SIMPLE-QUALITY
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TL1010, DIN 75200, ISO 3795, FMVSS 302

Beitrag 08.11.2018, 16:01 Uhr
kunime
kunime
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Guten Tag,
mich würde interessieren in welcher gesetzlichen Regelung der jähliche Nachweis des Brenverhaltens auf Basis FMVSS302 geregelt ist?

Vielen Dank

Freundiche Grüße
kunime
   
Beitrag 09.11.2018, 12:17 Uhr
the_Raccoon
the_Raccoon
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Hier eine Gute Beschreibung warum es diese Normen gibt.

https://www.nhtsa.gov/sites/nhtsa.dot.gov/f...ebhennessey.pdf

Ich denk nicht das sich ein Gesetzgeber hierum kümmert.
Es sind die Forderungen des Kunden. Diese laufen synchron mit allen anderen ........Produkteigenschaften müssen regelmäßig überwacht werden.

the Racoon
   
Beitrag 23.11.2018, 14:07 Uhr
SQ-JKM
SQ-JKM
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Hallo Zusammen,

das sich der Gesetzgeber nicht um das Brennverhalten kümmert, ist ein Irrtum:
Bestimmung der horizontalen Brenngeschwindigkeit
(RL 95/28/EG Anhang IV)
Bestimmung des Schmelzverhaltens von Werkstoffen (RL 95/28/EG Anhang V)
Bestimmung der vertikalen Brenngeschwindigkeit
(RL 95/28/EG Anhang VI)

mfg JKM
   
Beitrag 31.01.2020, 09:48 Uhr
Correy
Correy
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Guten Morgen,

ich kann hier jedoch leider nichts darüber lesen, inwiefern das Dokument nicht älter wie 1 Jahr sein soll.
Würde ja auch keinen Sinn machen meiner Meinung, weil wenn sich das Materialrezept nicht ändert, verändert sich auch nicht die Brenngeschwindigkeit.
Somit würde ein einmaliger Test zur ermittlung der Brenngeschwindigkeit völlig aussreichen.
   
Beitrag 28.02.2020, 08:23 Uhr
Maximilian84
Maximilian84
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Hallo Correy,

so sehe ich das auch. Wir spritzen diverse Kunststoffteile aus verschiedenen Materialien im Auftrag der Kunden. Zum Teil sind diese auch zu klein für die Brennprüfung. Mir wurde gestern mitgeteilt, dass wir das jährlich zu prüfen haben. Das stellt natürlich auch einen nicht unerheblichen Kostenfaktor dar.
Seit dem bin ich auf der Suche auf welcher Basis das gefordert wird.

Was mich am meisten irritiert ist, dass wir das Produkt nicht designt und den Werkstoff nicht definiert haben. Die Verantwortung liegt da meiner Meinung nach beim Kunden. Daher sollte so ein Brenntest im Rahmen der Produkt-FMEA oder spätestens mit der Produktfreigabe abgearbeitet werden und nicht in der Lieferkette nach unten durchgereicht werden. Das Materialdatenblatt liegt ja vor.

Außerdem: wir haben sehr kleine dünnwandige Teile. Wenn man nun eine entsprechend große Prüfplatte spritzen würde, wäre das eher eine Folie und würde sicher nicht das gleiche Brennverhalten zeigen wie das Originalteil. Daher ist das Ergebnis meiner Meinung nach nicht aussagekräftig.
Kleine Teile unterliegen laut TL1010 Abschnitt 3.4 nicht der Nachweispflicht. hier KANN die Prüfung an Plattenmaterial vereinbart werden. Ist aber kein muss. Nur die Platte der dünnsten Wandstärke des Fertigteils entsprechen soll...siehe meine Meinung dazu oben.

Böse gesagt: wenn der Kunde mir das Teil freigibt, ohne Brenntest, dann ist das erstmal sein Problem.

Und wie du sagst, wenn sich das Material nicht ändert, ändert sich auch das Brennverhalten nicht.

Gruß Max
   
Beitrag 28.02.2020, 08:55 Uhr
SQ-JKM
SQ-JKM
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Hallo Zusammen,

vom Grundsatz haben hier alle Vorredner Recht. Es ist leider immer wieder die Kombination der Anforderungen. Bei dem einen steht das in den Kunden-QSV beim anderen wurde das in der Bemusterung vereinbart, beim nächsten wiederum kommt der Kunde nach einem Zeitraum X und "wünscht" sich das nun oder man hat überhaupt keine Anforderung. An dieser Stelle, dann kann man das machen, muss man aber nicht.

Vom Gesetzgeber gibt es keine zeitliche Vorgabe, hier muss nur einmal das Material getestet werden, was in der Regel der Hersteller macht.

mfg JKM
   
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