Frage
Schulung der Dokumente
- BRSMD
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ich habe eine Frage zu der Schulung von Dokumenten.
Wir haben eine Auflage gekriegt das wir das steuern müssen, wenn welches Dokument geschult werden muss.
Gibt es eine Software oder eine Möglichkeit um das zu definieren? Das z.B. Dokument Nr. 1 bei Änderung geschult werden muss oder das ein Leseauftrag genügt.
Vielen Dank für eure Antworten.
Freundliche Grüsse
BRSMD
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- N.Unzicker
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- I come back to Romsdalsfjorden / Norway
ist das ein Kundenwunsch oder Zertifizierungsvorgabe? Habe von Schulung für Dokumente noch nichts gehört. Würde ich gut finden bei einer Steuererklärung. Spass bei Seite. Sehr wichtig ist, dass Dokumente gelenkt werden. Also, ein Ausgabedatum, Rev.- Stand,gperüft und freigegeben. Ggf. wäre noch eine Verfahrensanweisung, wie Dokumente im Hause gelenkt werden. Dabei könnte ein Kapitel einpflegen, das der ersteller (Abteilungsleiter oder wer auch immer) zur Unterweisung neuer Formblätter verantwortlich ist.
Gruß Norbert
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- BRSMD
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es ist anscheinend eine Vorgabe das man definieren muss welches Dokument bei Änderungen geschult werden muss mit den folgenden 3 Varianten: Schulung mit Erfolgskontrolle, Schulung ohne Erfolgskontrolle und Leseauftrag.
mfg
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- M. Schubert
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Ob ich das mache in dem ich es erkläre oder die person(en) er sich selber aneigenen muss definiert werden, Machen muss ich es.
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- N.Unzicker
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- I come back to Romsdalsfjorden / Norway
in welchem Dokument steht diese Forderung? Ist es eine Normenforderung aus der ISO 9001, 14001 oder IATF 16949?
Du schreibst "es ist anscheinend eine Vorgabe" . Wie muss ich das verstehen? Keine klare Vorgabe wie? Sie müssen .... oder Sie können....
Meinen Vorschlag :
Also, ein Ausgabedatum, Rev.- Stand,gperüft und freigegeben. Ggf. wäre noch eine Verfahrensanweisung, wie Dokumente im Hause gelenkt werden. Dabei könnte ein Kapitel einpflegen, das der ersteller (Abteilungsleiter oder wer auch immer) zur Unterweisung neuer Formblätter verantwortlich ist.
Das würde nicht ausreichen hinsichtlich dokumentierter Schulung?
Gruß Norbert
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- N.Unzicker
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- I come back to Romsdalsfjorden / Norway
M. Schubert schrieb: Also allein von der Logik her muss ich jedes neue Dokument schulen und muss das Verständniss kontrollieren (Wirksamkeitsbewertung)
Ob ich das mache in dem ich es erkläre oder die person(en) er sich selber aneigenen muss definiert werden, Machen muss ich es.
Hallo Herr Schubert,
wie wollen Sie die Wirksamkeitsbewertung dokumentieren? Mitarbeiter kann das Dokument vollständig und fehlerfrei ausfüllen.
Gruß Norbert
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- M. Schubert
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- N.Unzicker
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- I come back to Romsdalsfjorden / Norway
M. Schubert schrieb: Das klingt zwar dämlich aber ja. Wirksamkeitsbewertung ist bei manchen Sachen etwas seltsam aber nun mal eine Normvorgabe.
Ich kenne die Norm nicht, wo gefordert wird, dass Dokumente nachweislich einer Wirksamkeit unterzogen werden. Können Sie mir mal die Norm nennen?
Gruß Norbert
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- M. Schubert
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Schulungen müssen überprüft werden, ob sie wirksam sind. können sie gern mal im auomotive Sektor ohne versuchen.
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- N.Unzicker
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- I come back to Romsdalsfjorden / Norway
korrekt, wenn ich jemanden auf eine Weiterbildung schicke, möchte ich schon wissen ob die Person das gelernte einsetzen kann. Dieses sollte schon überprüft und auch als Wirksamkeit dokumentiert werden. Aber "eine Schulung von Dokumenten" nachweislich die Wirksamkeit zu überprüfen halte ich fast für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Aber vielleicht sollten wir es differenzierter sehen.
Was ist alles ein Dokument?
• Ein Formblatt zum Ausfüllen als Nachweisdokument oder Vorgabedokument
• Eine Fertigungsanweisung / Arbeitsanweisung
• Verfahrensanweisungen
• Etc…
Gruß Norbert
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- M. Schubert
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- QMFee
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Ja, es gibt in der Norm DIN ISO 9001:2015 das Kapitel 8.5.2 und 8.5.6. Hier schliesst sich meines Erachtens der Kreis. Und davon kann man auch den PDCA ableiten.
Unser Unternehmen unterliegt strengen Vorgaben durch die Behörden im zivilen Luftverkehr.
Bei Änderungen bzgl. Informationen welche die Kernprozesse betreffen, 'schulen' wir mit Hilfe von Read & Sign.
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Grüsse
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