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Gefährdungs-und Risikobeurteilung bzw Wartung

Beitrag 17.12.2020, 09:59 Uhr
qualifuchs
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Hallo Miteinander,
ich habe zum Bereich Infrastruktur und Arbeitsumgebung eine Frage. Wir sind ein Vertriebsunternehmen und haben betreffend Gefährdungs- und Risikobeurteilung eigentlich nur im Lagerbereich zwecks Warenumschlags zu tun. Hier sind Stapler und Schwenkkran in Verwendung bzw. ein elektrisches Tor für die jeweils eine jährliche externe Inspektion erfolgt. Des weiteren sind aus Gründen der Arbeitssicherheit auch noch Hochregal und Leiter zu prüfen, welches intern erledigt wird. Die Prüftermine sind in unserem ERP-System hinterlegt und Protokolle werden in einem Ordner abgelegt.
Meine Frage ist nun, ob jedes dieser Teile (auch Stehleiter und Regalsystem) in einer Inventarliste erfasst werden müssen (wie es zB bei Produktionsmaschinen erforderlich ist)?
Weiters würde mich interessieren ob es notwendig ist für die interne Überprüfung von Leiter und Regal eigene Wartungsanleitungen zu erstellen ...
danke für eure Unterstützung
   
Beitrag 28.12.2020, 12:46 Uhr
Wintzer
Wintzer
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Hallo Qualifuchs,

das Thema "Leitern- und Regalüberwachung" gehört zu den rechtlichen Anforderungen. Deshalb muss es einen Leitern- und Regalbeauftragten geben (kann Personalunion sein). Die Quellen zu diesen Anforderungen kannst Du der Anlage entnehmen. Die Details stehen in den jeweiligen Anforderungen.

Inventarliste: Zumindest muss es eine Übersicht der zu überwachenden Leitern geben
Wartungsanleitungen: Zumindest muss der jeweilige Beauftragte wissen, was zu prüfen ist

MfG
Peter Wintzer
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Beitrag 03.01.2021, 12:53 Uhr
SQ-Heimo
SQ-Heimo
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Hallo Qualitöter, danke für deine aufschlussreichen Tipps und die hilfreiche Beilage.
Wir haben bisher eine Sicherheitsbeauftragte Person welche für die zeitgerechte Einhaltung sämtlicher Prüf- und Inspektionstermine zuständig ist. Die Leiter bzw. die Regale werden dann wiederum von einem Werkstattmitarbeiter geprüft ...
Eine weitere Frage ergibt sich für mich jedoch aus deinen Hinweisen. Ist es erforderlich/ratsam diese rechtlich geforderten Beauftragten im ISO System anzuführen? Wir sind gerade im Aufbau des QMS und möchten dieses möglichst zweckmäßig (übersichtlich und kurz) gestalten und nicht zu einem "bürokratischem Verwaltungsmonster" aufblasen. All diese "Dinge" ergeben sich aus rechtlichen Anforderungen - wie dem ArbschG. Diese müssen eingehalten werden und es müssen Aufzeichnungen über die Einhaltung geführt werden. Haben diese "Dinge" aber im QMS überhaupt etwas verloren?
Und noch eine weitere Detailfrage: "Sachkundiger nach ChemVerbotsV": Hier geht es wohl um eine bei uns aufliegende Liste mit sämtlichen in Werkstatt befindlichen Sprays bzw. Putzmitteln und deren Inhaltsstoffen ...
Danke nochmals für die erste hilfreichen Antwort cool.gif
LG Qualifuchs
   
Beitrag 04.01.2021, 17:34 Uhr
Wintzer
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Hallo Heimo,

meine Stellungnahme hier völlig losgelöst von den diversen Normenanforderungen.

1. Löst Euch endlich vom Begriff QMS. Baut ein prozessorientiertes (integriertes) Managementsystem auf (zumal das auch letztlich so in der ISO 9001 gefordert ist), dann habt Ihr zu keinem Zeitpunkt ein ernsthaftes Problem mit der Integration aller sonstigen externen Forderungen wie z.B. auch gesetzliche.
2. Fällt eine Person von einer defekten Leiter oder bricht ein Regal zusammen, kann das mindestens Auswirkungen auf die Lieferfähigkeit haben. Somit gehört es auch zum "QMS" (zum Managementsystem), was jeder der mir bekannten Auditoren bisher auch so gesehen hat.
3. Generell gilt vorstehende Aussage auch für alle anderen rechtlich geforderten Beauftragten, einschl. des "Sachkundigen nach ChemVerbotsV".
4. Zum genannten "Sachkundigen" lese bitte die §§ 8-11 der ChemVerbotsV", (https://www.gesetze-im-internet.de) dort stehen die Anforderungen. Die zitierte Liste kann ein Ergebnis der Tätigkeit des "Sachkundigen" sein.

Sollte Hilfestellung bei der Argumentation für ein "Integriertes Managementsystem" erforderlich sein, könnt Ihr Euch gern an mich wenden.

MfG
Peter Wintzer
   
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