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Aufbewahrungsfristen Dokumente

Beitrag 02.06.2022, 08:34 Uhr
SQ-JaNo
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Hallo zusammen,

wir sind ein Oberflächenbeschichter und nach 9001 zertifiziert und ich stehe nun vor dem Problem, dass unser Archiv aus allen Nähten platzt und wir uns nun die Frage stellen, ob wirklich alle Dokumente, die darin lagern, auch wirklich aufgehoben werden müssen.
Nun hatte ich im Handbuch "Aufbewahrungsfristen 2022" gesehen, dass Produktionsunterlagen nicht aufgehoben werden müssen, weil sie nicht steuer- oder bilanzrelevant sind, und hoffe, dass mir jemand von euch nun weiterhelfen kann bei folgendem Beispiel.

Wir haben einen Fertigungsauftrag, der anhand des Eingangslieferscheines vom Kunden erstellt wird. Darauf stehen alle Produktionsrelevanten Daten, wie Menge, Farbe, Schichtdicke etc.. Dieser Fertigungsauftrag bleibt solange an der Anlage bis die Ware fertig bearbeitet ist. Wir dokumentieren im Fertigungsprozess ggf. vorhandene Mengenabweichungen, die erreichten Schichtdicken und wer den Auftrag begonnen und welcher Mitarbeiter ihn beendet hat.

Nun die große Frage - Ist das ein Produktionsdokument oder zählt es als Fertigungsprotokoll und muss deshalb aufbewahrt werden und wenn ja, wie lange? Ich bin echt ratlos und freue mich über eure Meinungen.

Außerdem steht in dem Büchlein, dass Auftragsbestätigungen nur 6 Jahre aufbewahrt werden müssen. Bei uns hängen die Auftragsbestätigungen an einem Vorgang mit Eingangslieferschein vom Kunden + Bestellung des Kunden. Ich würde nun denken, dass es ausreichend ist diese Dokumente 6 Jahre zu archivieren. Seht ihr das auch so?

Vielen Dank und liebe Grüße
Janine
   
Beitrag 02.06.2022, 14:32 Uhr
SQ-Gabo
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Hallo,
Das kommt darauf an, ob du zum Beispiel in die Automobilwelt lieferst oder ob es Vereinbarungen mit dem Kunden gibt.
Bevor du etwas entsorgst, solltest du prüfen, was die Vorgaben deiner Kunden sind.
Meist ist die Aufbewahrung in einer QSV oder ähnlichen geregelt.
Der VDA hat dazu einen eigenen Band und generell sollte gelten, für den Zeitraum des Lebenszyklus des Teils + Karenzjahre, da auch mal Teile länger im Umlaufs im können. (Aftersales)

Beste Grüße
Gabo
   
Beitrag 03.06.2022, 08:07 Uhr
SQ-JaNo
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Vielen Dank für deine Antwort. Wir liefern auch ein paar Teile an die Automotive-Branche. Somit sind wir bei DEN Dokumenten an die 30 Jahre gebunden, die VW vorgibt. Da wir jedoch keine eigenen Produkte habe, weil wir ein Dienstleister für die Oberflächenbeschichtung sind, gibt es keine Festlegung für einen Produktlebenszyklus, sondern ggf. nur an die Haltbarkeit der Oberfläche, die beim galvanischen Verzinken keine 10 Jahre ist je nach Verwendung der Bauteile.

Deshalb habe ich ja ein Problem bei der Differenzierung der Dokumente in Bezug auf die Aufbewahrungsfristen, denn aus dem Bauch heraus würde ich die Fertigungsdokumente nur 6 Jahre aufheben und die Eingangslieferscheine + Auftragsbestätigung ebenfalls 6 Jahre. Wenn ich jedoch das Fertigungsdokument als Berechnungsgrundlage nutze, weil darauf dokumentiert ist, wie viele Bauteile tatsächlich beschichtet wurden... ist es dann wieder steuerrelevant und muss 10 Jahre archiviert werden?

Ich bitte um Hilfe
   
Beitrag 03.06.2022, 08:32 Uhr
SQ-Stan
SQ-Stan
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Hallo JaNo,

§147 Abgabenordnung könnte da weiterhelfen: nur Buchungsbelege unterliegen der 10 Jahres Frist, Siehe Absatz 3. Grundsatz :wenn Eure Buchhaltung auf das Papier bucht, dann muss diese das aufbewahren.
Gruß
Stan
   
Beitrag 07.06.2022, 11:22 Uhr
Sonntag
Sonntag
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Guten Tag,
meine Antwort bezieht sich auf Produkte, die Sie für die Automobilindustrie beschichten.
Hier sollte folgende Frage beantwortet werden:
Wie kann Ihr Unternehmen lückenlos und gerichtlich verwertbar nachweisen, dass Ihr Beschichtungsprozess dem Stand der Technik und den vereinbarten Kundenspezifikationen entspricht?
Sie können das Ishekawa Diagramm zu Hilfe nehmen und für die 5 M
Mensch (Qualifikationsmatrix, Schichtplanung)
Maschine (Wartungsnachweise)
Material (Chemikalien)
Methode (Prozessparameter)
Mitwelt (Verschmutzungseintrag aus Nachbaranlagen in den Bädern?)
die wichtigsten Nachweisdokumente definieren.
Wesentliche Dokumente unabhängig von den o.g. 5M sind z.B. PPF (Erstmusterunterlagen), Prozess-FMEA, Protokolle Requalifikationsprüfungen, 8-D Reporte und Prozessauditberichte mit Maßnahmenplänen.
In der Garantiezeit (z.B. "Durchrostungsgrantie" 10 Jahre) könnten Fragen Ihrer Kunden aufkommen, die Sie im Idealfall optimal, schnell und vollständig beantworten, damit keine Begehrlichkeiten Ihrer Automobilkunden bezüglich (anteilige) Übernahme von Garantie- und oder Rückrufkosten geweckt werden.
Auch sollten Sie sich im Klaren sein, dass es einen OEM gibt, der Verifizierungen am Produktionsstandort vornimmt mit 24 Stunden Voranmeldung. Dann ist ein gutes Ablage- und Archivierungssystem hilfreich.


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
Beitrag 27.06.2022, 10:12 Uhr
Silberkelly
Silberkelly
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Es gibt beim OEM VW eine Klassifizierung von Unterlagen, kurz KSU. Dort ist geregelt welche Dokumente , wie lange archivierungspflichtig sind. Der Kunde gibt auch bei den besonderen Merkmalen , z.B. TLD Merkmale eine lange Archivierungsfrist vor. Teilweise über Zeichnungen oder Lastenhefte. Dieses sollte auf alle Fälle berücksichtigt werden.
BG
 
   
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