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Follower:innenMehrere VDA 6.3 Fragen Punktabzug durch eine Feststellung
23.10.2018, 09:31 Uhr
blueberry111311
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Mitglied seit: 23.10.2018
Beiträge: 2
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Beiträge: 2
Hallo Liebe Forumsmitglieder,
ich benötige euer Schwarmwissen.
Ich habe aus dem Hause VW nach einem VDA 6.3 Prozessaudit (P5-P7) einen Maßnahmenplan erhalten, welcher bei verschiedenen Fragen die gleiche Feststellung zur Begründung von Punktabzug herangezogen wurde.
Nun meine ich mich aus der Schulung zu Erinnern, dass eine Feststellung nur zu einer Frage zugordnet werden darf.
Bsp. unzureichende Lichtverhältnisse bei einer 100% Kontrollstation. Diese Feststellung wurde bei 6.3.1 sowie bei 6.4.3 (*) zum (unterschiedlichen) Punktabzug herangezogen.
Nach meinem Kenntnisstand hätte hier aber entschieden werden müssen, ob diese Feststellung bei 6.3.1 ODER bei 6.4.3* zu tragen kommt.
Leider wurde ich auch im VDA Band diesbezüglich nicht fündig. Gibt es eine Ergänzung aus der Formel Q die dieses Vorgehen ggf. rechtfertigt? Irre ich mich komplett?
Grüße und vielen Dank
Blueberry
ich benötige euer Schwarmwissen.
Ich habe aus dem Hause VW nach einem VDA 6.3 Prozessaudit (P5-P7) einen Maßnahmenplan erhalten, welcher bei verschiedenen Fragen die gleiche Feststellung zur Begründung von Punktabzug herangezogen wurde.
Nun meine ich mich aus der Schulung zu Erinnern, dass eine Feststellung nur zu einer Frage zugordnet werden darf.
Bsp. unzureichende Lichtverhältnisse bei einer 100% Kontrollstation. Diese Feststellung wurde bei 6.3.1 sowie bei 6.4.3 (*) zum (unterschiedlichen) Punktabzug herangezogen.
Nach meinem Kenntnisstand hätte hier aber entschieden werden müssen, ob diese Feststellung bei 6.3.1 ODER bei 6.4.3* zu tragen kommt.
Leider wurde ich auch im VDA Band diesbezüglich nicht fündig. Gibt es eine Ergänzung aus der Formel Q die dieses Vorgehen ggf. rechtfertigt? Irre ich mich komplett?
Grüße und vielen Dank
Blueberry
24.10.2018, 15:58 Uhr
Bonta
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Mitglied seit: 20.07.2015
Beiträge: 5
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Beiträge: 5
Guten Tag Blueberry,
Sie haben Recht, eine Abweichung darf immer nur einer Frage zugeordnet werden. Ausnahme ist hier eine Wiederholbeanstandung aus vorangegangenen Audits, bei welcher die fehlende Umsetzung einer Korrekturmaßnahme als zusätzliche Abweichung berücksichtigt werden kann.
Wurde die Abweichung in demselben Prozessschritt gegeben?
Ungewöhnlich ist die Zuordnung der unzureichenden Lichtverhältnisse zum Prozesselement P6.3, welches die personellen Ressourcen betrachtet. Ist der Wortlaut bei beiden Feststellungen identisch?
Sie haben Recht, eine Abweichung darf immer nur einer Frage zugeordnet werden. Ausnahme ist hier eine Wiederholbeanstandung aus vorangegangenen Audits, bei welcher die fehlende Umsetzung einer Korrekturmaßnahme als zusätzliche Abweichung berücksichtigt werden kann.
Wurde die Abweichung in demselben Prozessschritt gegeben?
Ungewöhnlich ist die Zuordnung der unzureichenden Lichtverhältnisse zum Prozesselement P6.3, welches die personellen Ressourcen betrachtet. Ist der Wortlaut bei beiden Feststellungen identisch?
31.10.2018, 07:38 Uhr
blueberry111311
Level 1 = Community-Lehrling
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Hallo Bonta,
die Formulierung ist sehr ähnlich aber nicht identisch.
Ich habe bereits Rücksprache mit dem Auditor gehalten. Tatsächlich war es ein Übertragungsfehler des Programms in ein Excel Sheet. Hat sich somit aufgeklärt.
Dennoch erstaunlich, dass man diese Regelung nicht im VDA 6.3 findet.
Grüße Blueberry.
die Formulierung ist sehr ähnlich aber nicht identisch.
Ich habe bereits Rücksprache mit dem Auditor gehalten. Tatsächlich war es ein Übertragungsfehler des Programms in ein Excel Sheet. Hat sich somit aufgeklärt.
Dennoch erstaunlich, dass man diese Regelung nicht im VDA 6.3 findet.
Grüße Blueberry.
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