchen, Schäufelchen und ein paar putzige Förmchen - und ich will jetzt bei den Großen mitspielen. Blöd nur: die großen Jungs spielen alle mit der 900er Kawasaki...

So nebenbei: die vor einigen Jahren noch ganz vehement geäusserten Anforderungen in Bezug auf Umweltauditierung sind weitgehend verschwunden. Ob da mal jemand vorgerechnet hat, was das kostet und eine entsprechende Preisanpassung in Aussicht gestellt hat?
Und das mit der TS wird im einen oder anderen Fall auch bedeutend tiefgekühlter genossen, als es im Prozessauditbericht steht.

Grüßle
T
   
Beitrag 12.05.2016, 12:59 Uhr
N_Unzicker
N_Unzicker
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Hallo tommmili,

hast mich richtig verstanden, genau so meine ich das. War etwas Bildlich gemeint.

Gruß Norbert
   
Beitrag 13.05.2016, 07:24 Uhr
VivianM
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Hallo Norbert,

der Spruch mit dem Hund hat mir einen tollen Start in den Tag verschafft. Du triffst den Nagel auf den Kopf. Ich habe mich halb tot gelacht. :laugh: :laugh: :laugh:

Hallo Tommmili,

das Forum spricht aber auch die Sprache, dass sich hier jede Menge Qualitäter tummeln, die nicht selbst entschieden haben, manchmal völlig blank in die Automobilindustrie zu starten. Es gibt genügend Geschäftsführer und Gesellschafter, die sich in ihren Kreisen gern als Automobilzulieferer als Statussymbol schmücken ... sprich die zu gern eine 900er Kawasaki fahren wollen aber gerade mal die Kompetenz und Ressourcen für einen Tretroller besitzen. Und wir Qualitäter müssen die Wünsche des Firmeneigentümers und der Kunden dann irgendwie hinbiegen, dass wir halbwegs unsere eigene Existenzgrundlage und unser Einkommen über den Erhalt der Firma sichern und erhalten. Ich kenne keinen Qualiäter, der unabhängig von allen aneren Akteuren in der Firma die Entscheidung getroffen hat oder treffen durfte, mit dem Unternehmen in eine bestimmte Branche oder einen anderen Wirtschaftszweig zu starten. Viele Unternehmer agieren nach dem Motto: "Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass" Gewaschen und getaucht wird dann der Qualitäter.
Es nützt mir wenig, die Gesetze zu kennen, wenn mein Chef und Firmeninhaber entschieden hat, sie zu irgnorieren und zu übertreten.

Etwas mehr Diplomatie Deinerseits beim Austeilen wäre wirklich angebracht.

Grüße
Vivian
   
Beitrag 18.05.2016, 07:01 Uhr
tommmili
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Liebe Vivian,
es liegt mir vollkommen fern, irgendjemanden hier persönlich auf den Schlips zu treten, sollte ich das bei Dir gemacht haben, tut mir das leid. Wenn wir dann grad bei den Hunden sind: die getroffenen bellen....
Da zum ungetrübten Lesegenuß meiner posts zweifelsohne ein gehöriges Maß an Selbstironie sowie eine abgrundtiefe Ablehnung der eigenen Wichtigkeit erforderlich ist, was nun ausgesprochen gar nicht Dein Ding ist, schlage ich in dieser Angelegenheit vor, daß Du zukünftig meine Posts einfach nicht mehr liest. Andere wollen sie lesen - und zwar von einem Ingenieur geschrieben, nicht von einem Diplomaten - sprich grad so wie sie sind.

Im Gegenzug werde ich darauf verzichten, auf Posts von Dir zu antworten.

Wenn ich mir eine persönliche Anmerkung zu Deiner beruflichen Situation, die Du ja bereits mehrfach sehr deutlich offen gelegt hast, erlauben darf (hier wäre jetzt eine prima Stelle, das Lesen einfach abzubrechen....): es gibt immer eine Alternative. Die könnte beispielsweise darin bestehen, daß Du Deinen Arbeitgeber gegen einen auswechselst, der Dir angemessenere Perspektiven bietet. Der erste Schritt ist im Moment genau einen einzigen Mausklick entfernt, linke Seite, überschrieben mit "Stellenbörse".
Ich drück Dir auf jeden Fall schon mal die Daumen.
Grüßle
T
   
Beitrag 20.05.2016, 13:07 Uhr
WolfgangA
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Hallo VIVIAN,

du hast ja auch bezgl. Haftung gefragt.

Vieleicht etwas zum verdeutlichen. Es gibt ja zur Zeit sehr viel Beauftragten: von Sicherheitsbeauftragten , QM Beauftragten uvm. Nun gibt es seit einigen Jahren auch den Produktsicherheitsbeauftragten (FÜR VW ONLY). Die Anforderungen sind klar von VW definiert.
Bzgl. Haftung ist es wie bei allen anderen Sachen auch in der Firma. Du kannst wenn dann nur zu etwas herangezogen werden wenn du vorsätzlich agierst !
Wenn du die GL auf etwas aufmekrsam machst und die es ignorieren ist es nicht dein Problem. Man siollte nur schauen ob man so ein paar Sachen gut dokumentiert.

Das ist natürlich sehr Oberflächlich aber im Grunde um das was es geht bzgl. deiner Haftung !

Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 20.07.2016, 10:36 Uhr
SQ-Ute
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Hallo,

hat hier jemand von Euch eine persönliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen?

