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Kennzeichnen gesperrte Ware

Beitrag 18.12.2018, 11:52 Uhr
Michi_Langer
Michi_Langer
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Hallo Kollegen,

ich habe eine Anfrage zum Thema "gesperrte Ware nicht mehr körperlich kennzeichnen"
In unserem Unternehmen gibt es Kollegen die die körperliche Kennzeichnung von gesperrte Ware abschaffen wollen.
Bei uns ist Ware die gesperrte ist zusätzlich systemtechnisch gesperrt und kann dann beim nachfolgenden Arbeitsgang nicht eingescannt werden.
Ich bin der Meinung das dies nicht ausreicht und zusätzlich weiterhin mittels Sperrband und Info direkt an der Ware erfolgen muss.
siehe auch VDA 6.3 Seite 99 P6.2.4*
Wie sieht es in anderen zertifizierten Unternehmen mit gesperrter Ware aus?
   
Beitrag 19.12.2018, 15:42 Uhr
Messtechniker
Messtechniker
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Guten Tag,
in der ISO 9001:2015 steht unter Punkt 8.7.1 folgendes: Die Organisation muss sicherstellen, dass Ergebnisse, die die Anforderungen nicht erfüllen, gekennzeichnet und gesteuert werden, um deren unbeabsichtigten Gebrauch oder deren Auslieferung bzw. deren Erbringung zu verhindern.

Somit ist ganz klar dass die gesperrte Ware eindeutig gekennzeichnet werden muss.
Gruß Messtechniker
   
Beitrag 20.12.2018, 07:36 Uhr
kalitici1
kalitici1
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Hallo,
wie Messtechniker geschrieben hat, fordert die ISO 9001:2015, das "Ergebnisse, die die
Anforderungen nicht erfüllen, gekennzeichnet und gesteuert werden, um
deren unbeabsichtigten Gebrauch oder deren Auslieferung bzw. deren
Erbringung zu verhindern"
Die Norm schreibt keinesfalls vor, dass die Ware (oder die Verpackung in der diese Ware(-n) sich befinden) mit irgendwelchen besonderen Etiketten, Sperr-bände oder sonstige gekennzeichnet werden muss.
Eine Kennzeichnung bedeutet, das ein besonderes Merkmal vorzusehen ist um die Erkennung zu gewährleisten.
Gebräuchlich werden in den meisten Unternehmen die Ergebnisse, die die Anforderungen nicht erfüllen in Sperr-Lager gelagert und/oder mit roten Etiketten versehen. Es ist ein Hindernis für den unbeabsichtigten Gebrauch, schützt jedoch nicht vor dem böse Willen. Daher sollte eine IT-basierte Sperrung (ähnlich wie von Michi_Langer beschrieben) ausreichen, vorausgesetzt, keiner Ware A scannt und jedoch Ware B fährt...
   
Beitrag 01.01.2019, 21:01 Uhr
asdt
asdt
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Hallo kalitici1,

Du schreibst ja selbst "... gekennzeichnet und gesteuert ... ".
Normalerweise hat es sich (und ich beziehe mich hier nicht nur auf die Automobilbranche", sondern auch auf die Industrie und den Anlagenbau) "eingebürgert" (state of the art), dass solch eine Ware rot und mit Infos zu kennzeichnen ist und zusätzlich im System auf eine Sperrfläche ausgebucht wird. Normalerweise gehört auch eine Verbringung auf eine gekennzeichnete Sperrfläche mit hinzu.

Frage ruhig auch mal Eure Zertifizierungsauditoren, die Ihre Aufgaben genau nehmen, dann wirst Du genau diese Vorgaben von diesen ebenfalls erfahren. Ich mache es bei meinen Lieferanten und/oder eigenen Abteilungen ebenfalls so, egal ob ich mit der 9001 oder 16949 unterwegs bin.

Und wie in der ersten Anfrage von Michi_Langer schon geschildert kommen dann die Anforderungen aus dem VDA 6.3 noch mit hinzu.

Schade, dass hierüber überhaupt diskutiert werden muss, denn wir wollen doch unsere Firmen, Produktionen, Abteilungen und unsere Kunden absichern und uns nachher nicht mit Reklamationen herumschlagen müssen.

In diesem Sinne ein gutes Neues 2019
   
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