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Requalifikationsprüfung, welches Teil?

Beitrag 28.06.2018, 08:54 Uhr
lowei
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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und grüße alle Forumsmitglieder.

Nachdem ich mit meinen Kollegen schon über das folgende Thema diskutiert habe, möchte ich weitere Meinungen und deshalb auch schon die erste Frage:

Folgende Situation:
Ein Konzern (IATF zertifiziert) der als Automobilzulieferer tätig ist, hat mehrere Standorte in Europa.

Im Konzern-Werk A (in Deutschland) werden Halbzeuge gefertigt die anschließend ins Konzern-Werk B nach Österreich versendet werden.

Das Werk B macht aus dem Halbzeug ein Verkaufsteil und bemustert an einen Automobilhersteller.

Jetzt die Frage:
welches Teil kommt nach 12 Monaten in die Requalifikationsprüfung?

Kommt das Halbzeug aus Werk A in die Requalifikation? Oder
Kommt das Verkaufsteil aus Werk B in die Requalifikation? Oder
beide?

Gruß lowei
   
Beitrag 28.06.2018, 11:33 Uhr
Lackie
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Hallo Lowei,

vom Gefühl her würde ich sagen, das Teil, welches bemustert wurde. Die IATF sagt nicht viel aus zur Requalifikation, sondern verweist auch auf Kundenforderungen, da kommen wohl auch die 12 Monate her, von denen du sprichst. Vielleicht steht in den CSR und/oder QSV noch mehr bzgl. Requalifikation.

Gruß, Lackie
   
Beitrag 28.06.2018, 12:24 Uhr
lowei
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Hallo Lackie,

vielen Dank für deine Antwort.

Das mit den Kundenspezifischen Forderungen ist schon klar, die bekommt der Kunde auch für das Verkaufsteil.

Mir geht es in erster Linie um die Halbzeuge.
Die IATF schreibt hierzu "Requalifikation aller" Teile, aber welche "alle" Teile meint die IATF?

Wenn sich die Requalifikation nur auf die Verkaufsteile bezieht, so würde das den Aufwand enorm reduzieren. Sprich, nur die Verkaufsteile kommen in die Requalifikation.

Gruß lowei
Bearbeitungsgrund: Ergänzung
   
Beitrag 28.06.2018, 13:26 Uhr
Lackie
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Hallo lowei,

dafür dass nur die Verkaufsteile requalifiziert werden müssen spricht meiner Meinung nach:
- in den CSR/QSV wird Requalifizierung häufig in Verbindung mit einem Bemusterungsverfahren gebracht ( Halbzeuge werden nicht bemustert )
- in der Norm steht "unter Berücksichtigung der anzuwendenden Kundenvorgaben für Material und Funktion" bei uns gibt es für Halbfabrikate keine Kundenvorgaben, sondern eigene Vorgaben
- wenn Halbzeuge und Verkaufsteile requalifiziert würden, dann wäre das ja "doppelt"

Grüße, Lackie
   
Beitrag 29.06.2018, 09:52 Uhr
lowei
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Hallo Lackie,

so sehe ich das auch. Mich würde mal die Meinung eines Zertifizierungsauditor interessieren.

Gruß Lowei

P.S. Ich bin erst mal 3 Wochen in Urlaub.
   
Beitrag 29.06.2018, 14:37 Uhr
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Hallo Zusammen,

kurze Antwort, beide Teile und zwar

Halbzeug aus Werk A muss in Werk A requalifiziert und die Ergebnisse an Werk B übermittelt werden.

Verkaufsteil aus Werk B muss, in Verbindung mit den Dokumenten aus Werk A requalifiziert werden.

Es müssen nur die Teile requalifiziert werden, die bemustert worden sind. Halbzeuge sind nicht zu requalifizieren. Hierzu gibt es eine ausführliche Stellungnahme der IATF.

mfg JKM
   
Beitrag 01.08.2018, 12:59 Uhr
stony75
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Hallo jkm,

Sie schreiben, dass es eine ausführliche Stellungnahme zur Requalifikation von Halbzeugen seitens der IATF gibt.

Können Sie mir die genaue Quelle nennen, so dass ich das nachlesen kann?.

MfG
   
Beitrag 01.08.2018, 13:51 Uhr
lowei
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Hallo an alle,

bin aus meinem Urlaub wieder zurück.
Danke an die, die bislang hier geantwortet haben!

@jkm:

Halbzeug aus Werk A muss in Werk A requalifiziert und die Ergebnisse an Werk B übermittelt werden.
=> Ich will den Aufwand nicht unnötig in die Höhe treiben... kostet ja alles Zeit und vor allem Geld, darum hier meine Frage: Kann Werk A den dem Werk B ein Zweizeiler zukommen lassen, in dem steht, dass sich seit der Bemusterung am Material, Maße usw nichts geändert hat und dass das Teil zeichnungsgerecht ist?

Verkaufsteil aus Werk B muss, in Verbindung mit den Dokumenten aus Werk A requalifiziert werden.
=> Das ist klar, dass Verkaufsteile gemäß Kd Spez Forderungen requalifiziert werden müssen.

Es müssen nur die Teile requalifiziert werden, die bemustert worden sind. Halbzeuge sind nicht zu requalifizieren. Hierzu gibt es eine ausführliche Stellungnahme der IATF.
=> Die Stellungnahme hätte ich gerne mal gesehen, habe zwar schon mal geschaut, aber nix gefunden. Wäre toll wenn man wüßte wo es steht.

Gruß Lowei
   
Beitrag 16.08.2018, 14:22 Uhr
QMSpitze
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Hallo zusammen,

Meiner Meinung nach hängt die Requali von der Risikobewertung des Teils ab. Bei Teilen mit geringer Risikobewertung könnte man auf ein Requali verzichten.

mfg
   
Beitrag 20.08.2018, 11:41 Uhr
lowei
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Hallo QMSpitze,

diese Vorgehensweise ist mir neu. Ich dachte bisher, dass eine Requalifikationsprüfung eine Bestätigung der Erstbemusterung ist, also ist das Teil noch so, wie es mal an den Kunden bemustert wurde.

Gruß lowei
   
Beitrag 23.08.2018, 06:11 Uhr
QMSpitze
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Guten morgen Lowei,

die Häufigkeit der Requali hängt von der Risikiobewertung des Teiles ab. Und zum anderen muss ja auch teilweise über Hilfsstoffe ein EMPB vorliegen. Weiterhin wird man bei A-Lieferanten die Requali weniger häufig als bei C-Lieferanten einfordern.

MfG
   
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