Wichtig
Prüfzeugniss 3.1
- Helmut1
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ein Kunde von uns will auf alle Fälle vor Auftragserteilung ein 3.1 Abnahmeprüfzeugnis. Hab mal was im Netz gestöbert und bin nicht so recht fündig geworden. Geht das überhaupt? So ein Zeugnis kann doch erst nach der Produktion erstellt werden oder?
Wäre Dankbar über Info's was den genau das Zeugnis aussagen soll, ob dies vorher schon ausgestellt werden kann, und wie so was aussehen soll (Vordrucke od. Formular) oder so. Da noch nie ein solches ausgestellt werden musste, stehen wir etwas auf dem Schlauch.
Gruß
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- AmonRa
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Wenn Du die Ware als Hertseller ´bereits produziert hast und am Lager hast - kann Dein Abnahmebeauftragter
mit Bezug zu der Chargen-Nr. also ein 3.1 erstellen.
Falls noch nicht produziert wurde, geht das vor Auftragserteilung natürlich nicht.
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- roadrunner
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Muss ein Prüfzeugnis 3.1 handschriftlich unterschreiben sein vom Prüfer und "Werkssachverständigen"?
Vielen Dank
Tim
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- brigitte-elisabeth
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schau Dir die DIN EN 10204 an, da steht genau drin, wie dieses Zertifikat aussehen soll. Ihr könnt also ein Musterzertifikat erstellen ohne Werte, vielleicht reicht das ja zur Auftragserteilung.
Unterschrieben sein muss es nicht, es muss allerdings klar erkennbar sein, dass die hinterlegten Personen befähigt sind, dieses Zertifikat auszustellen.
mfG
brigitte-elisabeth
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- roadrunner
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Wir werden die Zeugnisse automatisiert im Auftragszentrum erstellen und dann von verschiedenen klar definierten befähigten Personen freigeben lassen.
Nur die Unterschrift zur Freigabe wie es bisher war, wird dann durch eine systemseitige Freigabe des Dokumentes geschehen.
Ich denke das ist ein guter Kompromiss.
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- Helmut1
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vielen Dank für die Info's.
Da wir aber als Dienstleister alle Teile für die Produktion zukaufen, dürfen wir da so was ausstellen?
Wir haben keinen Einfluss auf diese Teile. Dieses Zeugniss kommt ürsprünglich ja aus der Stahlindustrie und so viel ich weiß, wurde es nach und nach auf andere Produkte übertragen.
Geht das Thema dann richtung IMDS? Ich weiß, Fragen über Fragen aber langsam kommt Licht ins Dunkel.
Gruß
Helmut
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- tamtom
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nein du darfst kein Zeugniss ausstellen und verändern gemäß EN 10204. Das ihr nur Dienstleister seit, erklärt auch warum der Kunde ein Zeugnis vorab haben will, er will vermutlich ein zeugnis über die Chemie haben und die kannst du ihm von Stahl von deinem Lieernaten geben.
Wobei du mich etwas verwirrst, wir als Dienstleister kaufen alle Produkte für die Produktion zu? Montiert ihr? Oder bearbeitet ihr ?
Wenn du z.B: ein Stück Stahl für eine Schraube bekommst, dann bekommst du ein Zeugnis vom Lieferanten über die Chemie, vielleicht noch Härte und ggf. Zugfestigkeiten.
Fall1; Du drehst "nur" ein Gewinde in den Stahl und machst sonst nix. Dann kannst du ein Zeugnis über das Teil ausstellen musst aber alle Werte deines Lieferanten übernehmen, da es aber jetzt eine Schraube und kein Stahl mehr - darst du das Zeugnis erstellen.
Fall2: Du drehst Gewinde, nitrierst und härtest - Jetzt sind die Härte Werte und Zugfestigkeiten hinfällig und du must diese Werte neu nachweisen.
Gruß TamTom
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- Helmut1
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wir sind in der Kabelkonfektion tätig. Wir produzieren ausschließlich nach Kundenwunsch.
Von einigen Herstellern bekommen wir Abnahmeprüfzeugnisse, die wir auch an unsere Kunden (wenn gewünscht)
weiterreichen. Nun kommen einige Kunden auf die Idee, sowas wie (die Abgabe eines Angebotes bitte nur mit entsprechendem Abnahmeprüfzeugniss 3.1) in ihre Texte zu hinterlegen. Jetzt fragt mich mein Kollege aus der AV was er davon halten soll?
Gruß
Helmut
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- tamtom
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ohh, völlig falsches Pferd, auf das du uns da gesetzt hast

