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Freigabemuster als Prüfmittel

Beitrag 26.10.2018, 12:23 Uhr
Messtechniker
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Hallo Forumsmitglieder,

ich habe folgendes Problem: Unser Zertifizierer ist der Ansicht dass unsere Freigabemuster als Prüfmittel anzulegen und zu verwalten sind. Wir erstellen diese aus Teilen der Erstbemusterung und kennzeichen sie als Freibemuster. Daher sind wir der Meinung das diese nicht unter die Prüfmittelverwaltung fallen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?

Grüsse vom Messtechniker
   
Beitrag 29.10.2018, 12:48 Uhr
Qm_Zwerg
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Hallo Messtechniker,
ich gehe davon aus das eure Freigabemuster als Vergleichsnormal zur Fähigkeitsbewertung eurer Messsysteme benutzt werden oder um eine Art kontroll Instanz auf Funktion zu prüfen. In diesem Fall ist es richtig wenn die Auditoren ihre Aussage falls es sich um ein DIN EN ISO 9001 Audit gehandelt hat auf das Kapitel 7.1.5.2 Messtechnische Rückführbarkeit beziehen in dem es ja heisst: Wenn eine Messtechnische Rückführbarkeit gefordert ist, das das Messmittel gegen ein normal kalibriert oder verifiziert werden muss, falls es kein normal gibt so sind die Informationen zur verifizierung aufzubewahren, also müssen die ergebnisse eures Freigabeprozesses dokumentiert sein und um die Funktionsfähigkeit eures Musters zu Gewährleisten müsst ihr es in Regelmäßigen Abständen verfizieren also warum es nicht wie ein Messmittel behandeln und es den selben Regeln unterordnen.

Ich hoffe du konntest meiner Sicht der Sachlage folgen. ich bin kein Messtechniker sondern Qualitätsmanager ich kenne nur eine ähnliche Thematik aus einem Messtechnik Assessment in unserem Haus wo die Anforderung aufkam Vergleichsnormale für unsere Produkte anzulegen um die Fähigkeit unserer Messsysteme zu verifizieren.
   
Beitrag 29.10.2018, 13:02 Uhr
Messtechniker
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Hallo Qm_Zwerg,

vielen Dank für deine Antwort. Unsere Freigabemuster dienen dazu Spritzgussteile auf Vollständigkeit (keine Kern gebrochen, voll ausgespritzt, ...) zu beurteilen. Bei einer Änderung wird das Freigabemuster ausgetauscht. Basis hierfür ist die Erstbemusterung. Zudem wird ein Rückstellmuster eigelagert auf welches wir im Notfall Zugriff haben.
Für eine Messtechnische Rückführbarkeit verwenden wir Messvorrichtungen mit Normalen welche der Prüfmittelüberwachung unterliegen.
Deshalb bin ich der Meinung dass für die Muster keine Prüfmittelüberwachung erforderlich ist.

Gruß Messtechniker
   
Beitrag 30.10.2018, 08:10 Uhr
Qm_Zwerg
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Ok in dem Fall sieht er eure Freigabemuster als Optische Hilfsmittel und möchte gerne das diese auch nur Optisch auf Vollständigkeit und Beschädigungsfreiheit kontrolliert werden. Wir haben Maßverkörperung im einsatz die bei uns als Hilfsmessmittel geführt werden und mussten diese auch vor einem Jahr der Messmittel Datenbank zuführen um einen Überblick zu haben, dazu gehörten auch selbst gebaute Prüfwerkzeuge. Nur dann kann man Nachweisen das eine Kontrolle geplant und durchgeführt wurde. ich hoffe das hilft dir weiter.
   
Beitrag 30.10.2018, 09:59 Uhr
Wintzer
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Hallo Messtechniker,

bitte den Sachverhalt aus folgendem Blickwinkel betrachten:
1. Kann sich das Freigabemuster über die Zeitachse verändern (z.B. durch Händling oder Lagerung, in der Chemie üblich)?
2. Gibt es immer nur ein Freigabemuster und ist im Änderungsfall der Austausch (Einzihen des alten Musters) gesichert.

Wenn diese Sachverhalte nicht eindeutig sind, ist immer zu empfehlen, mindestens eine Referenzmusterliste zu führen und in der Prüfmittelüberwachung mit einem Eintrag die Aktualität dieser Liste in zu wählenden Abständen zu prüfen.

MfG
Peter Wintzer
   
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