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Nowendigkeit D-FMEA

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1 Jahr 2 Monate her #31779 von ArKoe
Nowendigkeit D-FMEA wurde erstellt von ArKoe
Hallo zusammen,

laut dem Kapitel "8.3.5.1 a) Ergebnisse der Produktentwicklung" ist eine produktbezogene Risikoanalyse (FMEA) notwendig. Was bedeutet die Angabe FMEA in Klammern? Dass es keine ordentliche FMEA(Bedeutung, Auftreten, Entdeckung, Strukturanalyse etc.) sein muss und eine kleinere Risikoanalyse ausreicht?

Beim Punkt 4.4.1.2 Produktsicherheit, wird eine gesonderte Freigabe der D-FMEA gefordert. Heißt das im großen Kontext, dass nur bei produktsicherheitsrelevanten Produkten eine FMEA gefordert ist?

Schönen Gruß
Artur

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  • the Raccoon
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1 Jahr 2 Monate her #31787 von the Raccoon
the Raccoon antwortete auf Nowendigkeit D-FMEA
Ja, in Klammern ist als Beispiel gedacht. Wenn einen andere Methode Sinnvoll erscheint und nachweislich tauglich ist dann geht auch die. (such mal nach Risikoanalysen Methoden)
Gibt ne Menge.

4.4.1.2 hier wird eine gesonderte Freigabe gefordert.
Alles andere steht da nicht, auch nicht im Kontext.

Man muss bei einer roten Ampel stoppen.
Das heißt auch nicht im Kontext nur an Ampeln.
Eben auch an einem Stoppschild. ;-)
Folgende Benutzer bedankten sich: Sonntag, ArKoe

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10 Monate 3 Tage her - 10 Monate 3 Tage her #32016 von LAQRUD
LAQRUD antwortete auf Nowendigkeit D-FMEA
Dem würde ich so nicht zustimmen. Der zitierte Passus entstammt der IATF 16949, also der automotiven Ergänzung / Präzisierung der ISO 9001. Die Klammern sind nicht Beispiele sondern Präzisierungen der IATF. In der ISO 9001 steht nämlich nichts von der FMEA. Gerade in automotiven Produkthaftungsfällen wird die FMEA als Stand der Technik auch von den Gerichten vorausgesetzt. Auf diese Diskussion mit einem OEM-Kunden würde ich verzichten, da nur verlierbar.
Folgende Benutzer bedankten sich: Sonntag

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