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CQI Selbstbewertungen

Beitrag 15.12.2021, 08:41 Uhr
Edikx
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Hallo zusammen,

wir haben dieses Jahr die CQI - Selbstbewertungen unserer Lieferanten erhalten. Einige von dennen geben keinerlei Abweichungen an. Ist das so in Ordnung, oder müssen die Lieferanten uns die Abweichungen erst auf verlangen aufzeigen? Ein weiterer Punkt ist, dass von einigen Lieferanten die veraltete Version verwendet wurde. Es gibt bei der CQI-9 z.B. schon die Version 4 seit Juni 2020. Wir haben die Version 3 erhalten. Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen?


Grüße
Edikx
   
Beitrag 15.12.2021, 12:46 Uhr
Maximilian84
Maximilian84
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Hallo Edikx,

also aus meiner Warte würde ich das eher auf kleiner Flamme köcheln. Ich glaube es ist keine Verpflichtung in einem Audit eine Abweichung festzustellen.

Ob man seinem Kunden auch alle Abweichungen darlegt sei mal dahin gestellt. Würde ich vermutlich auch nicht machen. Wurde ja auch ggf. bei einem anderen Produkt festgestellt.

Das Audit wurde durchgeführt und die Forderung somit erfüllt. Ob man mit Version 4 oder 3 nun grundsätzlich andere Ergebnisse erzielt würde ich anzweifeln und das Thema vielleicht mal bei einem Telefonat ansprechen. Ich schätze die wenigsten werden sich hierbei über die aktuelle Version einen Kopf machen.

Im Zweifelsfall einfach ein VDA 6.3-Audit hinterherschießen, dann hast du was für deinen Prozess.

Gruß Max
   
Beitrag 15.12.2021, 12:59 Uhr
Edikx
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Hallo Maximilian,

erst einmal vielen Dank für deine Antwort. Ich meinte damit nicht, dass 0 Abweichungen angegeben wurden, sondern überhaupt keine Ziffern eingetragen sind. Zum Thema Versionen: Die CQI-9 Version 4 ist sehr viel umfangreicher als die Version 3. Aber evtl. frage ich da wirklich in einem Telefonat mal nach. falls jemand ähnliche Erfahrung gemacht hat, könnt ihr das ja hier Teilen. Danke
   
Beitrag 12.03.2022, 20:06 Uhr
Sonntag
Sonntag
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Guten Tag,

meine Empfehlung: führen Sie mit den Prozessbeteiligten Vertrieb, AV, QM und Einkauf eine Risikoanalyse durch.
Wichtige Fragen:
- Was wurde dem Kunden bezüglich Wärmebheandlungsprozessen und betroffene Produkteigenschaften zugesagt?
- Beeinflusst der externe Wärmebhandlung sicherheitskritische Produktmerkmale?
- Gibt es eine rechtskräftige und vollständige QSV mit dem externen Wärmebehandler?
- Hat der externe Wärmebehandler alle erforderlichen Zertifizierungsnachweise und wurden die VDA 6.3 Prozessaudits durchgeführt mit abgewchlossenen Maßnahmenplänen einschließlich Verifizierungen?
Liegen vollständige und freigegebene VDA 2 PPF vor?
- Gibt es ausreichenden Versicherungsschutz einschließlich Rückrufversicherung beim externen Wärmebehandler und im eigenen Unternehmen?
- Wie sieht die Q-Lage bezüglich angelieferter Produkte aus?
- Werden die Requalifikatiosnprüfungen vollumfänglich durchgeführt und werden diese regelmäßig verifiziert?
Mit einer selbstkritischen Beantwortung der o.g. Fragen ergibt sich ein guter Situationsüberblick und der Maßnahmenplan stellt sich fast von alleine auf.
Der Unterschied zwischen 3. und 4. Revision der CQI-9 ist gravierend. Es sind statt ca. 50 inzwischen mehr als 200 Fragen zu beantworten. Beim Lead-Auditor bestehen höhere Qualifikationsanforderungen und bei Abweichung ist immer der Q-Verantwortliche einzubinden. Sollte Ihr Unternehmen dem Kunden die 4. Revision der CQI-9 zugesagt haben, besteht schon aus haftungerechtlichen und versicherungsrechtlichen Gründen Handlunsgbedarf. 
Sollte das Thema QSV aus juristischer und Praktiker Sicht Sie interessieren, könnte das Präsenzseminar am 17. März 2022 in Lüdenscheid ggf. weiter helfen. Details zum Seminar finden Sie bei www.GUKSA.de unter QSVJ.

Viel Erfolg.
 


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
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