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Qualitätssicherungsvereinbarung / QSV / Lieferanten

Beitrag 06.08.2020, 09:15 Uhr
SQ-Dave2
SQ-Dave2
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Hallo zusammen,

wir diskutieren grade intern in wie weit eine QSV rechtlich irgendeine Auswirkung hat.
Nach meinem Kenntnisstand ist eine QSV gleichzusetzen wie AGB’s. Es gibt wohl auch keine Gerichtsurteile wo eine QSV als bindendes Dokument berücksichtigt wurde.

Kurz: Warum machen wir den ganzen Aufwand?? Es ist doch, zum größten Teile, alles in der IATF sowie VDA geregelt was in einer QSV steht.

gruß
Dave
   
Beitrag 06.08.2020, 10:56 Uhr
SQ-Stan
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Hallo Dave,

AGB gelten für eine Vielzahl von Verträgen mit unterschiedlichen Vertragspartnern.
Eine QSV hat den Sinn, dass mit einem Lieferanten Vereinbarungen über die Beschaffenheit und Verfahren getroffen werden (ergänzend zu den vertraglichen Grund-Vereinbarungen). Damit entlastet sich der Käufer bei seiner Verkehrssicherungsplflicht, indem er in diese auch den Lieferanten mit einbezieht. Es ist daher eine vertragliche Nebenabrede für einen spezifizierten Vertragspartner (z.B. bei Rahmenverträgen).
Die jeweilige QSV bedient dabei nur einen Teilaspekt der IATF bzw. VDA und konkretisiert sie.
Der Kauf eines Autos unterliegt ja auch anderen Gegebenheiten als der Kauf eines Pakets Butter.
   
Beitrag 06.08.2020, 12:59 Uhr
the_Raccoon
the_Raccoon
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Ja, die Normen geben erst einmal vor das etwas gemacht werden soll aber selten wer,wann oder wie oft.
Alle Werte die fehlen (Mengen, Namen, Zeiten..) kann man dann in eine QSV eintragen und verbindlich vereinbaren. Was schon Vereinbart wurde kann dann ja mit dem Verweis auf die Norm kurz gehalten werden.
Hier ein paar Überschriften zum Nachdenken:

(quelle: Business-Wissen)

Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten
Festlegung qualitätsbezogener Verantwortlichkeiten
Definition von Schnittstellen zwischen Lieferant und Abnehmer
Festlegung der Kommunikation zwischen den Vertragspartnern
Berechtigung des Kunden, Audits beim Lieferanten durchführen zu dürfen
Berechtigung des Kunden zur Dokumenteneinsicht
Vorgaben für die Dokumentation von qualitätsrelevanten Daten (unter anderem Daten zur Rückverfolgung unter Einbeziehung der Unterlieferanten)
Festlegung von Archivierungsdauern
Festlegungen zum Berichtswesen (Reporting)
Herstellbarkeitsanalysen
Herstellung von Erstmustern und Anforderungen an den Erstmusterbericht
Festlegungen zur Freigabe für Produkt und Prozess (PPF) oder Production Part Approval Process (PPAP)
Vorgaben für Wareneingangsprüfungen
Anforderungen an Verpackung und Etikettierung der Produkte
Vorgehensweise bei Änderungen an Produkt und Prozess
Sonderfreigaben
Vorgehensweisen für Problemerkennung und Problemvermeidung
Anforderungen an Prüfmittel, Prüfmittelverfügbarkeit, Überwachung, Kalibrierung und Instandhaltung
Festlegung von Kennzahlen für Fehlerraten
Festlegung einer gemeinsamen Regelkommunikation
Festlegungen hinsichtlich des Reklamationsprozesses und bei Eskalation
Anforderungen an die Schulung der Mitarbeiter des Lieferanten
Anforderungen an Unterlieferanten
Anforderungen an Umweltschutz, Sicherheit und Recycling
Anforderungen bezüglich einer Notfallstrategie
Notwendige Versicherungen (zum Beispiel im Rahmen der Produkthaftung)
Geheimhaltungsvereinbarungen

the Raccoon
   
Beitrag 11.08.2020, 13:46 Uhr
SQ-JKM
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Hallo Dave2,

eine QSV hat sehr wohl eine Vielzahl von rechtlichen Auswirkungen. Habt Ihr eure QSV mit dem Kunden einzel vertraglich verhandelt, dann gilt dieses nicht als AGB. Wurde eine QSV einzel vertraglich verhandelt, so gilt dieses als vertragliches Dokument (in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, was eine QSV zu einem Vertragsdokumentation macht) und es gibt eine Menge Gerichtsurteile, die eine QSV als Grundlage heranziehen.

Also Augen zu und unterschreiben, dass sind QSV als AGB anzusehen, oder Passus für Passus mit dem Kunden so verhandeln, dass beide Seiten damit leben können.

mfg JKM
   
Beitrag 03.02.2022, 12:18 Uhr
Sonntag
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Guten Tag,

zum Thema QSV aus juristischer und praktischer Sicht gibt es am 17. März 2022 in Lüdenscheid ein Präsenzseminar.
Dozenten sind der Rechtsanwalt Herr Dr. Günes (spezialisiert auf Automobilzulieferer) und
ich (ja, Eigenwerbung; vielleicht doch interessant für einige Forumsmitglieder).
Details können Sie auf der Seite www.guksa.de entnehmen.


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
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