SIMPLE-QUALITY
SIMPLE-QUALITY

Quality - Keep it simple...!!

Zielvereinbarung Lieferanten

Beitrag 05.04.2022, 13:23 Uhr
ATEU
ATEU
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 09.08.2019
Beiträge: 8
Hallo zusammen,

wir sind als Logstik-Dienstleister nun bei einem VDA 6.3 Lieferanten-Prozess-Audit darauf hingewiesen worden, daß wir keine Zielvereinbarung mit unseren Lieferanten bzw. Dienstleistern getroffen haben. Die Lieferantenbewertung als solche nach ISO 9001:2015 war okay.

Finde in den gängigen VDA-Bänden keine für mich eindeutige Interpretation dahin gehend, was das mit den Zielvereinbarung in der Praxis bedeutet. Zum einen finde ich "mit allen" Lieferanten müsse eine solche Vereinbarung getroffen werden, was aus meiner Sicht rein praktisch nicht umsetzbar ist (z.B. Büroklammern von Amazon) und selbst bei einigen unserer beauftragten Dienstleister (z.T. international tätige Speditionsunternehmen wie Kühne & Nagel, Rhenus, Dachser, ...) werden sich nicht unbedingt darum kümmern, diese Vorgaben bedingungslos einzuhalten. Unabhängig von den aktuellen globalen Gegebenheiten.

Selbst wenn wir mit solchen Globel Playern eine Zielvereinbarung treffen könnten, hätten wir im Falle einer Nicht-Erreichung wenig Handhabe, Druck auszuüben oder auch mit Anbieterwechsel zu drohen, da der Mitbewerber derzeit kaum eine bessere Performance leisten kann.

Hat jemand hier im Forum eine ähnliche Herausforderung in seinem Unternehmen und wenn ja, wie wendet Ihr diese Vorgaben in der Praxis um?

Und: Wann (Umsatz in % von allen Kreditoren, Wichtigkeit, alle strategischen Partner, ...) muß ich mit einem Lieferanten eine Zielvorgabe gestalten? Und wo finde ich dieses Normkapitel bzw. die Interpretation?

Danke vorab!
ATEU
   
Beitrag 05.04.2022, 15:19 Uhr
Sonntag
Sonntag
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 12.12.2006
Beiträge: 1.112
Guten Tag,

es sollte der VDA 6.3 (3. Ausgabe Dezember 2016) Fragenkatalog für Dienstleistung (D5 für Beschaffungsmanagement) herangezogen worden sein. Ihr Thema betrifft die Frage D5.3* Umsetzung von Zielvereinbarungen für die Liefer- und Dienstleistungsumfänge.
Hinweis: es handelt sich bei D5.3 um eine *-Frage, die bei einer Hauptabweichung zur Abstufung des Auditergebnis führen kann.
Gefordert sind Zielvereinbarungen für die Liefer- und Dienstleistungskette.
Vernünftigerweise machen Sie eine Risikobewertung, welcher Lieferant oder Dienstleister einen signifikanten Einfluss auf Ihre zu erbringende Dienstleistung hat. Somit sortieren Sie Ihre Büroklammer und Post-it Lieferanten aus. Mit den relevanten Lieferanten vereinbaren Sie realistische und sinnvolle Zielve bezüglich Qualität, Liefermenge und/oder Termintreue.
Beispiel: Sie sichern als Dienstleister den innerbetrieblichen Materialverkehr Ihres Kunden.
Dann könnten Sie z.B. eine Vereinbarung mit Ihrem Dienstleister treffen, innerhalb welcher Zeit ein Monteur (und/oder Ersatzteile) zur Verfügung steht, wenn eine Funktionsstörung an Ihrem Stapler auftritt. Alternativ können Sie den Zeitraum zu Gestellung eines Ersatzstapler vereinbaren.
Sollte Ihr Dienstleister sich weigern, könnten Sie ggf. auf einen realistischen Notfallplan verweisen. Dort könnte nachweisbar hinterlegt sein, wie eine Ersatzbeschaffung für einen defekten Stapler in akzeptabler Zeit realisiert werden kann.


--------------------
Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1)
0 Mitglieder: