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Umsetzung IATF Abschnitt 8.4.2.2 Gesetzliche und behördliche Anforderungen

Beitrag 10.01.2022, 09:14 Uhr
Qualitaeter75
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Level 2 = Community-Facharbeiter
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Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 13.03.2008
Beiträge: 52
Hallo zusammen,

wir diskutieren aktuell über die Umsetzung des Normenpunkts 8.4.2.2 gesetzliche und behördliche Anforderungen in Bezug auf die Weitergabe der Forderung an die Lieferanten/Unterlieferanten.
Wie kann man diese Forderung für beide Seiten am "elegantesten" lösen/umsetzen?

Im Voraus vielen Dank für die Unterstützung.

Schöne Grüße aus dem Sauerland

8.4.2.2 Gesetzliche und behördliche Anforderungen
Die Organisation muss den Prozess dokumentieren, mit dem sichergestellt wird, dass alle extern bereitgestellten Prozesse, Produkte und Dienstleistungen die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, des Einfuhrlandes und des vom Kunden genannten Bestimmungslandes - sofern sie der Organisation mitgeteilt werden - erfüllen. Falls der Kunde für bestimmte Produkte, die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen unterliegen, spezielle Überwachungsmaßnahmen festlegt, muss die Organisation sicherstellen, dass diese Überwachung wie gefordert erfolgt und kontinuierlich aufrechterhalten wird - auch bei Lieferanten.
   
Beitrag 10.01.2022, 16:59 Uhr
Sonntag
Sonntag
Level 7 = Community-Professor
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Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 12.12.2006
Beiträge: 1.112
Guten Tag,

zur Beantwortung Ihrer Frage kann die Veröffentlichung "IATF 16949 Häufig gestellte Fragen (FAQ)" weiter helfen.
In der Revision April 2021 wird in Nummer 9 folgender Hinweis gegeben:

"Die Intention von Abschnitt 8.4.2.2 ist es, dass die Organisation in ihre(n) Produktentwicklungs-methode(n)/Prozess(e), sowie in ihre Lieferantenmanagementmethode(n)/Prozess(e) einen oder mehrere Ansätze vorsieht, um die Bestätigung und die Nachweise ihrer Lieferanten darüber zu erhalten, dass die Produkte und die vom Lieferanten erbrachten Leistungen die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften des Landes erfüllt, in dem der Lieferant sie herstellt, des Landes, in dem die Organisation sie verwendet, und des Landes, in das die Organisation ihr Produkt liefert - sofern diese Information vom Kunden zur Verfügung gestellt wird".

Somit können Sie als Lieferant ohne Entwicklungsverantwortung Ihren Kunden schriftlich auffordern, die Informationen bezüglich gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zur Verfügung zu stellen.
Sie können diese Aufforderung, die eventuelle Antwort mit der von Ihnen durchgeführten Analyse dem IATF 16949 Systemauditor beim Audit zeigen.
Als Lieferant mit Produktentwicklungsverantwortung sollten die produktspezifischen gesetzlichen/behördlichen Anforderungen im Pflichten-/Lastenheft zum Beginn des Produktentwicklungsprozesses definiert und letztendlich in der technischen Spezifikation/Zeichnung als ein Ergebnis des Prozesses umgesetzt sein.


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
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