Hallo zusammen,
wir planen unsere Bedienungsanleitung eines Medizinproduktes (Klasse IIa) in Papierform dem Kunden (professionelle Nutzer) bereitszustellen.
Darf man parallel zur Bedienungsanleitung in Papierform diese auch auf einem USB-Stick dem Kunden zur Verfügung stellen, oder greift hier schon die EU-Verordnung 207/2012 über elektronische Gebrauchsanweisungen für Medizinprodukte, wenngleich unser Produkt nicht unter Artikel 3 fällt?
Ich würde mich sehr über eine kurze Rückmeldung freuen.
Viele Grüße,
Qualex