Es ist (bei uns) üblich, das ein 3.1 Zeugnis berechnet wird, das heißt der Kunde will die eventuellen Kosten für ein Zeugnis wissen.
Und ein Zeugnis ist dann auch Vertragsbestand, also kannst du nicht hinterher sagen können wir nicht. Aber es sollte euch ja möglich sein, das Zeugnis eures Lieferanten beizulegen. -> Nebeneffekt, ihr müßt die Chargen trennen und eine eindeutige Rückverfolgung nachweisen!
Ob ihr im Sinne der EN10204 als Händler oder Hersteller auftretet ist nicht leicht zu beantworten.
Gruß
TamTom
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- pefiULM
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Helmut könnte es sein, dass eure Kunden ein paar Dinge nachgewiesen haben wollen?

Damit meine ich: Halogenfreie Ummantelung und eine bestimmte definierte Anzahl von Kupferadern in der Lize (z.B. 1,5² 32 Adern verdrillt) zusätzlich Kabelbündel mit definiertem Stoffband auf Länge X n-mal gebunden an den Enden ohne Lücke und mit definierter Kraft gezurrt.

Ich meine mich zu erinnern, dass diese Forderungen in den Zeichnungen der Kabelbäume stehen?
Damit habt ihr doch einen kompletten PPAP zu durchlaufen mit allem drum und dran und nicht nur den Nachweis des Ursprungs.
Grüßle
Peter

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- tamtom
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aber das war nicht die Frage!!!!
Und PPAP hin oder her, kann der Kunde anschliessend immernoch ein 3.1 verlangen!! Das eine hat nix mit dem anderen zu tun.
Die Hinweise was der Kunde nachgewiesen haben will, sind bestimmt berechtigt, aber hier sind wir wieder bei 3.1 gemäß Spezifikation. Und ich habe keine Ahnung was in einem 3.1 für Kabel drin stehen muss, aber die Ummantelung und Adern etc. würde ich wohl auch erwarten.
Gruß
TamTom
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- Mangledonna
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Hat das jemand?
Grüsse Thorsten
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- basti3082
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ich bin noch neu hier und bisher nur der "Mitleser".
Ich arbeite in einer Blechverarbeitenden Firma mit Zulassung für die Raum- und Luftfahrtindustrie.
Unser Hauptkunde verlangt bei Neuteilen (FAI) oder nach Revisionsänderungen fast immer ein 3.1 Zeugnis.
Leider darf ich euch keine Vorlage für ein solches Dokument bereitstellen aber ich kann euch vielleicht mit den erforderlichen Angaben behilflich sein.
Bei einem 3.1 Zeugnis geht es in erster Linie immer um die Nachweise der verwendeten Materialien.
In unserem Fall betrifft dieses natürlich das Rohblech. Hier wird das Materialzeugnis des Blechlieferanten benötigt.
Bei Oberflächenverfahren (eloxieren, passivieren, etc.) welches bei uns durch Fremdfertiger erfolgt, muss von der auszuführenden Firma ebenfalls ein 3.1 Zeugnis erstellt und beigefügt werden.
Verwendete Anbauteile (bei Baugruppen z.B., Frästeile, Nieten, Schrauben, Kleber, Dichtungen, etc) müssen ebenfalls mit aufgenommen werden.
Es muss auch ein vollständiges Messprotokoll (Kundenseitige Vorgaben, z.B. Technische Zeichnungen, Soll- und Istmaße) erstellt werden.
Weitere erforderliche Angaben sind z.B. Produktionsauftragsnummer, Kundenbestellnummer, Zeugnisnummer (Fortlaufende interne Nummer der erstellten Zeugnisse, Revisionsstand des Bauteils/Baugruppe, Zeichnungsnummer, Verwendetes Material unter Angabe des Lieferanten und der Chargennummer (bei Baugruppen), fortlaufende Nummer der internen Funktionsprüfungen.
Wie schon von tamtom geschrieben, muss natürlich Chargenrein gefertigt werden.
Ich hoffe einen kleinen Beitrag geleistet und nicht das Thema verfehlt zu haben.
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