SIMPLE-QUALITY
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Quality - Keep it simple...!!

Waage kalibrieren

Beitrag 09.04.2021, 11:28 Uhr
Parsifal
Parsifal
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Hallo

wir sind 9001:2015 zertifiziert und haben in der Produktion mehrere Zählwagen, für die Kommissionierung unserer Artikel. Die Waagen sind täglich im Gebrauch.
Um die Waagen zu kalibrieren, muss ein Dienstleister ins Haus, weil die Dinger eben täglich im Gebrauch sind. Immer nur eine Waage zum Kalibrieren schicken macht auch keinen Sinn.
(zu viel Aufwand und Kosten)
Manche Firmen handhaben das angeblich so, dass sie die Waagen mit Gewichten selber kalibrieren und bei Bedarf dann zum Justieren an den Hersteller schicken.
Wie sie das genau machen, konnte mir bisher keiner so genau sagen.
Beim Audit hat der Chef den Prüfer gefragt, ob das so machbar wäre.
Die Antwort "kein Problem" (???)

Ich soll jetzt das flapsige OK umsetzen. sad.gif

Beschäftigt man sich mit dem Thema, dann stellt man fest, dass man da für „Prüfgewichte“ ganz schön viel Geld in die Hand nehmen muss. Und vor allem, WIE prüfe ich richtig, damit der Norm genüge getan ist?
Kann ich das, wie, was, wann selbst festlegen? Oder gibt es diesbezüglich eine Norm? Konnte aber bisher dazu nichts Verbindliches finden.
   
Beitrag 12.04.2021, 13:03 Uhr
QMLEK87
QMLEK87
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Hallo Parsifal,

du könntest die Waagen auf gleichen Art wie euer Dienstleister kalibrieren.
Am besten beschreibst du dies in einer Anweisung. Dies müsste ausreichend sein.

Du schreibst "in der Produktion mehrere Zählwagen, für die Kommissionierung unserer Artikel", für mich stellst sich hier die Frage, ob hier nicht geeichte Waagen benötigt werden.

Hab ich richtig verstanden, dass ihr mit der Waage die Stückzahl welche ihr verkauft abwiegt bzw. zählt?

Meines Wissens fällt diese Anwendung unter das Eichgesetz.

Schöne Grüße aus dem Ländle
   
Beitrag 12.04.2021, 14:22 Uhr
Sonntag
Sonntag
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Guten Tag Parsifal,
Sie können eine Risikoanalyse basierend auf den technischen Unterlagen des Waagenherstellers durchführen. Sie berücksichtigen dabei die gegebene Genauigkeit und die geforderte Genauigkeit, um die Kommissionierung Ihrer Produkte sicher zu stellen. Bei Schüttware gibt es gesetzliche Anforderungen und/oder auch vertragliche Vereinbarungen.
QMLEK87 hat schon auf weitere gesetzliche Regelungen hingewiesen:
In §1 des Mess- und Eichgesetzes und §1 der Mess- und Eichverordnung sind die Anforderungen definiert, wann Waagen geeicht werden müssen: u.a. bei der Bestimmung der Masse (des Gewichts) für Zwecke des geschäftlichen Verkehrs. Für Waagen mit Stückzähleinrichtung besteht die Eichpflicht, wenn die Waagen für die Bestimmung des Gewichts von Waren bereit gehalten werden.
Sollte das bei Ihnen der Fall sein, käme die einfache Kalibrierlösung wohl nicht in Betracht.
Die Info stammt aus folgender Quelle:
https://www.lmg.bayern.de/mam/fachinformati..._und_handel.pdf


--------------------
Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
Beitrag 20.04.2021, 10:11 Uhr
Parsifal
Parsifal
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Hallo
danke für die Rückmeldungen. Bekomme leider keine Nachricht mehr, wenn auf den Beitrag geantwortet wurde. sad.gif
Laut Händler, von dem wir die Waagen haben, zählt auch eine falsch gehende Waage immer richtig. Sie misst ja die Refernezteile dafür und rechnet den Wert dann aus. Eigentlich logisch, wenn man darüber nachdenkt. cool.gif
Anders schaut es bei der Masse aus, einmal falsch, immer falsch.
Wir lassen die Waagen jetzt extern kalibrieren. Aber der Aufwand das selbst zu machen, scheint mir unverhältnismäßig groß.
Allein wegen der Kosten für die Gewichte und deren Kalibrierung.
Falls es noch was erhellendes zu dem Thema gibt, dann wäre ich für Input trotzdem dankbar.
   
