SIMPLE-QUALITY
SIMPLE-QUALITY

Quality - Keep it simple...!!

Messtechnische Rückführbarkeit in der Luftfahrt (EN9100)

Beitrag 26.11.2021, 11:42 Uhr
VOLIT
VOLIT
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 15.03.2021
Beiträge: 3
Hallo,
wir wurden kürzlich wieder auditiert nach EN9100. Ein "Reibungspunkt" ist häufig das Thema Prüf- und Messmittel und die Rückführbarkeit.
Die Normpassagen lassen für beide Seiten (externer Auditor und Auditierte) einen großen Interpretationsspielraum zu. Ich spreche vom Kapitel 7.1.5. in der EN9100.
Die Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Normale ist eindeutig. Aber ist laut EN9100 eine Nachweispflicht auf einen DAKKS akkreditierten Hersteller oder Dienstleister, der das Messmittel mit dem Normal prüft und testiert, notwendig?
Gängig ist bei einer Neu-Anschaffung (z.B. eines Messschiebers) ein sogenannter Werkskalibrierschein, der neben den Prüfbedingungen auch die IST-Abweichung zum Sollwert dokumentiert. Die Rückführbarkeit auf DKD- bzw. PTB-Referenzsätze ist auch gegeben. Widerspricht das interpretationsseitig den Normforderungen? Wer hat Erfahrung aus dem Luftfahrtumfeld und kann diese teilen?
   
Beitrag 29.11.2021, 14:51 Uhr
Sonntag
Sonntag
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 12.12.2006
Beiträge: 1.112
Guten Tag VOLIT,

leider kann ich nichts aus Sicht der ISO 9100 beitragen.
Grundsätzlich stellt sich für mich die Frage, warum die Rückführbarkeit auf nationale/internationale Normale nur bei der Neu-Anschaffung der Prüf- und Messmittel ausreichend sein soll.
Was passiert beim Gebrauch/Verschleiß der Prüf- und Messmittel? Benötigen Sie nicht auch bei der regelmäßigen Überprüfung die Rückführbarkeit?


--------------------
Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
Beitrag 29.11.2021, 17:05 Uhr
VOLIT
VOLIT
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 15.03.2021
Beiträge: 3
Guten Abend Qualitöter,
die Frage ist doch grundsätzlich: Wo endet die Rückführbarkeit bzw. wie weit treibe ich die Nachweisgüte?
Aus meiner Sicht reicht die Rückführbarkeit auf ein Normal unter Einhaltung übriger Normforderungen sowie vom Einsatz des Produkts abhängiger Risikobetrachtung. Damit meine ich das Handling inklusive der Prüfprozessbedingungen und deren Dokumentation. Aber benötigt man einen Klimaraum, um die Bedingungen abzusichern oder darf nur bei akkreditierten Kalibrierdienstleistern die Kalibrierleistung beauftragt werden - wo ist die Grenze/Eindeutigkeit aus Normsicht? Perfektion kann sich nicht jedes Unternehmen leisten.
Mfg
VOLIT.
   
Beitrag 22.12.2021, 12:16 Uhr
Nasowas
Nasowas
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 18.11.2020
Beiträge: 11
Moin Volit,
ich halte es so, dass alles Prüf- und Messmittel nur von Kalibrierlaboren, die für den jeweiligen Bereich nach 17025 akkreditiert sind, kalibriert werden. Mit dieser Vorgehensweise gab es bisher in noch keinen Audit Probleme.
Die direkte Forderung nach einem akkreditiertem Dienstleister gibt es in der 9100 nicht, aber jedes Kalibrierergebnis kann in Frage gestellt werden, wenn es keine Nachweise für Kompetenz, Definition der Prüfprozesse usw. gibt. Und das nicht nur von einem Auditor sondern auch vom Kunden im Reklamationsfall.
Zitat: "Perfektion kann sich nicht jedes Unternehmen leisten". Das ist sicher richtig, aber mit einem Fiat 500 kann du auch kein Formel 1 Rennen fahren. Man möge mir diesen platten Vergleich verzeihen .... aber 99% sind halt in der Luftfahrt nicht ausreichend, denn keiner möchte im Flieger Nr.100 sitzen!

Beste Grüße
Nasowas
   
Beitrag 22.12.2021, 14:13 Uhr
VOLIT
VOLIT
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 15.03.2021
Beiträge: 3
Hallo Nasowas,
danke für Deinen Kommentar. Das macht es natürlich "lösbarer" und hoffentlich von externer Seite verständlicher.
Noch schöne Festtage und einen guten Start 2022.
Gruss
VOLIT.
   
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1)
0 Mitglieder: