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Plakette auf Prüfmitteln nötig?

Beitrag 10.01.2023, 08:47 Uhr
Jenstanne
Jenstanne
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Hallo,

müssen Prüfmittel mit einer Plakette (Angabe Prüfdatum) gekennzeichnet werden.
Ich habe in einer VDA Schulung gelernt, dass nur die Prüfmittelzuordnung z.B. über die PM Nummer wichtig ist. Bei uns läuft die Verwaltung über die PM Liste, sobald der Termin fällig ist, wird das PM intern oder extern kalibriert.
In einem aktuellen Kundenaudit war das Datum der Plakette nicht korrekt, da sich die Nutzung und damit der Kalibriertermin geändert hatte. Dieses Thema möchte ich zukünftig vermeiden indem ich gar keine Plaketten mehr anbringe.
Laut der Kollegin muss der Status der Kalibrierung für jedermann der das PM benutzt erkennbar sein.
Stimmt das? Wo steht das?

BG und Danke im Vorraus!
   
Beitrag 10.01.2023, 14:10 Uhr
SQ-Gabo
SQ-Gabo
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Hey,
gute frage!

"Prüfplaketten kommen überall dort zum Einsatz, wo
Maschinen, Anlagen oder Geräte geprüft werden
müssen. Sie ermöglichen nicht nur den schnellen und
effektiven Überblick über geprüfte und damit sichere
Betriebsmittel, sondern erleichtern auch die Termingerechte Planung von Wartung und Prüfung.
So wird „Sicherheit auf einen Blick“ mit Prüfplaketten
schnell, einfach und effektiv dokumentierbar!"

Nun wo es steht, ehrlichgesagt keine Ahnung...

Die Plakette dient in erster Linie dem Mitarbeiter (und Auditor) als einfache und schnelle Kontrolle, ob das eingesetzte Prüfmittel Freigegeben und geprüft ist.
Klar werden alle Prüfmittel in einer Prüfmittelliste getrackt aber woher soll der Mitarbeiter draußen wissen ob sein Messmittel Freigeben ist oder nicht? Es kommt ja leider immer wieder vor, das Mitarbeiter Ihre eigenen Mesmittel mitbringen oder defekte Messmittel einsetzen weil diese nicht ordnungsgemäß vor wiedereinsetzten Geschütz zerstört wurden.

Die Plakette weg zu lassen wird dir nur Ärger bereiten, auch wenn es vielleicht nicht explizit in irgendeiner Norm aufgeführt ist, so hat es sich doch bewährt und etabliert.

In der IATF steht:
Siehe Anforderungen ISO9001:2015
Anmerkung:
Eine Nummer oder andere Kennzeichnung, die auf die Kalibrieraufzeichnung des entsprechenden Gerätes referenziert, erfüllt die Anforderung der ISO9001:2015 hinsichtlich der Kennzeichnung des Kalibrierstatus.

Also eigentlich reicht eine eindeutige Nr. welche einmalig ist.

Schwieriges Thema!

Bin mal auf andere Antworten gespannt, es lohnt sich darüber zu diskutieren.

Gruß
Gabo
   
Beitrag 10.01.2023, 16:01 Uhr
Jenstanne
Jenstanne
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laut IATF 16949 S. 62 „Die Organisation muss sicherstellen, dass kundeneigene… Prüf-, Mess-… einrichtungen an einer sichtbaren Stelle dauerhaft gekennzeichnet sind, sodass der Eigentümer und die Verwendbarkeit jedes einzelnen Teiles bestimmbar sind.“
 
Laut DIN 9001 S. 27 „muss das Messmittel“ … „gekennzeichnet werden, um deren Status bestimmen zu können“
 
-> Dass wird durch die Kennzeichnung PM-Nr. gewährleistet, die Bestimmung erfolgt über die PM-Liste
   
Beitrag 10.01.2023, 16:06 Uhr
Jenstanne
Jenstanne
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Ergänzend sage ich dass nur freigebene PM in der produktion sind, dann ist die Sache rund
   
