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Befähigung erhalten

Beitrag 08.03.2022, 07:15 Uhr
Whynot
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Beiträge: 34
Hallo zusammen,

ich habe nach längerer Zeit eine Befähigung bezüglich Abarbeitung von einen 8d Bericht von einen namhaften Autobauer erhalten.
Grund der Ablehnung des 8d´s: es fehlte in D7
-Erweitertes Lessons Learned nicht durchgeführt.

Ist es Pflicht dies immer zu erwähnen und was bedeutet Erweitertes?

Danke Vorweg für die Rückantwort.
   
Beitrag 08.03.2022, 16:08 Uhr
QM-Valerian
QM-Valerian
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Guten Tag,

hierzu gibt es ein VDA Band "8D - Problemlösung in 8 Disziplinen".
Im Kapitel 7 D7 - Fehlerwiederholung verhindern ist der Lessons-Learned-Prozess definiert und als anwendbare Methode gelistet. Daher würde ich sagen, dass es auch eine Anforderung ist. Wenn der Kunde es fordert, ist es sowieso eine Kundenanforderung, unabhängig vom VDA Band.
Unter D7 zu erwähnen würde für mich nicht ausreichend sein, viel wichtiger ist es, diese Bewertung und ggf. Maßnahmen durchzuführen.
Mit dem Begriff "Erweitertes Lessons Learned" kann ich nichts anfangen. Im VDA Band "Lessons Learned" taucht dieser nicht auf.

Viele Grüße,
Valerian
   
Beitrag 08.05.2022, 12:07 Uhr
YU1
YU1
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Beiträge: 2
Guten Tag,

ich glaube zu wissen, um welchen Kunden es geht. Vorweg möchte ich folgendes los werden: Das ist eine reine Abzocke!

Tatsächlich ist dies nicht in dem VDA-Band "8D-Problemlösung in 8 Disziplinen" beschrieben. Der Kunde verweist allerdings darauf, dass es eine kundenspezifische Anforderung sei und damit die Erfüllung der Anforderung unabhängig von der VDA-Empfehlung gewährleistet sein muss. Im Endeffekt bedeutet dies plakativ ausgedrückt "friss oder stirb".

Falls es um den Kunden geht, mit dem ich auch regelmäßig zu kämpfen habe, wird folgendes gedordert:

1. Pürfen, ob Maßnahmen auch bei einem anderen Produkt/Prozess übertragen werden kann. Bitte begrüden, falls keine Möglichkeit gegeben.
2. Kann die bei der Problemlösungsprozess gewonnenen Erkenntnisse in einem anderen Werk (falls vorhanden) übertragen werden? Mit Begründung, falls eine/keine Möglichkeit gegeben.

3. Wie wird sichergestellt, dass die gewonnen Erkenntnisse anderen Mitarbeitern/Standorten zur Verfügung gestellt werden kann z.B. Reklamationsdatenbank bei der alle anderen Werke informiert werden oder geschieht dies noch per E-Mail

4. FMEA Update, um bei der nächsten Produkt/Prozess-Einführung immer daran zu denken. FMEA muss immer mitbedacht werden. Wenn es sich um eine standortspezifische FMEAQ handelt, stellt sich die Frage, wer dies in die FMEA der Schwesterwerke überträgt.

Ich hoffe das sollte dir helfen.

Viele Grüße
   
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