SIMPLE-QUALITY
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Beauftragter der obersten Leitung (QMB) - Organigr

Beitrag 19.08.2009, 11:56 Uhr
Guest_Mete_*
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Hallo smile.gif

sicherheitshalber mal nachgefragt.

Gibt es eine explizite Norm- oder Kundenforderung, wonach der QMB im Organigramm als Stabsstelle direkt unter der GF dargestellt werden muss oder ist bsp. auch so eine Darstellung zulässig.

GF

Funktion1 - Funktion2 - QMB/QM - Funktion4
   
Beitrag 19.08.2009, 12:33 Uhr
ulf
ulf
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Also nach der neuen 9001:2008 muss der QMB Mitglied der obersten Leitung sein.
Das es ne Stabstelle sein muss weiß ich nicht. Ist aber sinvoll, da man so neutral bleiben kann und so auch viele Informationen und auch Vertrauen zu den Mitarbeitern bekommt.
Ein weiterer Vorteil ist auch das die Umsetzungen über die GL erfolgen und so schneller von statten gehen.
   
Beitrag 19.08.2009, 15:37 Uhr
Guest_Ampfinger_*
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Mete

Deine Darstellung ist zulässig. Der QMB liegt auf einer Höhe mit den Führungskräften.
Er sollte nur dem GF unterstellt sein.

Das der QMB keinem Bereichsleiter mehr unterstellt werden soll, wurde in diesem Jahr neu abgearbeitet und wird ab nächstes Jahr in allen QM-Büchern zu lesen sein.

Gruss Josef

PS: Deine Darstellung geht in Ordnung. wink.gif
   
Beitrag 19.08.2009, 18:29 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
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Hallo,

sorry, von mir ein klares, nein.

Der QMB muß benannt werden und muß ein MItglied der Organisation sein, (Also kein externer Berater) soweit rRchtig. Muß unabhängig sein, auch Richtig, aber muß nicht außschließlich nur der GL unterstellt sein.

QMB dürfen weiterhin auch dem QM unterstellt sein und müssen nicht zwangsläufig nur dem GL unterstellt . Das geht schon bei den großen Firmen unter Umständen auch nicht. (QM muß auch nicht der GL unterstehen)

Was meinst Du mit auf gleicher höhe mit Führungskräften (Prokura)?

Es tut mir wirklich leid, wenn in einem Buch dies so drinnen stehen soll (QMB=>nur dem GL) würde ich sagen dass Buch taugt nichts.

Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 19.08.2009, 18:45 Uhr
Guest_Ampfinger_*
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Hallo Wolfgang

Damit meine ich, dass der QMB keinem Abteilungsleiter unterstellt werden soll.

Einem QM kann er unterstellt werden, da diese meistens in der Geschäftsleitung tätig sind.

In größeren Firmen gibt es einen QM und untergeordnet nach Bereichen QMB.

Die Neuanordnung wird noch in keinem Buch erwähnt. Sie war erst vor zwei bis drei Monaten Gesprächsthema geworden.
Erst seitdem wurde festgelegt, dass der QMB der GL unterstellt werden soll.

Darüber streiten viele Leute, ob diese Entscheidung richtig sein soll. Es gibt auch QMB´s, die nicht studiert haben und die werden bestimmt nicht in der Führungsetage beginnen!
Bei uns im Kurs wurde diese Thematik auch kontrovers diskutiert.

Ich denke mir, in den kleinen Firmen oder in mittelgroßen Firmen kann man dem QMB eine Stabsstelle zuordnen.
In den größeren Firmen aus meiner Sicht nicht.


Wie schon geschrieben, es steht noch in keinem Buch - wird aber bald veröffentlicht werden.

Gruß Josef
   
Beitrag 20.08.2009, 15:43 Uhr
Guest_Ampfinger_*
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Mete,

kann dir in deiner Frage nach dem heutigen Tag in meinem Kurs weiterhelfen.
Werde nämlich nächste Woche die Auditorenprüfung ablegen und heute kam genau deine Frage in meinem Kurs vor.

