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Prozessaudit VDA 6.3 - ABWEICHUNG -

Beitrag 18.01.2021, 12:18 Uhr
Luis88
Luis88
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Hallo zusammen,

im welchen P bewerte ich, wenn ein Prozesseigener/-Meiter seine Abweichung aus dem letzten Audit nicht abgearbeitet hat unter P7 ?

lg

luis88
   
Beitrag 18.01.2021, 16:48 Uhr
AyEmQuality
AyEmQuality
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Hallo Luis88,

heißt das hinter dem Spiegelstrich "Meister"? Dann gehe davon aus, dass du in der Fertigung unterwegs bist? Richtig?

Es können viele Prozesselemente in Frage kommen, aber als erstes würde ich mich mit 6.5.4 beschäftigen "werden Prozesse und Produkte regelmäßig auditiert?".
Die Fragestellung deutet nicht implizit auf die Maßnahmenbearbeitung, allerdings bezieht sich der Inhalt mit solchen. Es befasst sich also auch mit Themen wie "Ursachenanalyse", "Korrekturmaßnahmen" usw.

Gruß
AyEm
   
Beitrag 23.01.2021, 11:50 Uhr
Wintzer
Wintzer
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Hallo Luis88,

wenn ich zu bewerten hätte, würde ich wie folgt handeln:

1. Die Abweichung aus dem vorangegangenen Audit besteht ja offensichtlich noch weiter, also taucht sie im neuen Audit an gleicher Stelle noch einmal auf. Jetzt aber mit einer kritischeren Bewertung (z.B. statt 8 = 6). Dieses würde ich im Feld "Ursache" entsprechend begründen.
2. Bei der Frage P6.5.3 würde ich jetzt zusätzlich vermerken, dass eine Korrekturmaßnahme nicht durchgeführt wurde (keine Wirksamkeitsprüfung).

MfG
Peter Wintzer
   
Beitrag 25.01.2021, 15:22 Uhr
jensnathy
jensnathy
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Hallo zusammen,

ich hätte da auch noch eine Frage.
Ich habe mal gehört oder gelesen, bin mir nicht mehr sicher, das die Maßnahmen im VDA 6.3. bzw. VW Selbstaudit nach 90 Tagen erledigt sein müssen.
Kann aber die Quelle nicht mehr finden.

Weiß das jemand von euch?
Grüße
Jens
   
Beitrag 03.10.2021, 19:04 Uhr
AyEmQuality
AyEmQuality
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Hallo Jens,

auch wenn das schon ein paar Tage her sind:) 90 Tage Regel gibt es z.B. beim IATF. Man hat die Möglichkeit innerhalb der 60 Tage die Maßnahme an den Zertifizierer zu senden und er hat dann nochmal max. 30 Tage um die Maßnahmen zu verifizieren = 90 Tage.
Gruß
AyEm
   
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