Beitrag 11.01.2023, 07:11 Uhr
OliverG_
OliverG_
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Hallo,
dann muss das so in einer Prozessanweisung beschrieben und geschult werden. Die Mitarbeiter in der Produktion sind dann nicht dafür verantwortlich. Viel Spaß für die Person(en), die dann die Verantwortung dafür hat. Hoffentlich gibt es dann auch eine Stellvertreterregelung.
Messmittel sind ja immer einer häufigsten Gründe für Abweichungen im Audit, wie selbst erfahren wurde.
Aber für mich ergeben sich viele Fragen:
Warum war das Datum der Plakette nicht korrekt?
"Da sich die Nutzung und damit der Kalibriertermin geändert hatte" ist keine Ursache.
Welche Liste wird benutzt? Mal wieder eine berühmte Excel-Liste? Wenn ja, da gilt ja auch die 7.5 aus ISO 9001:2015 für dokumentierte Informationen für diese Liste.
Wer hat dann Zugriff auf diese Liste? Wie ist das geregelt? Wie wird sichergestellt, dass diese Liste aktuell ist? Scheint ja nicht funktioniert zu haben.
Wie wird diese Liste vor Manipulation geschützt, so dass sichergestellt ist, dass nur freigegebene Messmittel in der Produktion sind?
Ich persönliche finde auch den Weg ohne Plakette eher den schlechteren Weg, man sollte den Mitarbeiter auch entsprechende Verantwortlichkeiten geben, geht auch etwas in das Thema Bewusstsein.
Je nach Anzahl der Messmittel ist man dann mit einer Software da schon besser bedient. Da können die Mitarbeiter per Mail informiert werden, dass die Messmittel bald zu Kalibrierung müssen, die Kalibierberichte können direkt eingepflegt werden usw. Und natürlich wird alles sauber dokumentiert, wer wann was geändert hat, wesentlich sicherer wie bei dieser berühmten Excelliste.
Viele Grüße
   
Beitrag 12.01.2023, 09:39 Uhr
Nasowas
Nasowas
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Moin,

die ISO 9001:2015 definiert unter 7.1.5.2 Messtechnische Rückführbarkeit:

"Wenn die Messtechnische Rückführbarkeit eine Anforderung darstellt ..... muss das Messmittel:

b) gekennzeichnet werden, um deren Status bestimmen zu können;"


Eine Kennzeichnung mit einer einmaligen Ident-Nummer über die in einer Liste, Datei, ... der Kalibrierstasus abzufragen ist, wäre somit meines Erachtens ausreichend.

Prüfmarke oder nicht ist dann eher eine Frage der Ablaufstruktur.

Werden die Prüfmittel z.B. jeweils Auftragsbezogen über eine Arbeitsvorbereitung, Shopfloorsystem o.ä ausgegeben und nach Auftragsende wieder zentral gelagert, könnte man auf Prüfmarken verzichten.
Es gibt Firmen, die ihr gesamtes Messequipment im Dezember während der Betriebsferien kalibrieren lassen. Auch in diesem Fall kann man wohl auf Prüfmarken verzichten.

Sind die Prüfmittel zwischen zwei Kalibrierungen dauerhaft in der Produktion für unterschiedliche Aufträge verfügbar, sind Prüfmarken sicher sinnvoll.

Je mehr Prüfmittel eine Organisation im Einsatz hat, desto eher wird es auch unterschiedliche Prüfzyklen geben. Dann machen Prüfmarken auf jeden Fall Sinn.

Kurz und gut, eine Pflicht Prüfmarken zu verwenden sehe ich nicht. Aber in vielen Fällen machen Prüfmarken Sinn. Sie ersetzen jedoch in keinem Fall eine Datenbank, in der die relevanten Prüfmitteldaten geführt werden sondern Sie sind nur eine zusätzliche visuelle Unterstützung die dem Gebrauch nicht kalibrierter Prüfmittel vorbeugt. 

Beste Grüße

Nasowas

 
   
Beitrag 12.01.2023, 12:14 Uhr
Sonntag
Sonntag
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Guten Tag,

im VDA 6.3 (2016) kann aus der Frage P6.4.3* folgende Vorgabe entnommen werden:
"Ein Kennzeichnungssystem für Mess- und Prüfmittel ist eingerichtet, die Verwaltung der Prüf- und Messmittel erfolgt über die Kennzeichnung."
"Beispiel zur Umsetzung ....-Prüfplakette..."

Aus meiner Praxiserfahrung kommt man nicht an ein Kennzeichnungssystem vorbei, mit dem der Nutzer erkennen kann, ob der Überprüfungstermin überschritten ist.


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
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