SIMPLE-QUALITY
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Prüfmittel / Hilfsmittel / Messmittel

Beitrag 05.07.2022, 09:38 Uhr
HolzweberR
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Guten Tag,

bisher habe ich immer nur still mitgelesen und bei den diversen Themen parallelen zu unseren Betrieb zu finden.
Nun habe ich aber doch eine Frage, weil bei uns das Thema Prüfmittelüberwachung bei alle zwei Jahre bei einem Auditorwechsel aufpopt.

Wir sind ein Mittelständischer Betrieb der nach IATF 16949 zertifiziert ist und in der Datenbank befinden sich über 2000 Messmittel und Lehren

Meine Idee war bis dato, dass nicht jedes Messmittel und nicht jede Lehre auch ein Prüfmittel darstellt solange ich damit nicht die Qualität eines Produktes bestimme.
Diese wurden bei mir als "Prüfhilfsmittel" bezeichnet wodurch ich mir eine genaue Kalibrierung und eine MSA ersparen konnte. In diese Kategorie wurden nun alle Messmittel und Lehren aus unserer Lehrwerkstatt, gepackt. Auch ein klassisches Beispiel ist für mich das Rollmaßband gewesen. Für einen schnellen Check ob ich unter diversen Edelstahlplatinen mit ähnlicher länge die richtige auswähle reicht es allemal, aber als Prüfmittel unbrauchbar weil es den Anforderungen einer MSA nicht standhalten würde. Für mich auch ein nettes Beispiel, weil ich es hier schon gelesen habe wäre der Messschieber vom Chef. Gut, dass er einen hat, aber er wird wohl nie am Band stehen und eine Stichprobenkontrolle gemäß Prüfplan damit durchführen. Dafür liegen die geeigneten Prüfmittel kalibriert am Arbeitsplatz bereit.

Diese Herangehensweise sauber in einer Richtline beschrieben und auch im Laborhandbuch für interne Kalibrierungen dokumentiert hat bis jetzt auch die Auditoren überzeugt.
Nur hatten wir jetzt einen Auditor der der Meinung war das der Begriff Prüfhilfsmittel eine Verwässerung der Norm darstellt und somit unzulässig ist. 
Da alle Messmittel und jede Lehren die es bei uns in der Firma gibt in der Mess/Prüfmittelverwaltung gelenkt sind müsste ich diese nun einziehen und sperren.
Die größte Hürde für eine Freigabe stellen hier die MSA's dar die bei unseren "Prüfhilfsmittel" negativ ausfallen würden.

Denn ich bin schon der Meinung, dass z.B. ein Rollmaßband für die korrekte Identifizierung durchaus seine Berechtigung hat, ich jedoch keine genaue Aussage über die exakte Länge treffen darf.

Habt ihr Ideen zu meinem Problem?
Eventuell hadert der Auditor nur am Wording "Prüfhilfsmittel" dies wurde mir aber nicht mitgeteilt.

Grüße Roman HOLZWEBER
   
Beitrag 05.07.2022, 09:50 Uhr
SQ-Wallner
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Ich finde deinen Ansatz und deinen Umgang mit den Mittel super. Wir haben den gleichen Ansatz und damit bisher auch keine Probleme.

Als Ergänzung könntest du eventuell die Prüfhilfsmittel als solche Kennzeichnen. Roten Punkt drauf, oder so. Damit wäre eine Verwechslung mit kalibrierten Prüfmittel ausgeschlossen und die Sicherheit erhöht.

Über das Wording kann man vielleicht nachdenken, aber das ist ja wirklich ein Haar in der Suppe suchen. Wichtig sollte sein das der Prozess funktioniert und nicht wie er heißt.
   
Beitrag 05.07.2022, 09:56 Uhr
HolzweberR
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Sind bei uns gesondert gekennzeichnet.
Prüfmittel grünes Kalibriersiegel und die Prüfhilfsmittel ein braunes Kalibriersiegel.
   
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