Die Frage lautete:

Sachverhalt:
Herr Schmidt ist QMB eines 200 Mitarbeiter starken Unternehmens und im Organigramm in seiner Funktion als QMB direkt der Geschäftsleitung unterstellt. Neben seiner Funktion als QMB ist er Leiter der Qualitätssicherungsabteilung der Produktion und somit in dieser Funktion dem Leiter Produktion unterstellt.

Zutreffende Forderungen nach DIN EN ISO 9001:
5.5.1

Bewertung des Auditors:
Der Auditor bewertet dies als Hinweis - 1.

Da aber der Auditor Rückschlüsse bildet und sich denkt, dass der QMB in seiner Tätigkeit durch den Produktionsleiter eingeschränkt wird und darunter leidet die Qualität, weil der QMB an Gesprächen nicht mit involviert wird, unterliegt dem Druck des PL´s, kein Handlungsspielraum für den QMB, Einflussnahme des PL´s auf den QMB wird aus der ursprünglichen Bewertung eine Feststellung - 2.

Wenn diese Feststellung nicht innerhalb des nächsten Audits (1Jahr) geändert wird, mit den dazugehörigen Dokumenten etc., dann wird daraus eine Abweichung - 3.

Vielleicht konnte ich dir weiterhelfen.


Gruß Josef
   
Beitrag 21.08.2009, 15:34 Uhr
WolfgangN
WolfgangN
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Sehr geehrter Herr ...,

nach der neuen DIN EN ISO 9001:2008 muss..

...der QMB ein Mitglied der Leitung des Unternehmens sein. Der QMB muss unabhängig von anderen Verantwortungen sein.
Anmerkung: Die Verantwortung eines Beauftragten der obersten Leitung kann in Angelegenheiten des Qm-Systems auch eine Zusammenarbeit mit externen Parteien einschließen.

Ist der QMB direkt der GF unterstellt und ist dies auch so im Organigramm dargestellt, so hat man bei Audits keine Probleme.

Gruß

Wolfgang Nielsch
   
Beitrag 02.09.2009, 18:07 Uhr
E_Pauer
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Hallo

Auch aus meiner Sicht ist die von Mete gewählte Organigramm Darstellform absolut regelkonform

MFG E.Pauer
   
Beitrag 02.09.2009, 18:15 Uhr
Guest_Mete_*
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Hi smile.gif

vielen Dank für die Antworten.

Die Stellung des QMB innerhalb der Norm ist soweit klar. Mir ging es rein um eine regelkonforme Darstellungsform des QMB in einem Organigramm.

QUOTE
Auch aus meiner Sicht ist die von Mete gewählte Organigramm Darstellform absolut regelkonform

Genau darauf zielte meine Anfrage ab.

PS: Hier im Forum fehlt doch ein "Daumen Hoch" Smilie. wink.gif
   
Beitrag 03.09.2009, 17:39 Uhr
SQ-AmonRa
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Das ist auch ein schönes "Streitthema" wink.gif

Ich möchte hierzu nochmals den ersten post hier aufgreifen...

Mete schrieb:
QUOTE
Hallo smile.gif

sicherheitshalber mal nachgefragt.

Gibt es eine explizite Norm- oder Kundenforderung, wonach der QMB im Organigramm als Stabsstelle direkt unter der GF dargestellt werden muss oder ist bsp. auch so eine Darstellung zulässig.

GF

Funktion1 - Funktion2 - QMB/QM - Funktion4


GF ist klar...jetzt handelt es sich aber um ein sehr schmal aufgestelltes Unternehmen. Organigramm sieht wie folgt aus:
(Abteilungsleiter werden genannt)

GF

Einkaufsleiter (ppa.) - Lagerleiter - Produktionsleiter - QS-Leiter (QMB) - Verkaufsleiter (ppa)



So jetzt wäre der QMB in der obersten Leitungsebene, allerdings sind hier die ppa´s doch höher gestellt.
Kann der QMB hier ausreichend Einfluss nehmen?

Ich bin mir hier bei der Beurteilung unsicher...

Wie würdet hier diese Situation einschätzen?
   
Beitrag 03.09.2009, 17:57 Uhr
WolfgangA
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Hallo,

natürlich geht dies. PPA´s dürfen auch höher angesiedelt sein. Das wichtige ist das der QMB keine direkte Linie zu den PPA hat.