Beitrag 20.04.2021, 12:53 Uhr
QMLEK87
QMLEK87
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Hallo Pfarsifal,

wir lassen die Waagen auch extern Kalibriern, da wie du schon beschrieben hast dies aus Kostengründen nicht rentiert.

Zu der Aussage von eurem Händler:
Wenn die Waage falsch die Masse misst (Liniaritätsfehler) wird die Waage auch die Teile falsch errechnen.
Was auch noch der Unterschied zwischen Kalibrieren und Eichen ist, dass es beim Kalibrien keine Toleranz gibt, jedoch bei Eichen schon.
Z.B.: wenn die Waage bei Kalibrieren nicht 500,00g sondern 500,12g anzeigt, kann dies beim Kalibrien noch okay sein (wenn dies eurer Meinung gut ist) und bekommt die Plakete. Beim Eichen würde dies nicht reichen.

Habe mich mit diesem Thema (Eichen und Kalibriern von Zählwaagen) auch sehr intensiv beschäftigt und auch konstruktive Diskussonen mit Händlern, Technickern, Kunden und Auditoren geführt.

Wenn du noch fragen hast melde dich einfach. Kannst auch eine PN schicken

Schöne Grüße aus dem Ländle
   
Beitrag 03.06.2021, 10:57 Uhr
Monica_Kelpin
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Hallo Parsifal,

Gewichte kann man auch tageweise mieten.
   
Beitrag 04.06.2021, 13:48 Uhr
SQ-JKM
SQ-JKM
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Hallo liebe Forumsmitglieder,

um mal Licht in das Dunkel mit den ganzen Annahmen rund um das Thema "Eichung von Zählwaagen" zu bringen, hatte ich heute ein Gespräch mit dem Leiter des Eichamtsbezirk Nürnberg. Die Rückantwort war so einfach und schlicht, wie das Thema selbst. Zählwagen, die in einer Fertigung für das Ermitteln einer STÜCKZAHL verwendet werden, sind NICHT eichpflichtig.

Lediglich Waagen, die wie folgt zum Einsatz kommen, sind eichpflichtig:

Waagen im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis der Ware vom jeweiligen Gewicht abhängig ist (z.B. Ladenwaagen)
Waagen die bei der Herstellung von Rezepturen und Arzneimitteln zum Einsatz kommen (z.B. Apothekerwaagen)
Waagen die für medizinische und pharmazeutische Analysen genutzt werden (z.B. offizielle Analysen im Labor)
Waagen für amtliche Zwecke (z.B. beim Veterenäramt oder bei Wettkämpfen)
Waagen in der Fertigverpackungsherstellung
Waagen in der Heilkunde (z.B. beim Arzt)

mfg JKM
   
Beitrag 18.08.2021, 11:42 Uhr
SQ-MGW
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Hallo JKM,

ich habe einmal in der Lack- / Beschichtungsmittelindustrie gearbeitet.
Dort habe ich gelernt, wenn ein Produkt auf eine Waage kommt, egal ob die Stückzahl bestimmt werden soll (Zählwaage) oder ob das Gewicht bestimmt werden soll und dieses Produkt für den Kunden ist, dann muss die Waage in regelmäßigen Abständen geeicht werden.
Wichtig hier ist das die Ware direkt der zahlende Kunde bekommt.
Wenn die Waage nur für interne Zwecke, zB. die Kommissionierung benutzt wird muss sie nicht
geeicht werden.
Die Kalibrierung ist ein Verglich gegen Normale, das sollte man schon aus eigenem Interesse, um die Funktionsfähigkeit der Waage zu prüfen, in geeigneten Abständen durchführen.

Gruß Maik
   
Beitrag 18.08.2021, 12:10 Uhr
SQ-JKM
SQ-JKM
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Hallo Maik,
na ja gelernt ist das eine, was der Gesetzgeber (sprich das Eichamt) vorgiebt ist was anderes. Sorry, aber hier zählt nur was der Gesetzgeber vorgibt.

Natürlich kann man seine Waagen eichen lassen, um auf Nummer sicher zu gehen. Wie du ja geschrieben hast, aus Eigeninteresse sollte man das tun. Die Aussage möchte ich auch gar nicht in Frage stellen.

Die eigentliche Fragestellung war aber, ob es eine Pflicht zur Eichung bei Zählwaagen gibt. Oder wenn Auditoren Ihr Gedankengut in ein Unternehmen tragen wollen, ob es hier eine bindende Vorgabe gibt.

mfg JKM
   
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