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Prüfmittelmanagement
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3 Monate 2 Wochen her #32193
von Fkl
Prüfmittelmanagement wurde erstellt von Fkl
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage!
Kann mir jemand sagen, ob es eine Verfahrensanweisung für folgendes Thema gibt?
Ein Prüfmittel ist fällig, gibt es eine erlaubte Karenzzeit?
Danke und Gruß
ich habe eine Frage!
Kann mir jemand sagen, ob es eine Verfahrensanweisung für folgendes Thema gibt?
Ein Prüfmittel ist fällig, gibt es eine erlaubte Karenzzeit?
Danke und Gruß
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- jensnathy
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3 Monate 2 Wochen her #32195
von jensnathy
jensnathy antwortete auf Prüfmittelmanagement
Hallo Fkl,
ich hoffe Ihr habt eine eigene Verfahrensanweisung zum Umgang mit Prüfmitteln.
Im Allgemeinem wird es ja so gehandhabt das ein Messmittel ein Monatsstempel hat, also sollte das Mess-/ Prüfmittel auch in dem entsprechenden Monat geprüft sein.
Grüße
Jens
ich hoffe Ihr habt eine eigene Verfahrensanweisung zum Umgang mit Prüfmitteln.
Im Allgemeinem wird es ja so gehandhabt das ein Messmittel ein Monatsstempel hat, also sollte das Mess-/ Prüfmittel auch in dem entsprechenden Monat geprüft sein.
Grüße
Jens
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- DASO37
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3 Monate 2 Wochen her #32197
von DASO37
DASO37 antwortete auf Prüfmittelmanagement
Hallo
Soweit mir bekannt, gibt es keine Vorgaben dazu. Die Karenzfrist könnt ihr selbst definieren. Ihr müsst dies im Prozess oder in einer Arbeitsanweisung hinterlegen und in die Prüfpläne so gestalten, dass die Karenzfrist in der Berechnung der Fälligkeiten berücksichtigt wird. Wichtig ist, dass nach Ablauf der Frist, dass Prüfmittel gesperrt wird und nicht mehr eingesetzt werden kann. Die Karenzrist sollte natürlich vernünftig definiert werden, sonst könnte es von Kunden oder in Audits beanstandet werden >> als Herleitung zur Bestimmung des Kalibrierzyklus und der Karenzfrist könnte man z.B. eine Risikobetrachtung durchführen.
Gruss sod
Soweit mir bekannt, gibt es keine Vorgaben dazu. Die Karenzfrist könnt ihr selbst definieren. Ihr müsst dies im Prozess oder in einer Arbeitsanweisung hinterlegen und in die Prüfpläne so gestalten, dass die Karenzfrist in der Berechnung der Fälligkeiten berücksichtigt wird. Wichtig ist, dass nach Ablauf der Frist, dass Prüfmittel gesperrt wird und nicht mehr eingesetzt werden kann. Die Karenzrist sollte natürlich vernünftig definiert werden, sonst könnte es von Kunden oder in Audits beanstandet werden >> als Herleitung zur Bestimmung des Kalibrierzyklus und der Karenzfrist könnte man z.B. eine Risikobetrachtung durchführen.
Gruss sod
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- Sonntag
- [Sonntag]
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- Leben ohne QM ist möglich, aber sinnlos. n. Loriot
3 Monate 1 Woche her #32199
von Sonntag
Mit freundlichen Grüßen
Sonntag
Sonntag antwortete auf Prüfmittelmanagement
Guten Tag,
bei Prüf- und Messmitteln, mit denen Besondere Merkmale (z.B. sicherheitskritische Merkmale) überprüft/gemessen werden, sollte keine Karenzzeit zugestanden werden.
Zur Karenzzeit sollte Ihr Unternehmen eine Risikoanalyse vornehmen und beim Audit vorlegen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sonntag
bei Prüf- und Messmitteln, mit denen Besondere Merkmale (z.B. sicherheitskritische Merkmale) überprüft/gemessen werden, sollte keine Karenzzeit zugestanden werden.
Zur Karenzzeit sollte Ihr Unternehmen eine Risikoanalyse vornehmen und beim Audit vorlegen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sonntag
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Sonntag
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