Wir haben bei uns sogar diese Situation das der QMB nur an den GF bzw. in diesem Fall an den Werksleiter gestrichelt verbunden ist und Fachlich dem Werksübergreifendem QM (z.B. dem VP) unterstellt ist. Somit wäre er noch nichtmal der WL unterstellt.

Was ich damit sagen möchte, es ist wichtig das der QMB, nur mit dem WL oder einer höheren Stelle verbunden ist und keinem Bereichsleiter, Abteilungsleiter o.ä. im gleichem Werk.

Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 03.09.2009, 18:25 Uhr
SQ-AmonRa
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Ok, wichtig ist natürlich in solchen Fällen zusätzlich schriftlich im QMH fixiert ist, dass der QMB nur der GF unterstellt ist.
Hier muss doch sichergestellt werden, dass der ppa. keinen Einfluss auf den QMB nimmt, oder?

Aber dieser Punkt sollte ja sowieso (Ernennung zum QMB) festgelegt sein?!
   
Beitrag 04.09.2009, 02:49 Uhr
WolfgangA
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Hallo,

nein, im QMH muß dies nicht stehen. Wenn Du ein Org. hast in der der QMB drauf steht (wie bereits besprochen) und in er Stellenbeschreibung, dass du der QMB bist gemäß den TS16949 bzw. 9001 Richtlinien. Ich bin mir sicher dies ist genug.

Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 04.09.2009, 13:28 Uhr
Thor79
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Hallo

was ist das denn für eine Diskussion...

Der QMB muss der GF unterstellt sein (funktionell). Disziplinarisch kann er unterstellt sein wem auch immer. Das hat ja keinen Einfluss auf seine Tätigkeit als QMB, ob der Leiter QS oder der Gärtner seinen Urlaubsantrag unterschreibt.

Externe Berater sind nach wie vor zulässig. Es muss nur eine benannter QMB (Mitarbeiter des Unternehmens) da sein, der dann i.d.R. auch als erster Ansprechpartner für den externen QMB ist.

Die Darstellung im Organigramm sollte wohl nicht das Problem sein.

Wenn das die Probleme sind, die uns beschäftigen (sollen). Dann haben wir sicherlich alles andere als eine Krise.

Beste Grüße
Thorsten
   
Beitrag 04.09.2009, 14:41 Uhr
Guest_Ampfinger_*
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Au mann...

Es wurde hier doch schon beschrieben.
Lest einfach die Norm 9001:2008 duch. Dort steht eindeutig drin, dass der QMB der Geschäftsleitung unterstellt sein muss.

Aus die Maus. Da könnt ihr noch weiterhin den Kopf zerbrechen.

Falls ihr es nicht macht, dann wird der Auditor bei der nächsten Auditierung eine Feststellung draus machen und wenn es immer noch nicht gemacht wurde, dann wird´s halt eine Abweichung.

Macht es einfach so:

Theoretisch (in der Beschreibung) ist der QMB der GL unterstellt. In der Praxis eben nicht...

Laut Norm ist die direkte Unterstellung dem GL eine Pflicht...


Gruß Josef
   
Beitrag 07.09.2009, 13:51 Uhr
WolfgangA
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Thor79 schrieb:
QUOTE
Externe Berater sind nach wie vor zulässig. Es muss nur eine benannter QMB (Mitarbeiter des Unternehmens) da sein, der dann i.d.R. auch als erster Ansprechpartner für den externen QMB ist.


Thorsten,

einen externen QMB gibt es nicht, höchsten einen externen Berater (der aber bei Audits nicht dabei sein darf).


Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 14.09.2009, 07:46 Uhr
Thor79
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WolfgangA schrieb:
QUOTE
Thorsten,

einen externen QMB gibt es nicht, höchsten einen externen Berater (der aber bei Audits nicht dabei sein darf).


Gruß
Wolfgang


@Wolfgang:

Wer hat dir denn das erzählt? smile.gif Ich kann bei meinen Audits dabei haben wen ich will. Wer verbietet mir das?

