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9001 - Dokumentationspflicht für durchgeführte Werkerselbstprüfung?

Beitrag 04.08.2021, 11:58 Uhr
SQ-Qualitos
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Hallo zusammen,

ich habe von einem Lieferanten den Prüfplan vorliegen, demnach prüft der Werker Erstteil/Letztteil, sowie in einer bestimmten Frequenz dazwischen.

Nun steht jedoch explizit angegeben, dass für diese Messungen/Prüfungen keine Dokumentationen durchgeführt werden.

Die Merkmale werden dann über die Endprüfung stichprobenhaft geprüft und das KMG Protokoll als Dokumentation angegeben.

Meine Frage nun:

Ist es laut 9001 erlaubt, dass er diese im Prüfplan geforderten "Werkerselbstprüfungen" durchführt ohne die Messergebnisse zu dokumentieren?

Ist er nicht laut 9001 verpflichtet, wenn er schon prüft/misst, dieses auch zu dokumentieren?


Ich freue mich auf eure Meinungen dazu.


Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß,
Qualitos
   
Beitrag 05.08.2021, 11:32 Uhr
SQ-Yoda
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Hallo Qualitos,

also nach meinem Verständnis betrifft das ja vor allem Punkt 09.01. der ISO 9001, dort ist ja die Rede von: dokumentierten Informationen als Nachweis der Ergebnisse (09.01.01) und: entsprechende Daten und Informationen aus der Überwachung und Messung zur Analyse und Bewertung (09.01.03)

meiner Meinung nasch sollten die Messungen dokumentiert werden um entsprechend die Leistung zu bewerten, den Prozess zu bewerten und einen Nachweis über die Erfüllung der Kundenanforderungen zu haben. Mir wäre nur die Erstteil- und Letztteilprüfung zu wenig um eine konkrete Aussage treffen zu können.

Beste Grüße
   
Beitrag 05.08.2021, 12:53 Uhr
OliverG_
OliverG_
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Hallo Qualitos,
ich muss leider mit einer Gegenfrage starten:
Wo steht in der 9001, wenn man Messungen durchführt, dass man die alle (!) auch dokumentieren muss?
8.5.1. c sagt zuerst einmal nur aus, dass man Messtätigkeiten durchführen muss zur Verifikation. Es steht aber nichts von Dokumentieren.
In 8.6 steht dann, dass man Messung durchführen muss, um zu Verifizieren, dass die Anforderungen erfüllt wurden und Freigabe dokumentiert erfolgen kann, also Endprüfung.
Somit ist die Vorgehensweise des Lieferanten nach meiner Meinung konform.
Über den Sinn und Unsinn, gerade auch zur Analyse, diese Messungen nicht zu dokumentieren, bewerten und analysieren kann man streiten.
Zu diesen Messungen werden dann bestimmt auch noch nicht kalibrierte Messmittel benutzt, da sowieso nichts dokumentiert wird cool.gif)
Viele Grüße
Oliver
   
Beitrag 05.08.2021, 22:43 Uhr
SQ-AnJo
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Hallo Qualitos,

ich stimme Oliver zu, jedoch mit einer leicht abgewandelten Begründung:
In deiner Beschreibung lese ich, dass für diesen Bearbeitungsschritt Messungen durchgeführt werden, nicht aber dokumentiert werden. Nach dem finalen Bearbeitungsschritt wird das Endprodukt mittels dem KMG gemessen und dies dokumentiert.

Das heißt, dass 8.5.1 somit erfüllt ist.

Wenn ich nun berücksichtige, dass der vorherige Bearbeitungsschritt auch Endmaße bei der Fertigung beinhaltet und nicht nur Rohmaße, dann ist sogar ISO 9001 9.1 erfüllt, da ich bei abweichenden Merkmalen (gemessen durch das KMG) ermitteln kann, welcher Bearbeitungsschritt hierfür verursachend ist und somit die (Qualitäts-)Leistung dieses Prozesses bewerten kann.

Wie immer kommt es also auf die Details an, weshalb ich hierzu Annahmen getroffen habe.

Viele Grüße!

Andreas
   
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