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Messsystemeignung/Messmittelfähigkeitsuntersuchung

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9 Jahre 2 Monate her #17663 von Lanselot111
Hallo Marco,

das Brot des Qualitäters ist oft hart und schwer verdaulich.
Kopf hoch!

Gruß
Paul
Folgende Benutzer bedankten sich: qmhans

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9 Jahre 2 Monate her #17664 von Clipi
hehe...das habe ich schon irgendwo mal gehört :P

Aber vielen Dank für die Aufklärung und Diskussion.

Vielleicht meldet sich ja auch noch ein weiterer Kollege zu Wort der auch Erfahrungen in dem Bereich gemacht hat?!

Grüße
Marco

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9 Jahre 2 Monate her #17669 von RenQ
Hallo Marco,

soweit ich informiert bin, hast du noch die Option, den Unsicherheitsbereich deines Messmittels von dem OGW bzw. UGW abzuziehen.
- Messwerte die in dieser neuen verengten Toleranz liegen sind dann auch als i.O. zu bewerten.
- Liegt der Messwert innerhalb des Unsicherheitsbereichs kannst du eine präzise Prüfung anschließen und das Bauteil somit neu bewerten.
- Liegt der Messwert außerhalb des Unsicherheitsbereichs ist das Bauteil Ausschuss/Nacharbeit.

Gruß
René

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9 Jahre 2 Monate her #17705 von Clipi
Hallo Rene,

von diesem Gedanken habe ich auch schon einmal gehört.
Allerdings kann ich damit keinen Nachweis führen und meistens ist mir auch nur der Unsicherheitsbereich des Messmittels bekannt (Messunsicherheit der Kalibrierung). Alle weiteren Komponenten müssten, rein nach Norm, erst ermittelt bzw. abgeschätzt werden.

Ist wohl eher eine praktikable und intern umzusetzende "Richtschnur".

Für alle die vielleicht noch mit lesen.
Die Auditmaßnahme lautet "fehlende Strategie zur Messmittelfähigkeitsuntersuchung".
Denke ist eine Aufgabe die schon häufiger bei manchen aufgekommen ist (sehe ich ja auch an anderen Forenbeiträge).
Allerdings stelle ich mir noch immer die Sinn-Frage (siehe auch vorherige Beiträge).

Grüße
Marco

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8 Jahre 7 Monate her #18841 von Clipi
Hallo zusammen,

ich würde das Thema gern wieder hervorholen da immernoch dichter Nebel herrscht :P

Also bei festgelegten Abläufen ist der Vorgang Messsystemeignung ja vollkommen klar. Da ist das ja ein definierten Prozess andem nichts verändert wird.

Aber wie macht ihr das bei Messmitteln die für verschiedene Vorgänge eingesetzt werden, d.h. z.B. in der Wareneingangskontrolle oder bei Werkerselbstprüfungen. Überall verwende ich Messschieber, Bügelmessschrauben etc. für Längenmaßen unterschiedlicher Größe und Abmessungen für Frästeile, Drehteile, Blechteile etc.

Ich kann doch nicht für jeden Fall eine MSA machen?! :blink:

Wie geht ihr denn damit um? Glaube ja nicht das ihr alle keine Messschieber in der Fertigung habt :silly:

Grüße
Marco

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7 Monate 2 Wochen her #32106 von qmhans
Hallo,

mir sprang unten stehender Satz ins Auge.
Gibt es zur Benutzung des Mitte Messbereich eine definierte Aussagen und Begründungen? Gerne auch wie aus dem Beufsbildungslehrbuch :-) . Ich mache es einfach weil es richtig ist und vor vielen Jahren in der Berufsausbildung so lernte.
Aktuell habe ich einen Lieferanten der mit einer Bügelmessschraube Messbereich 25-50 einen Kolben von Ø 50 e8 messen will. Lieferant in Polen macht scheinbar erstmalig einen EMPB. :-(
Gab es zu dem Thema "Mitte Messbereichsbreite" vielleicht schon einen Chat den ich übersah?
Möchte meinen QM-Manager nicht mit solchen simplen QS Problemen überlasten ;-)

Mit besten QS-Hoffnungen 

QM Hans


" Dann geht es weiter welche Maße Du laut Zeichnung zu messen hast. Diese sollten in der Mitte der Messbereichsbreite des Messmittels sein. Soll bedeuten, wenn das Maß 149 mm ist sollte der Messbereich des Messschiebers nicht gerade mal 0 - 150 mm betragen um Randbereichseinflüsse zu vermeiden."

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