Den externen QMB gibt es sehr wohl, gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen wird er sehr gerne eingesetzt. (Mehr dazu im QMB vom TÜV)

Beste Grüße
Thorsten
   
Beitrag 14.09.2009, 10:00 Uhr
E_Pauer
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Hallo Thorsten

Wir sprechen hier von externen ISO/TS Zertifizierungsaudits !

Klar, daß hier externe Berater NICHT teilnehmen dürfen !
Das ist eine klare Bestimmung seitens der IATF welche in den Zertifizierungsvorgaben vom Okt 2008 festgelegt ist

MFG erich
   
Beitrag 15.09.2009, 01:59 Uhr
WolfgangA
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Hallo Thorsten,
bei einem Zertifizierungsaudit sollte der QMB ja dabei sein, oder. Wenn nun ein externer Berater der QMB wäre würde dieser ja beim Audit fehlen und das geht nicht.
Folglich muß der QMB der Org. angehören.

Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 16.09.2009, 10:27 Uhr
Helmut123
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Hallo zusammen,
die Sprache spielt in dieser Diskussion mal wieder ihre Tücke aus.
Redet ihr vom QMB oder vom BoL?
Die ISO 9001/2008 schleudert im Kap. 5.5.2 den Begriff "Beauftragter der obersten Leitung" (BoL) in die QM-Welt.
Dieser muss per Definition "ein Leitungsmitglied der Organisation" sein! Dieser BoL soll laut ISO9001/2008 für das QM-System verantwortlich sein.

Was ist nun? Dürfen jetzt alle QMB´s angesichts ihrer Beförderung den Sektkorken knallen lassen oder sind sie nun eliminiert?
Oh ISO, ideal ist noch lange nicht gleich real. :S :laugh:

Helmut
   
Beitrag 21.09.2009, 09:58 Uhr
Thor79
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Hallo,

mal kurz was zur Erläuterung:

Bei einem Audit bestimmt immer noch die Organisation wer teilnimmt. Aber es sollte natürlich auch der QMB teilnehmen.

Wenn ich einen externen QMB habe, ist das eine Person, die ich auf Honorar-Basis für zeitlich begrenzte Aufträge / Aufgaben angestellt habe. Zu jedem externen QMB gehört auch immer ein interner Gegenpart. Mir scheint, dass hier nicht jedem die Aufgaben / Handlungen eines externen QMB bekannt sind.

Die Frage ist doch dann ob ein "externer QMB" ein Berater ist? Aus meiner Sicht "NEIN", denn der externe QMB berät nicht das Unternehmen, entwickelt das QMS des unternehmen weiter, genauso wie der interne QMB.

Aber um das zu bewerten, muss man wissen, wie sich die Tätigkeiten eines externen QMB darstellen.

Beste Grüße
Thorsten
   
Beitrag 22.09.2009, 03:26 Uhr
WolfgangA
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Hallo Thorsten,

du redest also von "nur" 9001 Audits ?!? Erich hat das richtig gesagt bei ISO/TS keine Externen im Boot beim Audit.

Und
Kannst klar und aus den DGQ Lehrunterlagen :

"Verantwortung der Leitung (5.1 + 5.5.2) Änderungen ISO 9001:2008 zu ISO 9001:2000
Der Beauftragter der Obersten Leitung muss ein Mitglied der Leitung der Organisation sein ( damit ist die Benneng eines Externen als Beauftragter nicht mehr konform)."


Ich denke dies ist eindeutig und benötigt für mich keine weiteren diskussionen.

Meine pers. Meinung ist zudem Externe Berater kosten eine Firma nur unendlich viel Geld. Es macht mehr Sinn wenn die Firma einen vernünftigen und guten Beauftragten/Berater in den eigenen Reihen hat. "Outsourcen is out", Sorry an die Berater unter euch.

Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 22.09.2009, 11:03 Uhr
WolfgangA
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Hallo

hierzu einen tollen Artikel aus der QZ

http://www.qm-infocenter.de/qm/o_archiv.as...=2563174552-100

Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 23.09.2009, 10:07 Uhr
ist53
ist53
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Nur kurz:
Ich habe gehört/gelernt/erlebt, dass "Externe Berater" bei den Audits nicht zugelassen sind.
Quellen: Unterlagen / Zertifizierer aus D / Zertifizierer aus CH / Berater aus D
gruss, hb
   
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