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Follower:innenPPAP Dokumente nicht älter wie 1 Jahr ?
30.09.2019, 11:00 Uhr
Correy
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 30.09.2019
Beiträge: 5
Mitglied seit: 30.09.2019
Beiträge: 5
Hallo werte Community
Mich fragte eben das Management einer anderen Abteilung ob ich denen das Datum ändern würde auf einem der Materialzertifikate, weil laut Kundenanforderung die Dokumente nicht älter wie 1 jahr sein dürfen.
Ich selber ändere natürlich nichts an den Dokumenten, das ist klar.
Aber es stellen sich mir die Fragen:
1. Kundenanforderungen mal außgenommen. Stimmt es, das Dokumente zur PPAP Abgabe nicht älter wie 1 jahr sein dürfen?
2. Ein Materialzertifikat hat eine Chargennummer, damit genau eingesehen werden kann welches Material, welche Ergebnisse hat und wann es produziert wurde. Folglich kann/darf man das Datum doch gar nicht ändern, oder?
Ich bin auf Eure Antworten gespannt, vielen Dank!
LG
Mich fragte eben das Management einer anderen Abteilung ob ich denen das Datum ändern würde auf einem der Materialzertifikate, weil laut Kundenanforderung die Dokumente nicht älter wie 1 jahr sein dürfen.
Ich selber ändere natürlich nichts an den Dokumenten, das ist klar.
Aber es stellen sich mir die Fragen:
1. Kundenanforderungen mal außgenommen. Stimmt es, das Dokumente zur PPAP Abgabe nicht älter wie 1 jahr sein dürfen?
2. Ein Materialzertifikat hat eine Chargennummer, damit genau eingesehen werden kann welches Material, welche Ergebnisse hat und wann es produziert wurde. Folglich kann/darf man das Datum doch gar nicht ändern, oder?
Ich bin auf Eure Antworten gespannt, vielen Dank!
LG
30.09.2019, 12:12 Uhr
the_Raccoon
Level 4 = Community-Meister
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 27.01.2010
Beiträge: 318
Mitglied seit: 27.01.2010
Beiträge: 318
Das Materialzertifikat kann so alt sein wie es will.
Wenn ich ein Materialzeugnis für einen Barren Stahl bekomme und den erst ein Jahr später verarbeite ist das noch immer gültig.
Die PPAP Unterlagen enthalten ja auch Prozessdaten, Messungen, QS-Pläne, Gerätekalibrierungen usw.
Darum sollte Bemusterung an sich nicht länger als ein Jahr her sein.
Und richtig - geändert wird da nix. Nur Neu erstellt.
the Raccoon
Wenn ich ein Materialzeugnis für einen Barren Stahl bekomme und den erst ein Jahr später verarbeite ist das noch immer gültig.
Die PPAP Unterlagen enthalten ja auch Prozessdaten, Messungen, QS-Pläne, Gerätekalibrierungen usw.
Darum sollte Bemusterung an sich nicht länger als ein Jahr her sein.
Und richtig - geändert wird da nix. Nur Neu erstellt.
the Raccoon
07.10.2019, 09:30 Uhr
Guten Tag,
können Sie bitte mal den genauen Wortlaut Ihrer Kundenanforderungen ins Netz stellen?
Mir ist diese Forderung völlig unbekannt.
Liegt hier ggf. ein Missverständnis vor, indem die klassische VDA Band 2 Forderung
letzte Lieferung <1 Jahr, ansonsten Neubemusterung erforderlich,
gemeint ist?
können Sie bitte mal den genauen Wortlaut Ihrer Kundenanforderungen ins Netz stellen?
Mir ist diese Forderung völlig unbekannt.
Liegt hier ggf. ein Missverständnis vor, indem die klassische VDA Band 2 Forderung
letzte Lieferung <1 Jahr, ansonsten Neubemusterung erforderlich,
gemeint ist?
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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
aus dem Naheland
Sonntag
22.01.2020, 12:20 Uhr
Correy
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 30.09.2019
Beiträge: 5
Mitglied seit: 30.09.2019
Beiträge: 5
Nunja, sehe ich genauso.
Eine genaue Kundenanforderung (schriftlich) scheint es nicht zu geben, das ist auch der Grund warum unser Kunde das akzepieren musste.
Andersrum wäre es auch Sinnfrei gewesen, weil einfach alles, hätte neu gemacht werden müssen mit einer neuen Materialcharge.
Vielen Dank für eure Meinungen
Eine genaue Kundenanforderung (schriftlich) scheint es nicht zu geben, das ist auch der Grund warum unser Kunde das akzepieren musste.
Andersrum wäre es auch Sinnfrei gewesen, weil einfach alles, hätte neu gemacht werden müssen mit einer neuen Materialcharge.
Vielen Dank für eure Meinungen
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