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PPAP und PPF in der Lieferkette mischbar?

Beitrag 23.11.2020, 12:46 Uhr
QualiBerger
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Hallo helfendes Team,

ich stehe intern öfters vor der Situation, dass ich auf der Einkaufsseite von den Werken eine PPAP Bemusterung erhalte, in Richtung Kunde jedoch nach PPF (VDA) bemustern muss.

An unserer eigenen QM bleibe ich dann hängen, weil die Regulierung im VDA Band vorgibt "Dies wird durch eine standardisierte Nachweisführung entlang der gesamten Lieferkette im Rahmen des Produktionsprozess- und Produktionsfreigabeverfahrens (PPF-Verfahrens) dokumentirert........"

Ist es wirklich so, dass diese beiden Verfahren (PPAP und PPF) nicht voll kompatibel sind? ist es wirklich so, dass wenn der Kunde PPF verlangt, ich in der Lieferkette keinen PPAP vorliegen haben "darf". Bitte helft mir hier argumentativ auf die Sprünge, Danke bereits jetzt schon vorab.
   
Beitrag 24.11.2020, 20:46 Uhr
AlexQS
AlexQS
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Hallo QualiBerger,

ganz allgemein ist mit PPAP und PPF "dasselbe" gemeint, bei beiden geht es um das Produktionsteil-Freigabeverfahren (Serienteil-Freigabeverfahren, Erstmuster-/Bemusterungsverfahren usw.), wie ja auch der Name schon sagt:

PPAP = Production Part Approval Process
PPF = Produktionsprozess- und Produktfreigabe

PPAP nach AIAG ist halt der US-Amerikanische Automotive Bemusterungs Standard, der dann auch International bekannt ist und eingesetzt wird. (Volvo, Chrysler, Hyundai, GM, Ford usw.)

PPF nach VDA ist die deutsche Bemusterungsvariante die halt in Deutschland und auch Europa bekannt ist. (Eingesetzt von BOSCH, VW/Audi, BMW, Conti usw.)

Ein paar Unterschiede:
PPAP AIAG hat z.B. hat zum aktuellen Zeitpunkt z.B. 5 Vorlagestufen (PPAP Handbuch 4te Ausgabe), beim aktuellen PPF VDA (VDA Band 2 - 2020) sind die Vorlagestufen entfallen.
Weiterhin sind zum Beispiel soweit ich mich erinnern kann auch die "Aufbewahrungzeiten" für die Rückstellmuster und Erstmusterdokumentation unterschiedlich. Die Formulare sind anders usw.

Für Details musste halt in die jeweiligen Handbücher gucken.

QUOTE
Ist es wirklich so, dass diese beiden Verfahren (PPAP und PPF) nicht voll kompatibel sind?


Ja das ist so (wie oben schon teilweise erwähnt), aber z.B. eine PPAP Bemusterung ist nicht immer nicht gleich PPAP. Es gibt auch zusätzliche Kundenanforderung, die dann extra Dokumente fordern und so weiter., das gleiche gilt für den VDA.

Viele Automobilzulieferer z.B. ZF, BOSCH usw. haben haben daher "Best of Both" angenwendet und beide Verfahren zusammengeführt.

Siehe Beispiel ZF:

https://www.zf.com/site/supplierboard/media...ion_Levels.xlsx


QUOTE
ist es wirklich so, dass wenn der Kunde PPF verlangt, ich in der Lieferkette keinen PPAP vorliegen haben "darf


Das Problem hatte ich noch nie gehabt, solange wir die Kundenforderungen in der Lieferkette erfüllt habe, war es dem Kunden egal ob ich nun ein PSW Deckblatt (also PPAP) oder ein PPF Deckblatt als Kaufteilfreigabe im vorgelegt habe.
Einige Kunden wollen die Deckblätter z.B. gar nicht sehen, sondern wollen einfach den Status aller Kaufteile in einer Übersicht sehen.

Wie gesagt, das wichtigste ist das du deine Kundenanforderungen in der Lieferkette berücksichtigst.

Hier in diesem Thread wurde das Thema auch schon mal behandelt:

https://simple-quality.de/forum/automobilin...%C3%B6tigt.html

Das dies nicht immer einfach ist, ist dann aber eine andere Geschichte.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß
Alex
   
Beitrag 26.11.2020, 14:49 Uhr
QualiBerger
QualiBerger
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Vielen Dank! Meine QM nimmt den Satz im VDA Band extrem wörtlich. Aber vielen Dank für Deine Ableitung, somit habe ich hoffe ich ein neues Argument.
   
Beitrag 30.11.2020, 16:16 Uhr
Sonntag
Sonntag
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Hallo QualiBerger,

Sie können für Ihre Lieferanten eine Vorgabe erstellen, die alle für Ihre Produkte wichtigen Bemusterungsanforderungen aus PPF und PPAP berücksichtigen.
Sollten Sie z.B. nur PPF Kunden haben und darunter auch den VW Konzern, dann verzichten Sie auf die mögliche Übermittlung der Prozess-FMEA (PPAP Forderung) und nehmen Sie dafür die Formel Q Forderungen, dass im Produktionslenkungsplan auch Requalifikationsprüfungen/Produktaudits aufzuführen ist, mit in ihre Bemusterungsanforderung mit auf.
Viel Erfolg.


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
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