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Sollmaße Grenzlehrdorn?

Beitrag 12.07.2020, 20:53 Uhr
SQ-Qualitos
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Hallo liebe Kollegen,

kann mir jemand erklären, warum ein Grenzlehrdorn 19h7 laut Kalibrierschein ein Sollmaß von 19,003mm auf der Gutseite haben soll und nicht 19,000mm?

Würde der Lehrdorn tatsächlich 19,003mm haben, so wäre der Bereich von 19,000-19,003 damit Ausschuss, obwohl in Toleranz oder?

Für die Ausschusseite wird als Sollmaß 19,021mm angegeben, das ist mir wiederum schlüssig.

Im Voraus vielen Dank für die Hilfe!

Gruß,
Qualitos
   
Beitrag 14.07.2020, 07:01 Uhr
MasterofDisaster
MasterofDisaster
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Guten Morgen,

schau mal in die DIN 7164 da sind die Toleranzen für Arbeitslehrdorne gut beschrieben!

Grüße
   
Beitrag 14.07.2020, 10:25 Uhr
SQ-Qualitos
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Vielen Dank!

Ich Frage mich jedoch, warum man hinnimmt, dass Teile mit 19,000-19,003 mm damit als Ausschuss gelten, weil zu klein laut Lehre.

Wie handhabt man dann das Vorgehen mit dem Lieferanten, falls seine Lehre passt und deine als Kunde nicht?

Im Voraus vielen Dank für weitere Antworten!
   
Beitrag 15.07.2020, 18:56 Uhr
SQ-Qualitos
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Hallo zusammen,

kann vllt. jemand weiterhelfen?

VG
   
Beitrag 21.02.2022, 23:38 Uhr
SQ-Cornell
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Guten Abend,

Ich bin aktuell durch Zufall auf diesen Beitrag gestoßen und habe festgestellt, dass niemand so richtig auf die Fragen geantwortet hat. Ich beschäftige mich mittlerweile seit ca. 2 Jahren mit dem Thema Kalibrierung und denke ich kann eventuell eine Lösung beisteuern.

Zur Frage: Ein Grenzlehrdorn hat auf der Gutseite zumindest nach DIN 1938 eine Herstelltoleranz von 19,003± 2µm. Die Plustoleranz ist zumindest vom Logischen her erst einmal dazu gut, das man den GLD eine Weile benutzen kann bis er verschlissen ist.
Das Abnutzungsmaß bei einer Rekalibrierung ist allerdings bei 18,997. Heißt, dass der GLD bei einer Rekalibrierung auch mit fast 3µm Untermaß unter Soll 19,000 noch als i.o. bewertet wird. (Dies ist allerdings auch abhängig vom Kalibrierdienstleister, inwiefern er die Lehre am Rand der Toleranz bei seiner Messunsicherheit (meist so ca. 0,9µm) noch als i.o bewertet...)

Zur zweiten Frage: Wie verfährt man in Streitfällen...
Schwierig... smile.gif
Wieder DIN 1938: Anhang B.3.2:
"Der Kunde kann ein Werkstück, das er selbst mit einer Lehre im Verschleißzustand nach den Spezifikationen
des vorliegenden Teils von ISO 1938 geprüft hat, nicht zurückweisen."
Allerdings sollte man hier sehr sensibel mit deinem Kunden ins Gespräch gehen...
Möglichkeit 2: Die Lehren mit dem Kunden tauschen. Steht auch in einer DIN. Bin leider gerade nicht mehr ganz sicher in welcher. Muss allerdings auch in Absprache mit dem Kunden geschehen.
Beide Möglichkeiten setzen allerdings ein gewisses Fingerspitzengefühl beim Umgang mit dem Kunden voraus. Streitfälle sind dummerweise nie so einfach wie es sich unser Institut so vorstellt...

Vg Cornell
   
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