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Kundenreklamation von gesperrten Ausschuss Teilen

Beitrag 06.01.2023, 11:28 Uhr
Q-Hunter
Q-Hunter
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Mitglied seit: 06.01.2023
Beiträge: 1
Hallo in die Runde,
ich hätte gern ein Feedback zu folgendem Sachverhalt.
Kann ein Kunde gesperrte Ausschuss Teile von uns einfordern, und selbst entscheiden ob sie verwendet werden können.
Ausgangslage:
Der Kunde stellt das Rohmaterial.(Gussteile)
Wir bearbeiten diese und prüfen zu 100%.
Die nicht zeichnungsgerechten Teile werden ordnungsgemäß gesperrt und nicht ausgeliefert. Den Rohteilpreis würden wir natürlich dem Kunde erstatten.
Der Kunde verlangt nun aber sein "Eigentum" zurück und will selbst entscheiden ob die Teile verwendet werden können. 
Bei Nichtverwendung droht er außerdem mit einer Mangelmeldung, was wieder eine negative Lieferantenbewertung zur Folge hat.
Nach unsere Sichtweise fordert der Kunde mangelhafte Ware an, die bekommt er geliefert (Kundenanforderung erfüllt) und kann diese dann auch nicht reklamieren.
Wer hat Erfahrung mit solchen Vorgehensweisen ?

Viele Grüße
Q-Hunter
   
Beitrag 09.01.2023, 09:45 Uhr
SQ-Gabo
SQ-Gabo
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Mitglied seit: 16.06.2021
Beiträge: 18
Hallo und frohes Neues Jahr.

Also der Kunde hat auf jeden Fall das Anrecht seine Beigestellte Ware zurück zu fordern.

Diese kann mit der Gut Ware geschickt werden aber in einem gesonderten Behälter mit entsprechender Kennzeichnung.

Wir haben ebenfalls den Fall, das wir zu einem Lieferanten Material schicken und die Endpüfung ob verwendbar oder nicht bei uns im haus prüfen.

Der Lieferant hat nicht das Wissen und kann hieraus nicht entscheiden ob die Ware trotz eines erstmal offensichtlichen Mangels die Ware noch Verwendbar ist.

Für euch bedeutet dies aber auch, das der Kunde Mängel nur noch sehr begrenzt reklamieren kann, da er gut und schlechtteile erhält.

Somit ist im Nachgang nur noch schwer nachzuvollziehen, aus welcher Beistellung das beanstandete material stammt.

Im Prinzip ist es für euch eine gute Lösung, welche euch einen Vorteil liefert, wenn der Kunde die Trennung nicht fordert, könnt ihr sogar gut und schlechtteile in einem Behälter liefern, somit kann der Kunde keine Mängel mehr beanstanden. Es sollte aber ein Fehler Katalog erstellt werden, in Abstimmung mit dem Kunden.

Wenn der Ausschuss zu hoch wird sollten Gegenmaßnahmen ergriffen werden sowohl von ihnen als auch vom Kunden.

Ebenfalls sollte ermittelt werden warum es zu dem Ausschuss kommt und wie dieser zu minimieren ist.

Meist ist es eine Buchhalterische Entscheidung ob Maßnahmen dann umgesetzt werden oder nicht aber letzten Endes habt ihr dann eure Pflicht erfüllt und alles getan um den Ausschuss zu reduzieren und dem Kunden gegenüber alles getan um Ihn zu Unterstützen. Somit ist die Kundenzufriedenheit ebenfalls gewährleistet und Ihr werden bestimmt für kommende neue Aufträge im Ranking steigen.

Gruß
Gabo
   
Beitrag 23.01.2023, 15:31 Uhr
Sonntag
Sonntag
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Beiträge: 1.112
Guten Tag,
bei Gussteilen macht es oft Sinn, einen Fehlerkatalog zu vereinbaren. Z.B. kann die Größe und Anzahl und Position (z.B. Funktionsfläche/nicht Funktionsfläche) eines "Lunkers" (der Gießer kennt diverse weitere Fachbezeichnungen) an einem Fertigteil definiert werden. Erstellen Sie mit dem Kunden einen Fehlerkatalog als gelenktes Dokument und lassen den Fehlerkatalog als mitgeltende Unterlage in der QSV aufnehmen.


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
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