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QSV - ppm-Vereinbarung - Sichtkontrolle

Beitrag 18.12.2021, 23:34 Uhr
Q-Alal
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Guten Abend QS-Kollegen,

ich bin relativ neu hier im Forum und wollte heute eine Frage/Thema in die Runde beifügen.

Zunächst einmal wollte ich mich bei euch, für all die Themen hier im Forum bedanken. Ich habe mich bereits in viele Diskussionsrunden eingelesen und muss wirklich sagen, dass viele Themen sehr interessant sind und auch in täglichen Berufssituationen Verwendung finden.

So, jetzt zum eigentlichen Anliegen:

Ich bin seit 2018 im Reklamationsmanagement im Bereich der Automobilindustrie tätigt. Neulich haben wir eine Beanstandung (0-KM- Rekla) eines OEM bekommen. Wir stellen Getriebekomponenten her und versenden diese bearbeitet an den Kunden.
Für die Endkontrolle der Bauteile ist ein Lieferant von uns verantwortlich. Jedes einzelne Bauteil muss gründlich visuell kontrolliert werden. Da wir ein Merkmal nicht prozesssicher herstellen können und die geforderte Prozessfähigkeit nicht einhalten können, wird die Funktion dieses Merkmals über eine manuelle 100% Prüfung abgefangen (mit dem Kunden abgesprochen und bemustert). Leider wurde genau dieses Merkmal beanstandet. Es handelt sich hierbei um einen Schlupf im Rahmen einer manuellen Kontrolltätigkeit - Lehrenprüfung- Faktor Mensch (vermutlich Bauteil in die falsche Kiste abgelegt).

Nun geht es um die Sortierung (und letztlich auch die entstandenen Sortierkosten), welche nach Reklamationseingang als Sofortmaßnahme implementiert wurde.
Unsere GF würde gerne die gesamte Rechnung auf den Lieferanten umlegen, was ich aber nicht korrekt finde. Ich würde den Betrag eher anteilig berechnen, da wir für die Fehlerentstehung verantwortlich sind (Qualität prüft man nicht, man stellt sie her). Leider stoße ich mit diesen Äußerungen intern auf Resonanzen.

Wie seht Ihr die Sachlage? Sollte wirklich der gesamte Betrag umgelegt werden oder habt Ihr eine ganz andere Meinung in diesem Fall?

Info:
Eine QSV ist mit dem Lieferanten nicht vereinbart, aus der eine ppm-Vereinbarung hervorgeht. Grundsätzlich finde ich die Vereinbarung einer QSV für sehr Sinnvoll, allerdings nicht in diesem Fall.

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
   
Beitrag 20.12.2021, 12:38 Uhr
Maximilian84
Maximilian84
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Hallo Q-Alal,

willkommen im Forum. Freut mich, dass auch du die Praxisnähe des Forums schätzt.

zu deinem Thema:

Gibt es Vorgabedokumente (Prüfanweisung) vom Lieferanten, oder von euch? Wenn ja, bilden diese den reklamierten Fehler ab? Wenn die Vorgabe von euch ist und den Fehler nicht deckt, dann ist auch der Lieferant raus. Wer schult das Personal?

Wie oft wird so eine Sortieranweisung auf Aktualität geprüft?

Hatte der Lieferant im Verlauf der Reklamationsbearbeitung die Chance auf Nachbesserung (Sortierung)? Wenn nicht, glaube ich kaum, dass das Thema einfach so durchgeht.

Wurden noch weitere NIO Teile bei der Sortierung des Lagerbestands (Kunde / ihr) gefunden?

Deinen Ansatz die Kosten zu teilen finde ich fair, jedoch nur, wenn dem Lieferant eine Mitschuld nachzuweisen ist.

Gruß Max
   
Beitrag 20.12.2021, 13:27 Uhr
Q-Alal
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Hallo Maximilian84,

vielen Dank für deine Antwort.

Es gib zu dem Vorgang eine gültige Arbeitsanweisung, welche wir dem Lieferanten bereitgestellt haben. Aus dieser geht genaustens die Prüfung hervor. Das beim Kunden ausgefallene Bauteile hätte zu 100% gefiltert werden sollen. Nachdem wir das Belegstück erhalten haben, wurde das Bauteil auch als NOK eingestuft.
Das Personal schult der Lieferant selbst (bekannter Sortierdienstleister) und das nur bei Bedarf, im Rekla-Fall, neue Sachnummer etc..

Im Grunde genommen ändert sich die Arbeitsanweisung nicht und somit gibt es auch theoretisch keinen Grund diese zu ändern, bzw. zu optimieren. Es ist eine Prüftätigkeit die immer gleichbleibend ist und immer im gleichen Ablauf definiert ist. Der Lieferant wird wöchentlich durch einen MA des Unternehmens betreut.

Während des Warenfilters beim Kunden, wurden 70000 Teile kontrolliert und kein weiteres NOK-Teil gefunden.
Bei uns intern (Umlauf- und Versandbestand) sind 23000 Teile kontrolliert worden, auch hier sind keine Teile ausgefallen (wobei die Nachsortierung wieder der Lieferant durchgeführt hat, da es sich ja um eine Endkontrolle handelt).

Jetzt kommt der Lieferant auf die Idee und möchte eine QSV --> ppm-Vereinbarung aushandeln. Grundsätzlich bin ich immer ein Freund davon, dass eine QSV im Rahmen der Produktplanung vereinbart wird (natürlich kann man diese auch später vereinbaren, an einem angebrachten Zeitpunkt). Leider stellt sich der Lieferant was ganz anderes unter einer ppm-Vereinbarung vor. Bsp. ppm-Vereinbarung bei 100. Kosten werden nur übernommen, wenn dieser ppm-Wert überschritten wird. Nun habe ich Ihm versucht zu erklären, dass die OEM's jedes einzelne NOK-Teil reklamieren können und werden, unabhängig der vereinbarten ppm. Dies dient hauptsächlich seiner Lieferantenbewertung und sollte immer wieder neu geprüft und angepasst werden (gegen 0-Fehlerprinzip). Leider versteht er was ganz anderes darunter.
Ist mein Ansatz hier falsch oder die Auffassung des Lieferanten?

Danke vorab.

Gruß
Q-Alal
   
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