VG
Ute
   
Beitrag 21.07.2016, 06:21 Uhr
Denni9000
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Hallo Tommmili,

ich jedenfalls lese Deine Posts gerne. Mir sind diese weichgespülten nicht greifbaren Aussagen auch ein Dorn im Auge. Man wird das Gefühl nicht los da bei absoluter Ahnungslosigkeit einfach nur genug Text gepostet werden soll.

Aber das ist ja nur MEIN Gefühl wink.gif

Zur Versicherung:
Bei dem PSB verhält es sich leider etwas anders als bei den übrigen Beauftragten.
Klar ist generell die GF in der Haftung. Als TIER 1 Lieferant steht jedoch DEIN Name in der Lieferantendatenbank Du selbst wirst im Streitfall zum OEM zitiert und mußt Rede und Antwort stehen. Gleichfalls redet man von "persönlich Haftend" in der PSB Anforderung.
ERGO: Ohne ausreichende Versicherung (sollte der Betrieb für Sorgen) nimmt zumindest in unserem Werk niemand den Job des PSB an. (Sind eh nur 2 die dafür die Voraussetzungen haben da Weisungsbefugnisse und Entscheidungshoheit gefordert wird)

Nette Grüße aus dem 35°C Büro....
Dirk
   
Beitrag 21.07.2016, 06:27 Uhr
SQ-Ute
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Hallo Dirk,

danke für die Info...wie heisst die Versicherung - die Produkthaftpflicht ist es sicher nicht..

Danke schon mal.

VG
Ute
   
Beitrag 21.07.2016, 06:33 Uhr
Denni9000
Denni9000
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Nein, Ute, die ist es nicht.
Es sollte eher eine erweiterte Rechtschutzversicherung für Führungskräfte sein die die Anforderungen der Formel Q abdeckt.
Wir haben da aber derzeit auch keine Gesellschaft auswendig gemacht die hier mitspielt.
Konkret heißt das das ich nach wie vor alle PSB Anfragen ablehne.
Begründung:
Keine Kenntnisse über die komplette Verwendung unserer Bauteile (C Artikel / Schüttgut)
Kein Einfluss auf die Konstruktion da nicht in die FMEA des Kunden eingebunden (Oder wurde von euch schon mal jemand von Kunden zur FMEA Sitzung geladen??
Sollen die doch erstmal Ihren Anforderungen selbst nachkommen und offen legen wo die Produkte Landen und welches Risiko besteht.
Gruß
Dirk
   
Beitrag 21.07.2016, 07:06 Uhr
SQ-Ute
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Hallo Dirk,

könnten wir mal telefonieren?
VG
Ute

PN: versuche ich... hat immer nicht geklappt
   
Beitrag 21.07.2016, 16:25 Uhr
WolfgangA
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Hallo,
dieser Beitrag ist wohl leider etwas aus dem Ruder gelaufen !
Wieso meinen einige von euch, dass man eine Versicherung braucht ? Hat sich jemand mal die Mühe gemacht das Schreiben von VW zu lesen. Zudem wie schon erwähnt steht das Produktsicherheitsgesetzt über Kundenforderungen wie z.B. Formel Q ! VW hat kein Interesse (warum auch) Produktschuldige zu suchen die im Zweifelsfall zahlen bzw. vor den Richter gezogen werden !

Ich habe das Schreiben mal beigefügt ! Da es ja auch in die Lieferkette kommuniziert werden muss. Hier sind die Aufgaben und Kompetenzen klar aufgelistet. Diese sollten natürlich passen. Und noch etwas wenn die GF denkt somit die Verantwortung zu den MA delegiert zu haben und somit nicht mehr verantwortlich ist, ist dies schlecht weg falsch.

Bitte schaut euch die Aufgaben des PSB mal genau an ! Vielen Dank.
Wenn ihr PSB seit, dann organisiert regelmäßige LineWalk Audits zusammen mit der Produkt und Prozessentwicklung (diese sind die Spezialisten), dann habt ihr schon einige viele Punkte der Aufgaben gelöst

Angehängte Datei  aufgaben_des_produktsicherheitsbeauftragten__psb_.pdf ( 1.18MB ) Anzahl der Downloads: 2



Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 22.07.2016, 14:15 Uhr
Aranard
Aranard
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Interessantes Thema.

leider kann ich mir die Frage nicht verkneifen.

Inwieweit kam es zur momentanen Situation bei VW, trotz den ganzen Forderungen an und um den PSB, scheinbar ist etwas anderes "interpretiert" worden. :whistle:

Scherz beiseite.

Ich verweise einmal auf den CE-Beauftragten, die Aufgaben klingen ähnlich. > Dokumentieren, und mit den Interessierten "Parteien" entsprechend kommunizieren.
   
Beitrag 22.07.2016, 15:33 Uhr
Kuh-MB
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Hallo Ute,

hier sollte eine "klassische" D&O genügen.
Natürlich ist der Inhalt sehr genau zu wählen, ein rechtlicher Beistand kann hier helfen.

Grüße
Kuh-MB
   
Beitrag 25.07.2016, 08:56 Uhr
SQ-Ute
SQ-Ute
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Hallo,
@ Kuh-MB - vielen Dank!
@ WolfgangA - wenn man auf Deinen Anhang geht - kommt man auf eine arabische Seite...

Viele Grüße
Ute
   
Beitrag 25.07.2016, 16:56 Uhr
Schmalfelsen
Schmalfelsen
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Hallo Ute

Bei mir funktioniert der Anhang.

Gruß Schmali
   
Beitrag 02.12.2021, 15:28 Uhr
afer
afer
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Hallo alle zusammen, wollte da noch diese Info einbringen:


<>


https://www.manager-magazin.de/unternehmen/...-a-1224917.html
   
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