SIMPLE-QUALITY
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Quality - Keep it simple...!!

Schadteil(e) vom Kunden nicht zugestellt

Beitrag 06.12.2021, 17:49 Uhr
Whynot
Whynot
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Hallo zusammen,

Fallbeispiel:

Kunde fordert aufgrund eines Funktionsfehler von 2 Bauteilen einen 8d Bericht. Lieferant fordert diese Teile zur visuellen Betrachtung und zur Nachprüfung der Behauptung an.

Kunde hat die Teile nicht zugeschickt und leider verschrottet. Was nun?
Ist trotzdem ein 8d zu schreiben?
Diese Fragestellung bezieht auch auf andere Fälle - unteranderem wenn der Kunde die Teile nicht mehr hat, oder weil die Zusendung mehr kostet als der Aufwand.
Was sagt die Norm oder andere Vorschriften? Muss ein 8d angefertigt werden?

Danke
   
Beitrag 07.12.2021, 08:23 Uhr
SQ-Wallner
SQ-Wallner
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Guten Morgen,
ja der 8D ist auch in dem Fall notwendig. Der Verlust des Bauteils mag das ganze erschweren, aber der 8D bleibt davon unbetroffen.
   
Beitrag 07.12.2021, 08:28 Uhr
Maximilian84
Maximilian84
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Guten Morgen,

ich würde in dem Fall einen 8D (bis 3D)verfassen und die Reklamation ablehnen. Du hattest ja keine Möglichkeit mehr das Fehlerbild zu verifizieren und entsprechend deinen Prozess zu untersuchen.

Somit kann man den Kunden auch erziehen.

Auch eventuell anfallende Kosten seitens des Kunden würde ich in so einem Fall ablehnen.

Gruß Max
   
Beitrag 07.12.2021, 14:06 Uhr
Aleinad110984
Aleinad110984
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Also ich war lange in einer Galvanik im QM Bereich tätig. Auch wir hatten hier öfters das Problem, dass Bauteile nicht zugestellt wurden.
Manchmal wurde versucht dann noch so was zu analysieren, aber meistens wurde auch abgelehnt. Es wurde zwar geschrieben was es hätte sein können, aber wenn ich kein Bauteil habe, kann ich eben nicht sagen ob genug Schicht aufgebaut wurde, oder ein Rückstand nun vom Prozess stammt usw. Die meisten Kunden haben das auch verstanden.
Der 8D wurde bei uns aber immer aufgenommen, für Rückverfolgbarkeit und bei Nachfragen.
   
Beitrag 07.12.2021, 17:38 Uhr
SQ-quality_Joe
SQ-quality_Joe
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Es kommt auf den Fehler an.
Sollte die Fehlfunktion auf Bildern zu erkennen sein, dann reichen diese zur Ursachenanalyse.
Ansonsten zeigt man anhand einer Prozessanalyse und Produktionsaufzeichnungen, dass der Fehler nicht vorkommen kann und lehnt die Beanstandung mit gutem Gewissen ab.
   
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